Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Bartosz
30.09.2007, 19:16 Uhr

Abknickende Vorfahrtsstraße verlassen

Hallo,

muß ich in einer abknickenden Vorfahrtsstraße blinken, wenn ich diese verlassen möchte?

Im konkreten Fall verläuft die enge Vorfahrtsstraße nach rechts. Diese Einmündung führt geradeaus (natürlicher Straßenverlauf). Eine seperate Abbiegespur gibt es aus Platzmangel nicht. Der Fahrer des abbiegenden Fahrzeugs würde (aus Sicht der nachfolgenden Verkehrsteilnehmer) ohne blinken die Fahrbahn zunächst scheinbar blockieren, weil dieser mitten in der Kurve einfach stehen bleibt.

Weitere Nebenstraßen gibt es an dieser T-Kreuzung nicht, somit wäre z.B. ein zu frühes (Links-)Blinken für Andere nicht irreführend.

Anscheinend gibt es keine eindeutige Gesetzesregelung. Ich finde im Internet zwar viele Meinungen sowie Empfehlungen und Fahrtipps, die leider jedoch keine Rechtsgültigkeit haben!

Kennt jemand gültige Rechtsquellen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
30.09.2007, 20:17 Uhr

zu: Abknickende Vorfahrtsstraße verlassen

blink halt einfach?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern diezge
30.09.2007, 22:32 Uhr

zu: Abknickende Vorfahrtsstraße verlassen

Hallo,

schau Dich doch einfach mal auf der Seite hier um und Du wirst diese Seite finden.


Gruß,

diezge

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
30.09.2007, 22:57 Uhr

§ 9 Abs. 1 StVO

» Anscheinend gibt es keine eindeutige Gesetzesregelung. «

Doch, die gibt es durchaus; § 9 Abs. 1 StVO:
» Wer abbiegen will, muß dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. «

Wer also nicht abbiegen will, benutzt die Fahrtrichtungsanzeiger nicht .
Der "Blinker" heißt eben "Fahrtrichtungsanzeiger" und nicht "Vorfahrtstraße- Verlassen- Anzeiger".

Wer eine abknickende Vorfahrtstraße geradeaus verlässt, der biegt nicht ab und darf daher nicht blinken .

Wer dagegen einer abknickenden Vorfahrtstraße folgt, der muß blinken.

So ist die Rechtslage.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
30.09.2007, 23:48 Uhr

zu: Abknickende Vorfahrtsstraße verlassen

»Wer eine abknickende Vorfahrtstraße geradeaus verlässt, der biegt nicht ab und darf daher nicht blinken.«

Nun ja - wenn ich eine nach rechts abknickende Vorfahrtstraße in Geradeausrichtung verlassen möchte, dann halte ich das Blinken (nach links) nicht nur für zulässig, sondern auch für sinnvoll. Unvermittelt mitten im Kurvenbereich der Vorfahrtstraße stehenzubleiben, dürfte für eine unliebsame Überraschung des nachfolgenden Verkehrs sorgen.

Übrigens fährt man ja meistens auch nicht wirklich 100% (ohne zu lenken) geradeaus, sondern fährt zunächst eine leichte Rechtskurve (um einen besseren Überblick auf den Gegenverkehr zu bekommen) und von dort dann wieder etwas nach links. Das erleichtert es zumindest, sich gedanklich damit anzufreunden, dass man eigentlich doch links abbiegt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
01.10.2007, 01:51 Uhr

zu: Abknickende Vorfahrtsstraße verlassen

»Aber von Geradeaus komend nach Geradeaus weiterfahrend, halte ICH nicht für Abbiegen!«

Wie ich ja schon schrieb, fährt man eben häufig nicht exakt geradeaus, sondern erst ein klein wenig rechts (bis zum Scheitelpunkt der Kurve), dann wieder nach links. Den Fahrstreifen des Gegenverkehrs überquert man dabei nicht diagonal, sondern möglichst rechtwinklig, weil man dadurch den kürzestmöglichen Abbiegevorgang erreicht.

Aber gut, du musst ja nicht blinken, wenn du nicht willst. Ich selbst halte - völlig losgelöst vom Wortlaut der StVO - das Blinken immer dann für sinnvoll, wenn es den Verkehrsablauf erleichtert und Missverständnisse vermeidet.

Deswegen blinke ich auch rechts, bevor ich am Fahrbahnrand anhalte, obwohl die StVO das Blinken nur beim Anfahren, nicht aber beim Anhalten vorschreibt. Man sollte sich von dem Gedanken verabschieden, dass die StVO auf alle Fragen dieser Welt Antworten parat hat. ;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
01.10.2007, 13:52 Uhr

zu: Abknickende Vorfahrtsstraße verlassen

» Wie ich ja schon schrieb, fährt man eben häufig nicht exakt geradeaus, sondern erst ein klein wenig rechts (bis zum Scheitelpunkt der Kurve), dann wieder nach links. Den Fahrstreifen des Gegenverkehrs überquert man dabei nicht diagonal, sondern möglichst rechtwinklig, weil man dadurch den kürzestmöglichen Abbiegevorgang erreicht. «

In diesem Fall wäre das Blinken ja auch akzeptabel, weil Du dann tatsächlich Deine Fahrtrichtung änderst.
Ich kenne aber auch viele Kreuzungen, bei denen der nachrangige Seitenarm tatsächlich genau geradeaus führt. Hier halte ich das Blinken für absolut unsinnig.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
01.10.2007, 15:13 Uhr

zu: Abknickende Vorfahrtsstraße verlassen

"Deswegen blinke ich auch rechts, bevor ich am Fahrbahnrand anhalte, obwohl die StVO das Blinken nur beim Anfahren, nicht aber beim Anhalten vorschreibt. Man sollte sich von dem Gedanken verabschieden, dass die StVO auf alle Fragen dieser Welt Antworten parat hat. ;-)"

