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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern deMario
08.01.2008, 13:18 Uhr

Kilometerstandsmeldung Frage

Hallo, habe mal eine Frage ich hab mehr als 9000 km auf Kilometerstand, kann ich bei de Kmmeldung nicht einfach weniger km reinschriebn, die merksn doch eh nicht oder etwa doch?

mfg dmario

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern deMario
08.01.2008, 13:58 Uhr

zu: Kilometerstandsmeldung Frage

heisst des ich amch mich strafbar wenn ich merh km auf dem stand habe?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Drummer
08.01.2008, 17:17 Uhr

zu: Kilometerstandsmeldung Frage

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Versicherung, nach dem Pflichtversicherungsgesetz.

Verstöße gegen Gesetze sind Straftaten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Alex
08.01.2008, 19:32 Uhr

zu: Kilometerstandsmeldung Frage

@Drummer
Das das hier Schmarrn ist wurde schon gesagt. Aber auch generell ist nicht jeder verstoß gegen ein Gesetz eine Straftat.
Wenn ich gegen irgend eine Konsumentenschutzregel (als Händler) verstoße oder so mache ich mich doch nicht Strafbar. Ich kann verklagt werden aber nicht angezeigt werden. Da ist ein riesiger Unterschied

Zur Sache:
Irgendwie wird man ihm sicher auch einen Betrug unterstellen können, wo er ja so genau weis, dass es falsch ist.
Damit wäre es dann auch eine Straftat ;)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
09.01.2008, 22:39 Uhr

zu: Kilometerstandsmeldung Frage

Meine Versicherung bescheisst da jedes mal.
Letztes Jahr stand da drin: "Weiterhin weniger als 17.000km im Jahr" und "Weiterhin Eigentümer eines Ein- oder Mehrfamilienhauses"
Dann bin ich hin und habs von denen ausfüllen lassen und die habens wieder so gemacht.
Und ich fahre deutlich mehr und wohne bei mama und papa

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.43-101 / 3 Fehlerpunkte

Worauf können rot-weiße Warntafeln an Fahrzeugen hinweisen?

Auf ein Gefahrgutfahrzeug

Auf ein Fahrzeug mit Überbreite

Auf einen Anhänger, der innerhalb einer geschlossenen Ortschaft auf der Fahrbahn abgestellt ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-134 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-134

Auf ein Haltverbot,

- das nur auf dem Seitenstreifen gilt

- das auf der Fahrbahn und auch auf dem Seitenstreifen gilt

- das nur für Lkw gilt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden