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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
 Security_neu
23.12.2007, 14:12 Uhr
Darf man hier parken?
Schönen Vierten Advent alle zusammen,
folgendes: Straße, breit, eine Seite eingeschränktes Halteverbot.
Andere Seite Einfahrten und Garagen und teilweise Markierte Parkplätze. (siehe Bild) Wie verhält es sich mit der Fläche wo ich das Fragezeichen gemacht habe? Darf ich dort auch parken? Weil dort ist nichts markiert, jedoch spricht absolut gar nix dagegen dort zu parken, weil gegenüber ist Wiese, also keine Einfahrt o.ä. Auch zur Kreuzung ist noch mind. 10 Meter Platz. Jetzt frage ich mich, wieso sind dann teilweise Stellflächen markiert, und andere nicht, obwohl man da stehen kann? Heißt denn die Markierten Flächen, dass man automatisch NUR DA parken darf? Blicke da nicht so durch.
http://img517.imageshack.us/img517/1404/skizzeaw1.
jpg
Frohe Weihnachten an alle ;)

 ray122
23.12.2007, 14:36 Uhr
zu: Darf man hier parken?
Denk schon, dass man da Parken darf. Allerdings ist die Zeichnung bisschen verwirrend, sind die Markierungen zwischen Einfahrten oder zwischen Wiese und Einfahrt?
 Security_neu
23.12.2007, 14:44 Uhr
zu: Darf man hier parken?
Die roten Striche ist der Bürgersteig. Rechts ist die Wiese, links Häuser, und wo steht "Garage, Einfahrt" sind selbige. Wo steht "Nichts", ist weder noch. Da ist nur Bürgersteig und dahinter ein Haus.
Die markieren Plätze sind auch vor einem Haus.
 Georg_g
23.12.2007, 16:11 Uhr
zu: Darf man hier parken?
Vielleicht machst du noch ein Foto, weil es ja noch ein Detail geben könnte, das du auf der Zeichnung vergessen hast. Ich erkenne auf dieser Zeichnung zumindest nichts, was ein Park- oder Haltverbot an der markierten Stelle begründen würde.
 Security_neu
24.12.2007, 10:56 Uhr
zu: Darf man hier parken?
Weil sonst die Straße zu eng wäre, wenn auf beiden Seiten FZG parken würden ;-))
 Georg_g
24.12.2007, 14:30 Uhr
zu: Darf man hier parken?
Dann hängt es eben davon ab, ob auf der anderen Straßenseite schon Fahrzeuge parken oder nicht. Aus dem Grund hat man wohl auch auf einer Seite ein eingeschränktes Haltverbot ausgeschildert.
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