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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern mina4711
28.04.2009, 13:50 Uhr

Unfall, Gegner hat Vorfahrtachtenschild

Hallo,

ich hatte am Samstag einen Autounfall, der andere Fahrer hat von rechts die Kurve geschnitten und konnte von mir nicht gesehen werden.

Es gab einen Zusammenstoß, ich hatte vorne links die ganze Seite am Auto kaputt, der andere die Hintertür und einen Teil vom Reifen.

Jetzt meint er auf einmal, ich hätte keine eindeutige Vorfahrt, weil ich kein positives Zeichen auf dieser Straße habe.

Ich weiß aber, dass die Straße mit Pflastersteinen abgegrenzt wurde, somit handelt es sich sicher nicht um ein rechts vor links, sondern um eine Ausfahrt.

Sollte die Straßenverkehrsbehörde feststellen, dass hier ein Vorfahrtschild fehlt, kann mir hier eine Teilschuld eingeräumt werden??

Und ich weiß von der anderen Richtung kommend steht aber ein Vorfahrtschild, es gibt ja nie eine einseitige Vorfahrtstraße.

Nach Rücksprache mit der Polizei brauche ich nicht zwingend ein Positivschild.

Was meint Ihr zu diesem Fall. Ich bin so ängstlich, dass der mir eine Teilschuld anhängen möchte.

Grüße
Mina

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hinniwilli
28.04.2009, 14:27 Uhr

zu: Unfall, Gegner hat Vorfahrtachtenschild

Ich sehe die Schuld eindeutig beim Unfallgegner. An Deiner Stelle würde ich die Sache durch einen Verkehrsanwalt regeln lassen, um Ärger zu ersparen und nicht von der Gegenseite übervorteilt zu werden. Die Kosten dafür trägt die Gegenseite bei einer so eindeutig Schuldfrage.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern mina4711
28.04.2009, 20:00 Uhr

zu: Unfall, Gegner hat Vorfahrtachtenschild

Vielen Dank für die Antwort.
Ich bin einfach so unsicher. ABER ich fahre
die Strecke öfter u. weiß ja, dass der andere
ein Vorfahrtachtenschild hat.

Grüße
Mina

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hinniwilli
28.04.2009, 21:43 Uhr

zu: Unfall, Gegner hat Vorfahrtachtenschild

So wie ich Dich verstanden habe, fuhr der andere über einen abgesenkten Bordstein in "Deine" Straße ein. Vorfahrtregelnde Schilder sind hier nicht erforderlich, weil die Situation durch den Abgesenkten Bordstein eindeutig ist. Bei einer solchen Einfahrt hat Dein Unfallgegner eine noch höhere Sorgfaltspflicht als bei normalem Vorfahrt gewähren, er muss eine Gefährdung anderer ausschließen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern mina4711
29.04.2009, 12:57 Uhr

zu: Unfall, Gegner hat Vorfahrtachtenschild

Hallo,

es ist so, er hat auf seiner Seite der Straße
Pflastersteine, was für mich auf eine
Einfahrt- bzw. Ausfahrt hinweist.

Und eben das Vorfahrtachtenzeichen hat
er ja auch noch.

Hiniwilli darf ich fragen ob Du Fahrlerer oder
so bist?

Grüßle
Mina

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hinniwilli
29.04.2009, 14:32 Uhr

zu: Unfall, Gegner hat Vorfahrtachtenschild

Nein, dafür sind meine Nerven nicht stark genug.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern mina4711
29.04.2009, 15:50 Uhr

zu: Unfall, Gegner hat Vorfahrtachtenschild

Wären meine glaub auch nicht.

Woher kennst Du Dich so super aus?

Grüße
Mina

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
29.04.2009, 17:23 Uhr

zu: Unfall, Gegner hat Vorfahrtachtenschild

weil hinniwilli hier schon eine weile an bord ist.

der unfallgegner hatte ein "vorfahrt gewähren" schild, damit ist klar das er keine vorfahrt hatte und der drops ist gelutscht.


mfg

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