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Bußgeld, Punkte, Probezeit

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19.03.2006, 10:46 Uhr

Vorfahrt missachtung in der Probezeit

Hi,mir wurde vor 4 Wochen,der Führerschein vorläufig entzogen.Ich habe an einer Kreuzung die Vorfahrt missachtet,es war morgens um 4 Uhr und kein Mensch war auf den Strassen.Meine Frage nun,mit welcher Strafe muss ich rechnen und wie lange ist mein Führerschein weg.Danke im voraus

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19.03.2006, 13:35 Uhr

zu: Vorfahrt missachtung in der Probezeit

wenn kein Mensch auf der Straße war, wem hast du denn dan die Vorfahrt genommen?

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19.03.2006, 17:34 Uhr

zu: Vorfahrt missachtung in der Probezeit

Ich bin über eine Kreuzung inder Dunkelheit mit ca 50 km gefahren,an der kreuzung ist nur ein Vorfahrt achten Schild und die Polizei nennt es jetzt einen gefährlichen Eingriff in den Strassenverkehr

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19.03.2006, 17:35 Uhr

zu: Vorfahrt missachtung in der Probezeit

hatte 0,7 Blutalkohol

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19.03.2006, 19:34 Uhr

zu: Vorfahrt missachtung in der Probezeit

Hi,
Ist denn was passiert?
(Unfall / in die Mauer gegenüber der Kreuzung gefahren oder sowas? :) )

die Polizei wird doch nicht mitten in der Nacht einfach so an der Kreuzung stehen ;D

Mfg
P2k1

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19.03.2006, 20:35 Uhr

zu: Vorfahrt missachtung in der Probezeit

Ist doch klar die Polizei ist nachts unterwegs gewesen und sah ihn zufällig ein Autofahrer zu schnell über die Kreuzung fahren und machte eine Kontrolle da stellte sich heraus das er besoffen war 0,3% und 0,5% ohne auffälliger Fahrweise sind erlaubt, 0,7% bei gefährlicher Fahrweise denn Missachtung von der Stvo ist eine gefährliche Fahrweise dann kommt auf dich zu: 300€ Nachschulung, ca. 500€ Bußgeld , 3 Punkte und 3 Monate Fahrverbot.

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19.03.2006, 22:54 Uhr

zu: Vorfahrt missachtung in der Probezeit

wo mit wir die Ausgangsfrage geklärt hätten. Zu Ergänzen ist nur noch die Probezeitverlängerng auf 4 Jahre, wenn Du noch in der Probezeit bist (?).

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20.03.2006, 10:52 Uhr

zu: Vorfahrt missachtung in der Probezeit

Das kann ich mir jetzt nicht verkneifen.
Ich nenne es Pech gehabt am falschen ort zur falschen zeit zudem ich dieses Pech nicht gehabt hätte da ich niemals etwas trinke was mit Alkohol zu tun hat da wäre es schon schwerer mir zu viel Geschwindigkeit nachzuweisen ohne Messgerät dann ist das Schild ein Vorfahrt achten Schild und kein Stoppschild aber selbst das würde ich nicht mit 50 überfahren ich bin trotz der Auffälligkeiten kein Raser

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20.03.2006, 17:56 Uhr

zu: Vorfahrt missachtung in der Probezeit

Na es ist ja nicht ok,die Vorfahrt zumissachten,muss aber dazu sagen,die Kreuzung ist in einem Industriegebiet,wo genau zwei Firmen sind und da wird weder nachst,noch Sonntags gearbeitet und es war Samstagsnacht als ich das gemacht habe.Bin ausserdem auch kein Raser und das mit dem Alkohol,war auch nicht ok,mach sowas sonst auch nie

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20.03.2006, 18:14 Uhr

zu: Vorfahrt missachtung in der Probezeit

tut mir leid, aber den letzten Beitrag von Cyberspeed habe ich -ich glaube mangels Interpunktion- überhaupt nicht verstanden.

