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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern zora
17.06.2005, 16:39 Uhr

2 vergehen in der Probezeit

hallo ..
ich habe vor ca. 6 monaten einen unfall verursacht und habe ein bußgeld von 80 € bekommen und jetzt muss ich an ein aufbau seminar teilnehmen, womit ich heute beginne.
Ausserdem wurde meine Probezeit um 2 Jahre verlängert.

Heute habe ich am strassenrand in einer parkbucht geparkt (mit Dienstawagen aus der Firma), das auto war schon aus und meine tür ein spalt geöffnet, als ich vom Beifahrersitz meinen rücksack holen wollte ist eine frau vorbei gefahren die sich dann an meiner tür den spiegel abgefahren hat.

Vor der polizei behauptete die Frau dann das ich die Tür geöffnet habe als sie vorbei fuhr.
Die polizei hat alles aufgenommen und sagte aber schon das es schwierig sein würde das zu klähren, weil es keine zeugen gibt und aussage gegen aussage steht, ein Bußgeldverfahren würde eröffnet.

meine frage ist nun: mit was muss ich rechnen??? nehmen sie mir meinen fühererschein weg weil es der 2 verstoß wär ??

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Krossi
20.06.2005, 09:05 Uhr

zu: 2 vergehen in der Probezeit

Kann ich mir nicht vorstellen, vor allem weil Aussage gegen Aussage steht und es sich hierbei ja nicht um ein Vergehen mit Punkten handelt, bei dem du zu weiteren Maßnahmen "verdonnert" werden könntest.

Die Sachlage ist schwer zu klären, evtl. musst du mit einem kleinen Bußgeld rechnen.

War das denn eine sehr enge Straße? Denn wenn die Tür nur einen Spalt geöffnet war, dann frage ich mich, wie Frau an deine Spiegel kommt. Dann ist sie sehr extrem nach Rechts gefahren.
Lässt sich dann auch nicht wirklich beweisen, könnte aber dafür sorgen, dass sie für ihren Schaden komplett selber aufkommen muss.

So würde ich die Sache sehen. Den Führerschein können sie dir dafür auf jeden Fall nicht abnehmen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern zora
21.06.2005, 18:28 Uhr

zu: 2 vergehen in der Probezeit

ja das war eine enge straße ... handelte sich um eine einbahnstraße .... ja sie hat sich den spiegel an meiner ein spalt geöffneten tür abgefahren

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-001 / 3 Fehlerpunkte

Radfahrer und Fußgänger sind auf der Fahrbahn. Was ist beim Überholen zu beachten?

Sie dürfen

- mit einem Seitenabstand von weniger als 1 m überholen, wenn Sie rechtzeitig hupen

- nur mit ausreichendem Seitenabstand (mindestens 1,5 m) überholen

- nicht überholen, wenn Sie einen ausreichenden Seitenabstand wegen Gegenverkehr nicht einhalten können

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.16-001 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen, wenn Sie Warnblinklicht sehen?

Mit einem

- Pkw, der abgeschleppt wird

- Schulbus, aus dem Kinder aussteigen

- Lkw, der liegen geblieben ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind