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Bußgeld, Punkte, Probezeit


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jaXon
07.03.2005, 15:31 Uhr

zu: 3 punkte, 100 € Strafe + nachschulung + probezeitverl.

also wenn du einspruch erheben willst dann lohnt es sich erst dann, wenn du wirklich 100%ig unschuldig bist!

was genau ist denn passiert ? was genau wird dir vorgeworfen ? du hast doch schon geschrieben dass du mit deinem einspruch keine chancen hattest ?!?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
07.03.2005, 15:43 Uhr

zu: 3 punkte, 100 € Strafe + nachschulung + probezeitverl.

Was denkst Du eigentlich?

Zunächst musst Du im dichten Verkehr auf der Autobahn 130km/h oder sogar noch schneller gefahren sein.
Bei dieser Geschwindigkeit wäre der korrekte Abstand mindestens 65m zum Vorausfahrenden. Da Du 100 Euro und drei Punkte bekommen hast, hast Du jedoch weniger als 3/10 des erforderlichen Abstandes, also irgendwas zwischen 13 m und 19,5 m gehabt. Bei weniger als 13 m hättest Du nämlich einen Monat lang in öffentlichen Verkehrsmitteln sitzend über Deine Drängelei nachdenken dürfen.

Gerade weil man es gefilmt hat, kommst Du mit der Ausrede, es wären andere in Deinen angeblich so korrekt eingehaltenen Abstand hineingefahren, nicht durch. Das wäre ja sonst auf dem Video zu sehen gewesen.

Du scheinst nicht die Spur einer Ahnung von richtigem Abstand zu besitzen, denn bei 130 km/h und etwa 15 m (= etwa drei Fahrzeuglängen) Abstand muss Dein Vordermann nur einmal kräftig bremsen und Du fährst auf, bevor Dein Fuß am Bremspedal ist.

Da scheint ordentlich Nachschulungsbedarf zu bestehen.

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07.03.2005, 16:05 Uhr

zu: 3 punkte, 100 € Strafe + nachschulung + probezeitverl.

Dann scheinst du ja bei 95% aller Verkehrsteilnehmer Nachschulungsbedarf zu sehen...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
07.03.2005, 16:52 Uhr

zu: 3 punkte, 100 € Strafe + nachschulung + probezeitverl.

Der Text kommt mir irgendwie bekannt vor!! Glaube der wurde genauso hier schonmal gepostet!!!!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
07.03.2005, 20:25 Uhr

zu: 3 punkte, 100 € Strafe + nachschulung + probezeitverl.

Wenn du wegen dem Abstandsverstoß rechtskräftig Punkte bekommst, kannst du auch gegen die Probezeitfolgen nichts mehr tun. Da gibt es keine weitere Einspruchsmöglichkeit.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-006-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-006-B

Der Junge

- wird Sie in jedem Fall vorbeifahren lassen

- wird vielleicht noch nach links schauen, aber trotzdem losfahren

- könnte im nächsten Augenblick losfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-014 / 3 Fehlerpunkte

Was haben Sie bei diesem Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-014

Sie dürfen halten, um Mitfahrer aussteigen zu lassen

Sie dürfen halten zum Be- oder Entladen

Sie dürfen nicht halten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-119 / 3 Fehlerpunkte

In der Dämmerung kommt Ihnen eine landwirtschaftliche Zugmaschine mit eingeschalteter Beleuchtung entgegen. Womit müssen Sie rechnen?

Die Zugmaschine kann ein breiteres, schlecht erkennbares Arbeitsgerät mitführen

Die Breite der Zugmaschine ist trotz der eingeschalteten Beleuchtung nicht immer erkennbar