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20.03.2006, 18:46 Uhr

zu: Vorfahrt missachtung in der Probezeit

nein ich habe ihn leider auch nicht verstanden,weiss selber das ich einen Fehler gemacht habe

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20.03.2006, 18:51 Uhr

zu: Vorfahrt missachtung in der Probezeit

Ausserdem cyberspeed war ich nicht besoffen,laut polizei sind 0,7 Promille nur in anführunsstrichen eine Ordnungswidrigkeit,weil kein Ausfallerscheinungen vorhanden waren

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20.03.2006, 20:09 Uhr

zu: Vorfahrt missachtung in der Probezeit

bis 0,3 0/00 bleibt eine Alkoholfahrt straffrei.
- zwischen 0,3 und 0,5 0/00 liegt eine Owi vor, wenn Ausfallerscheinungen aufgetreten sind.
- ab 0,5 0/00 (also auch bei 0,7) liegt in jedem Fall eine strafbare Alkoholfahrt vor, unabhängig davon, ob Ausfallerscheinungen aufgetreten sind.

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20.03.2006, 20:11 Uhr

zu: Vorfahrt missachtung in der Probezeit

Auf der Polizeiwache wurde mir gesagt,das der Alkohol bei 0,7 höchstens eine geldstrafe geben würde

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20.03.2006, 20:20 Uhr

zu: Vorfahrt missachtung in der Probezeit

das stimmt auf jeden Fall nicht.
Bei 0,7 0/00 liegt ein § 315c StGB vor, der Gefährdung des Straßenverkehrs, wie die Polizisten schon richtig gesagt haben. Das Nichtbeachten der Vorfahrt ist als eindeutige Ausfallerscheinung zu deuten. Das StGB sieht dafür eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren vor. Da allerdings kein Schaden entstanden ist, wird es bei Dir eher auf eine Geldstrafe hinauslaufen.
Dazu kommen 7 Punkte in Flensburg und ein Entzug der Fahrerlaubnis. Dir wird eine Sperrfrist verhängt werden, die zwischen 6 Monaten und 5 Jahren liegen kann.

Wieviel Du tatsächlich bekommst ist schwer zu sagen. Eine Sperrfrist von 10 - 12 Monaten wären bei Dir üblich. Und vielleicht so 30-60 Tagessätze, aber das kann keiner voraussehen.

Bist Du noch in der Probezeit oder schoneinmal irgendwie im Verkehr aufgefallen?

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20.03.2006, 21:31 Uhr

zu: Vorfahrt missachtung in der Probezeit

ja bin noch in der probezeit,hätte noch 8 monate gehabt,aber ich bin noch nie irgendwie negativ in der probezeit aufgefallen

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20.03.2006, 21:35 Uhr

zu: Vorfahrt missachtung in der Probezeit

So, und um die verwirrung komplett zu machen:

Ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr liegt hier - vollkommen unabhängig vom Alkoholgehalt - nicht vor. Der erfordert einen Eingriff von außerhalb des traßenverkehrs und hat rein gar nichts mit saufen und fahren zu tun (sondern zB mit: Steine von ner Brücke schmeißen). Das die Polizisten das auch nicht so genau wissen, ist nix besonderes, sondern der Grund dafür, warum sie eben Polizisten geworden sind - und keine Juristen.

"Eine Strafbare Handlung" begeht, wer sich wie in § 316 StGB verhält, nämlich fahruntüchtig ist und trotzdem autofährt ("Trunkenheitsfahrt"). Dafür kommt es nur und ausschließlich darauf an, ob man nicht mehr in der Lage war, ein Fahrzeug im Straßenverkehr sicher zu führen, und das trotzdem getan hat. Egal, ob es im Industriegebiet war oder wer grade unterwegs war. Die Alkoholisierung an sich ist der Strafgrund. dafür sind entweder mindestens 0.3 o/oo mit oder 1.1 (!!!) o/oo ohne Ausfallerscheinungen notwendig (und das steht auch nicht im Gesetz, sondern ist ständige Rechtsprechung).

wenn fremde sachen von bedeutendem wert oder Leib, Leben und Gesundheit eines anderen konkret gefährdet wurden, kommt auch eine "Straßenverkehrsgefährdung" (315 c ) in Betracht. Nachts im Industriegebiet sicher nicht.

was bleibt also? entweder Eine Ordnungswidrigkeit nach 24a StVG. Da gibts die 0.5 o/oo. kein Strafverfahren. Nur die Führerscheinfolgen, sonst nix. Oder dir wird die Vorfahrmisachtung als Ausfallerscheinung angekreidet. dann bist du im 316, siehe oben. wie gesagt: dass da niemand rumgelaufen ist, ist dann vollkommen gleilchgültig.

