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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Steffanie
17.11.2009, 23:21 Uhr

Bei Gefälle keine Kupplung?

Hi,

ich war heut bei einem Verkehrsübungsplatz und da war eine Steigung und danach ein Gefälle von 12%.
Ich habe beim Gefälle die Kupplung(damit das Auto nicht danach stehen bleibt) und die Bremse gedrückt, nun habe ich aber erfahren, dass man beim Gefälle nicht die Kupplung treten darf, das irritiert mich jetzt total.

http://www.fahrtipps.de/pkw/bremsversagen.php

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern julien81
18.11.2009, 00:23 Uhr

Bei Gefälle keine Kupplung?

Na es kommt natürlich darauf an, wie lang das gefälle ist und welche geschwindigkeit du noch hast und bei welcher drehzahl du fährst!!!
Denke nicht das du ein super langes gefälle auf so einem übungsplatz hast!!   

Also wenn es doch etwas länger sein sollte, soll man natürlich den gang nicht auskuppeln um somit die bremsen zu entlasten in dem der wagen durch den motor gebremst wird, außerdem hast du weniger spritverbrauch, wenn die kupplung nicht gedrückt ist!!!

Du mußt dann halt nur beim bremsen darauf achten, das du im richtigen augenblick die kupplung durchdrückst, das ist ca bei 1000 u/min , da gehst du dann auf nummer sicher mit!!!
Geht auch noch bis 800 u/min aber dann wirst du den motor schon brummen hören!!!!

Wenn du noch fragen hast, einfach melden, hoffe ich konnt damit ein wenig helfen!!!

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-001 / 3 Fehlerpunkte

An einem Bahnübergang schwenkt ein Bahnbediensteter eine weiß-rot-weiße Fahne. Was bedeutet dies?

Sie müssen vor dem Bahnübergang warten

Die Fahne hat nur Bedeutung für den Lokführer

Sie dürfen die Gleise vorsichtig überqueren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren außerorts an diesem Verkehrszeichen vorbei. In welcher Entfernung ist die Gefahrstelle zu erwarten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-101

Zwischen 250 m und 350 m

Zwischen 50 m und 150 m

Zwischen 150 m und 250 m

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-006 / 3 Fehlerpunkte

Welchen Hinweis gibt dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-006

Abbiegen verboten

Einbahnstraße

Vorrang vor dem Gegenverkehr