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Bußgeld, Punkte, Probezeit


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
27.06.2005, 13:37 Uhr

zu: 3. Verkehrsdelikt in Probezeit

Da der zweite Verstoß (Geschwindigkeitsüberschreitung) noch vor dem Aufbauseminar begangen wurde, zählt er nicht im Rahmen der Probezeit. Der jetzige Verstoß mit dem Motorrad ist also der zweite. Neben dem Bußgeld und den Punkten wirst du irgendwann ein Schreiben bekommen, in dem man dir die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfiehlt. Diese ist aber freiwillig.

Kommt jetzt noch ein Verstoß während deiner Probezeit hinzu, wird dir die Fahrerlaubnis entzogen. Da deine Probezeit noch etwa 2 Jahre und 8 Monate dauert, solltest du etwas zurückhaltender fahren.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-007-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-007-B

Ich darf vor dem Radfahrer abbiegen

Ich muss den Radfahrer durchfahren lassen

Ich muss den Mofafahrer durchfahren lassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-103 / 3 Fehlerpunkte

Was ist Voraussetzung für das Ausscheren zum Überholen?

Dass der Gegenverkehr nicht gefährdet wird

Dass der Vorausfahrende rechts blinkt

Dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-007 / 3 Fehlerpunkte

Im Rückspiegel sehen Sie auf dem Dach eines unmittelbar hinter Ihnen fahrenden Streifenwagens in roter Leuchtschrift "STOP POLIZEI". Für wen gilt dies?

Für alle nachfolgenden Fahrzeuge

Nur für Sie

Für alle Fahrzeuge, die sich auf der Straße befinden