Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern zora
17.06.2005, 16:39 Uhr

2 vergehen in der Probezeit

hallo ..
ich habe vor ca. 6 monaten einen unfall verursacht und habe ein bußgeld von 80 € bekommen und jetzt muss ich an ein aufbau seminar teilnehmen, womit ich heute beginne.
Ausserdem wurde meine Probezeit um 2 Jahre verlängert.

Heute habe ich am strassenrand in einer parkbucht geparkt (mit Dienstawagen aus der Firma), das auto war schon aus und meine tür ein spalt geöffnet, als ich vom Beifahrersitz meinen rücksack holen wollte ist eine frau vorbei gefahren die sich dann an meiner tür den spiegel abgefahren hat.

Vor der polizei behauptete die Frau dann das ich die Tür geöffnet habe als sie vorbei fuhr.
Die polizei hat alles aufgenommen und sagte aber schon das es schwierig sein würde das zu klähren, weil es keine zeugen gibt und aussage gegen aussage steht, ein Bußgeldverfahren würde eröffnet.

meine frage ist nun: mit was muss ich rechnen??? nehmen sie mir meinen fühererschein weg weil es der 2 verstoß wär ??

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Krossi
20.06.2005, 09:05 Uhr

zu: 2 vergehen in der Probezeit

Kann ich mir nicht vorstellen, vor allem weil Aussage gegen Aussage steht und es sich hierbei ja nicht um ein Vergehen mit Punkten handelt, bei dem du zu weiteren Maßnahmen "verdonnert" werden könntest.

Die Sachlage ist schwer zu klären, evtl. musst du mit einem kleinen Bußgeld rechnen.

War das denn eine sehr enge Straße? Denn wenn die Tür nur einen Spalt geöffnet war, dann frage ich mich, wie Frau an deine Spiegel kommt. Dann ist sie sehr extrem nach Rechts gefahren.
Lässt sich dann auch nicht wirklich beweisen, könnte aber dafür sorgen, dass sie für ihren Schaden komplett selber aufkommen muss.

So würde ich die Sache sehen. Den Führerschein können sie dir dafür auf jeden Fall nicht abnehmen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern zora
21.06.2005, 18:28 Uhr

zu: 2 vergehen in der Probezeit

ja das war eine enge straße ... handelte sich um eine einbahnstraße .... ja sie hat sich den spiegel an meiner ein spalt geöffneten tür abgefahren

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-104-B / 3 Fehlerpunkte

Weshalb ist es möglich, dass ein Fahrer das Zeichen "Vorfahrt gewähren" an der nächsten Kreuzung nicht wahrnimmt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-104-B

Ausbau und Verlauf der Straße erwecken den Eindruck einer Vorfahrtstraße

Die durchgehende Beleuchtung kann zu der Annahme verleiten, an der Kreuzung Vorfahrt zu haben

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144 / 3 Fehlerpunkte

Wie haben Sie sich bei dieser Verkehrszeichenkombination zu verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144

Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken nach rechts angezeigt werden

Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist Vorfahrt zu gewähren

Das Einfahren nach links ist vorgeschrieben

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-002 / 3 Fehlerpunkte

An welchen Stellen ohne vorfahrtregelnde Verkehrszeichen gilt die Regel "rechts vor links"?

Wo Feld- oder Waldwege in eine andere Straße münden

An Einmündungen mit abgesenktem Bordstein

An Straßenkreuzung und -einmündungen