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20.03.2006, 22:49 Uhr

zu: Vorfahrt missachtung in der Probezeit

Also... wir kennen ja hier die Fakten nicht. Die kommen recht salamiweise rüber. Die Polizisten nehmen -warum auch immer- einen 315c an.
Wenn keine Gefärdung anderer bestand bleibt trotzdem 316 in Betracht, der TE hatte nämlich erhebliche Ausfallerscheinungen: Er mißachtete die Vorfahrt an einer durch Z 205 geregelten Kreuzung. 24a StVG halte ich aufgrund dieser Tatsache für unwahrscheinlich.

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21.03.2006, 17:36 Uhr

zu: Vorfahrt missachtung in der Probezeit

So noch einmal von vorn,Samstagsnachts fuhr ich mit einem Freund von mir nach hause.Unterwegs sagte er das er dringend mal für kleine Jungs muss,da wir gerade an der Abfahrt des Industriegebiets waren fufr ich dort ab und er meinte bis nach Hause schaff ichs noch,du musst nicht anhalten.Jetzt muss ich dazu sagen die Abfahrt kann ich direkt wieder gerade aus hoch fahren und ich bin wieder auf der Bundesstrasse,unten uberquerre ich dann die sogenannte Kreuzung.

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21.03.2006, 19:25 Uhr

zu: Vorfahrt missachtung in der Probezeit

ehrlich gesagt - ich bin nicht ganz sicher, ob das Verständnisproblem nicht etwas auf deiner Seite liegt (soll keine Anmache sein). Aber mit jedem deiner Beiträge wird die sache eher unklarer als klarer. Denn irgendwer muss ja da gewesen sein, sonst hätte man dir kaum einen Vorfahrtsverstoß vorgeworfen. Oder hast du dem Polizeiwagen die Vorfahrt genommen? Denn die scheinen ja jedenfalls in der Nähe gewesen zu sein, immerhin haben sie dich ja angehalten. Oder hast du ein Stoppschild überfahren? Oder warst du einfach zu schnell?

Rechtlich jedenfalls wurde das ganze ja nun in jeder denkbaren Konstellation erörtert. Entweder:

Kein Verstoß nach StVO + 0.7 o/oo:
-> Owi nach 24a StVG, also Geldbuße,
Aufbauseminar pp.

Verstoß nach StVO + 0.7 o/oo:
->Verstoß könnte Ausfallerscheinung sein
->Dann Strafbarkeit nach 316 StGB
->http://dejure.org/gesetze/StGB/316.html und
->http://dejure.org/gesetze/StGB/69.html und
->http://dejure.org/gesetze/StGB/69a.html

Alles weitere beim Anwalt des Vetrauens.

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21.03.2006, 19:42 Uhr

zu: Vorfahrt missachtung in der Probezeit

joa, sehe ich auch so.
Aber eins steht fest: Im günstigsten (!) Fall wäre es für Dich
- ein Monat Fahrverbot,
- 4 Punkte, 250 Euro Bußgeld
- Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre
- Anordnung des Aufbauseminars.

Sind wir da einer Meinung, rizzo? Ich persönlich halte es aber für unwahrscheinlich, daß die Vorfahrtsmißachtung nicht als Ausfallerscheinung gesehen wird...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern rizzo
21.03.2006, 19:48 Uhr

zu: Vorfahrt missachtung in der Probezeit

> Sind wir da einer Meinung, rizzo?

jepp - ich hatte mich oben auch etwas missverständlich ausgedrückt: sollte wirklich ein stvo-verstoß im raum stehen, wird daraus wohl auch n 316.

Gruß

rizzo

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern diamont
21.03.2006, 20:04 Uhr

zu: Vorfahrt missachtung in der Probezeit

habe kein stopschild überfahren,waren im Zivilfahrzeug hinter mir

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.8.01-002 / 3 Fehlerpunkte

Wann werden im Verkehrszentralregister eingetragene Ordnungswidrigkeiten frühestens getilgt?

Nach fünf Jahren

Nach einem Jahr

Nach zwei Jahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115

Mit einer verengten Fahrbahn in etwa 50 m Entfernung

Mit einer verengten Fahrbahn von 50 m Länge

Mit einer Ausweichstelle in 50 m Entfernung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-025-B / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrzeuge dürfen hier nur mit Schrittgeschwindigkeit und unter Ausschluss jeglicher Gefährdung der Fahrgäste vorbeifahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-025-B

Alle Fahrzeuge, die

- entgegenkommen

- in gleicher Richtung fahren