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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kaugummigolf
16.11.2005, 21:28 Uhr

Noch vor der Beendingung des Aufbauseminars ein A Delikt ?

Noch vor der Beendingung des Aufbauseminars ein A Delikt Begagen was jetzt ?
Gilt wirklich die regelung die auf Fahrtips.de angegeben ist und ich bekomme keine Empfelung zur Verkehrspycholigischen Beratung Da ich die Tat vor beendigung des Aufbauseminares begangen habe?
Und nochmal ein fahrverbot machen da ich 2 mal innerhalb eines jahres über 26 KMH zu schnell wahr ich sitze grad 1 Monat ab was kann ich tun da die messung auf der BAB 73 km 43 in Richtung Bamberg am 8.10 wahr und offentsichtlich keine Gefahrenstelle darstellt könnte ich dagegen einspruch einlegen um irgendwass dagegen zu tun ?? ich hatte 37 KMH zu viel drauf.
Freue mich auf Kompetente antworten !

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16.11.2005, 21:48 Uhr

zu: Noch vor der Beendingung des Aufbauseminars ein A Delikt ?

Da das Aufbauseminar nicht abgeschlossen ist, hat dieser Verstoß keine Auswirkung auf die Probezeit. Mit Bußgeld, Punkten und Fahrverbot wirst du aber leben müssen.

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16.11.2005, 23:32 Uhr

zu: Noch vor der Beendingung des Aufbauseminars ein A Delikt ?

Puh danke das ist erst mal eine gute sache aber währ denkt sich so ein gestz irsinn aus ?

Fals ich eine auforderung erhalte kann ich mit den grund einspruch einlegen woh ist diese klausel niedergeschrieben ? § usw..

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17.11.2005, 00:25 Uhr

zu: Noch vor der Beendingung des Aufbauseminars ein A Delikt ?

Eine empelung zur verkehrspychologischen Beratung..

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
17.11.2005, 12:17 Uhr

zu: Noch vor der Beendingung des Aufbauseminars ein A Delikt ?

StVG §2a Nr.2:
»(...)so hat (...) die Fahrerlaubnisbehörde ihn schriftlich zu verwarnen und ihm nahe zu legen, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen, wenn er nach Teilnahme an einem Aufbauseminar innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat,(...)«
Du wirst aber ziemlich sicher keine solche Aufforderung erhalten.

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17.11.2005, 17:09 Uhr

zu: Noch vor der Beendingung des Aufbauseminars ein A Delikt ?

Wie schon geschrieben wurde, wirst du keine Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung bekommen. Und wenn doch - es wäre ja nur eine Empfehlung, keine Pflicht.

Dein erleichtertes »Puh danke das ist erst mal eine gute sache « ergibt aber keinen rechten Sinn. Du hast hoffentlich verstanden, dass dich ein Bußgeld, Punkte und ein Fahrverbot erwarten?

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17.11.2005, 22:28 Uhr

zu: Noch vor der Beendingung des Aufbauseminars ein A Delikt ?

Ja aber dagegen nehm ich mein Verkehrsrechtschutz erstmal in die hand so das der Busgeldbescheid hoffentlich erst nach dem jahr Rechtskräftigt wird.also nach dem 15.07.06
Was aber schwer werden könnte.
Also ich brächter den Paragraph § mit den 2 mal 26 KMH zu schnell inerhalb eines jahres..
Ich hab mich selbst schon bei der Füherscheinstelle Infomiert und das Trotz dem jetzigen Fahrverbot noch ein weiteres Fällig ist ?
Stimmt das ??? Da ja die erste Tat bereits ein Fahverbot zur Folge hatte die 2 hätte aber kein Fahrverbot zur folge aber da ich ja 37 auserhalb zu schnell wahr und das noch innerhalb eines jahres heist das dann unwiederuflich noch ein Monat Laufen ?

Naja mein ASF Fahrleher hat da was andres Geschwafelt man sollte das tun da sonnst einen die Psychische eignung zum führen von Kraftahrzeugen enzogen werden könnte !
Da aber dieser Paragraph rechtfertigt und ich so einpruch einlegen kann.
So das ich auf den stand bin das ich noch keine Empfelung zur Vekehrspsychlogischen Beratung fällig ist und meine Probezeit nach 3 Jahren zu ende ist da ich sie verkürzen werde.

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18.11.2005, 01:47 Uhr

zu: Noch vor der Beendingung des Aufbauseminars ein A Delikt

@ Holger nein denn ich hab das letzte dellikt noch vor beendigung des ASF begangen !
Bürokratie

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30.11.2005, 08:40 Uhr

zu: Noch vor der Beendingung des Aufbauseminars ein A Delikt

Das amt hab ich heute mal Befragt das nicht die Tatzeit gilt sondern die Rechtskraft des Bescheides ??

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