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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern angst
07.03.2005, 14:45 Uhr

Fußgänger angefahren

hallo!

hab da mal ne frage...

was passiert, wenn ich mit meinem auto einen fußgänger (leicht) anfahre (vielleicht nur blaueflecken oder ne prellung) und der das dann der versicherung meldet?

muss ich dann auch zum aufbauseminar und bekomme eine verlängerung der probezeit?

oder was würde dann passieren?

lg

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07.03.2005, 17:01 Uhr

Fußgänger angefahren

ach so, ok.

danke!

lg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jon
07.03.2005, 17:37 Uhr

zu: Fußgänger angefahren

wenn es die Polizei mitbekommt, daß du trotz wartenden Fußgängern über den Zebrastreifen fährst bekommst du meines Wissens 4 Punkte und ca. 100 EUR Bußgeld; gefährdest du den Fußgänger (er muß vor dir wegspringen), oder fährst du ihn an, ist das eine Straftat, wofür du die Fahrerlaubnis für nicht unerheliche Zeit entzogen bekommst und natürlich eine ordentliche Geldstrafe.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-102 / 3 Fehlerpunkte

Was haben Sie bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-102

Sie müssen mit schlechtem Fahrbahnrand rechnen

Sie dürfen auf dem angrenzenden Gehweg parken

Sie müssen äußerst rechts fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.01-001 / 3 Fehlerpunkte

Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Was bedeutet das für Sie?

Sie müssen

- in jedem Fall auf Ihrem Vorfahrtrecht bestehen

- mit Fehlverhalten anderer rechnen

- vorausschauend fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-004 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-004

Wenn Sie bei zwei Fahrstreifen für eine Richtung auf dem linken fahren, haben Sie absoluten Vorrang

Dem Gegenverkehr Vorrang einräumen

Bei zwei Fahrstreifen für eine Richtung das Reißverschlussverfahren anwenden