Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern philipplahm21
26.06.2005, 14:30 Uhr

Rollertuning

Hallo, weiß jemand, ob es erlaubt ist seinen Roller zu tunen, z. B. mit einem Sportauspuff. Die Leistung würde wahrscheinlich von 25 km/h auf 30 gehen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
26.06.2005, 15:51 Uhr

zu: Rollertuning

Erlaubt ist das auf jeden Fall, du kannst deinen Roller eigentlich tunen, wie du willst. Allerdings darfst du ihn dann nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr benutzen. Aber zur Verschönerung deines Kinderzimmers kannst du ihn verwenden.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Rockyna
26.06.2005, 16:55 Uhr

zu: Rollertuning

HI
Der war gut lol....hast meine volle Zustimmung. *gg*
Außerdem sind Roller nur für diese Geschweindigkeit gebaut,es wäre mit den kleinen Rädern eh zu gefährlich zu schnell zu fahren.
Gruß

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dunkeltier
26.06.2005, 17:51 Uhr

zu: war dies fahrerflucht????

Weniger wegen den kleinen Rädern, vielmehr wegen der nicht für hohen Geschwindigkeiten ausgelegten Bremsanlage sowie dem mangelhaften Fahrwerk der Rollklos.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
26.06.2005, 18:19 Uhr

zu: Rollertuning

Grundsätzlich gilt für alle Tuningmaßnahmen: Die Teile brauchen eine ABE/Gutachten und u.U. muss der Umbau vom TÜV abgenommen werden. Wenn der Roller danach schneller fährt kann es sein dass seine andere Fahrerlaubnis nötig ist.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-113 / 3 Fehlerpunkte

Wie muss sich ein Kraftfahrer in dieser Straße verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-113

Er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren

Wenn keine Fußgänger in der Nähe sind, darf schneller als mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden

Er muss auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-008 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus einer Reihe parkender Fahrzeuge in den fließenden Verkehr einfahren. Hinter Ihnen parkt ein Lastzug. Wie beurteilen Sie diese Situation?

Wegen der verdeckten Sicht können von hinten herannahende Fahrzeuge Ihr Fahrzeug erst spät sehen

Das Einfahren ist hier ungefährlich, weil Sie sich im Schutz des hinter Ihnen stehenden Lastzugs befinden

Wegen der verdeckten Sicht können Sie herannahende Fahrzeuge erst recht spät sehen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-109 / 3 Fehlerpunkte

In welchem Bereich vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen ist das Parken verboten?

m

m