In der Fahrschule hab ich gelernt, immer blinken wenn man an den Fahrbahnrand fährt zum parken.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
01.10.2007, 16:46 Uhr

zu: Abknickende Vorfahrtsstraße verlassen

Du musst nicht blinken...aber es schadet nicht, es führt zu keinerlei missverständnissen in diesem fall...habe vor der haustür einen ähnlichen Fall. Da wird es einfach so praktiziert, dass die links blinken, die die vorfahrtsstrasse verlassen und die ihr folgen, die blinken rechts (bzw die meisten gar nicht)

Dich wird sicher niemand deswegen anzeigen...nichtmal die Polizei sagt da was.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern diezge
01.10.2007, 19:04 Uhr

zu: Abknickende Vorfahrtsstraße verlassen

Hallo,

ich verstehe die Diskussion jetzt hier nicht. Wenn jeder im Straßenverkehr das machen würde, was jeder für sinnvoll hält, dann wäre ja ein Totalchaos auf den Straßen.

Dafür gibt es einige Regeln. Ich verweise nochmals auf mein Posting mit Link ganz oben. Dort ist es bestens beschrieben.

Wir machen die Verkehrsregeln nicht, aber wir brechen sie auch nicht. Wir sollen beim Autofahren ja nicht über den Sinn der Verkehrsregeln nachdenken, sondern sie einfach befolgen. ;-)

Warum ein Linksblinken an dieser Stelle irreführend sein kann?
Antwort: Vielleicht gibt es kurz vorher eine Grundstückseinfahrt und der Entgegenkommende aus der Seitenstraße möchte von ihm aus gesehen nach links in die Vorfahrtsstraße abbiegen und fährt los, weil er meint, daß Du in das Grundstück reinfährst. Und schon knallts.

Natürlich kann ein Paragraph nicht auf jeden noch so klitzekleinen Sonderfall zugeschnitten sein, sonst gäbe es nämlich über dieses Thema so viele Paragraphen, wie es abknickende Vorfahrtsstraßen gibt.


Gruß,

diezge

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
01.10.2007, 21:59 Uhr

zu: Abknickende Vorfahrtsstraße verlassen

naja so drastisch sehe ich das nicht...man verständigt sich im Verkehr ja des öfteren über Methoden, die so nicht in der STVO vorgesehen sind...meistens sogar verboten...Beispiel Lichthupe, sicher ist sie nicht eindeutig, aber manchmal doch sehr hilfreich für die Verständigung...auch wenn jetzt gleich alle auf mich losgehen, aber das ist meine Meinung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
02.10.2007, 10:52 Uhr

zu: Abknickende Vorfahrtsstraße verlassen

"Längst ist es aber Usus ein Geradeausfahren (Verlassen der V-Str.) durch ein Antippen des re. Blinkers anzuzeigen."

wenn ich nicht blink, fahr ich gradeaus und verlass die Vorfahrstraße. Blinke ich links, folge ich dieser. Wenn also ich auf die VS drauf fahren will und mir kommt einer entgegen der nich blinkt, kann ich davon ausgehen dass er diese verlässt. Fahre ich nun los und der Kollege folgt doch der VS, werde ich mittels Zeugen und Gutem Anwalt beweisen dass er nicht geblinkt hat und bekommt somit 100% Schuld. Denn irgendein OLG hatte mal geurteilt, dass wenn man falsch oder nicht blinkt, man bis zu 100% Schuld bekommen kann.
Meistens weise ich die Menschen aber nett drauf hin, dass die doch blinken müssen wenn sie der VS folgen. Dies geschieht bei mir durch Hupe und wilde Gesten. Anders lernen sie es ja nicht. Wobei so ne neue Stoßstange auf Kosten des anderen auch nicht schlecht wäre ;)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
02.10.2007, 12:32 Uhr

zu: Abknickende Vorfahrtsstraße verlassen

"Meistens weise ich die Menschen aber nett drauf hin, dass die doch blinken müssen wenn sie der VS folgen. Dies geschieht bei mir durch Hupe und wilde Gesten. Anders lernen sie es ja nicht. Wobei so ne neue Stoßstange auf Kosten des anderen auch nicht schlecht wäre ;)"

Und das sind die Leute, die 100 mal schlimmer sind, als die, die das Blinken vergessen...schon mal was von Rücksicht gehört?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern diezge
02.10.2007, 18:14 Uhr

zu: Abknickende Vorfahrtsstraße verlassen

@Peg:
Aber genau das schlechte daran ist, daß sich irgendwelche Gewohnheiten einbürgern. Dann weiß man nicht, woran man ist.

@Security_neu:
Ich stehe da bis auf einen Punkt voll hinter Dir. Allerdings ist das ein Kampf gegen Windmühlen. Aber ich würde niemals einen Unfall provozieren. Das kann ganz leicht ins Auge gehen. Es muß nur ein Zeuge aussagen, daß an Hand der Richtung, in der der PKW fuhr, eindeutig zu sehen war, daß er der Vorfahrtsstraße folgt und schon haste Pech.

@jules17:
Was hat die Vorgehensweise von Security_neu mit Rücksicht zu tun???
Es ist rücksichtslos dem Gegenverkehr gegenüber, wenn jemand ohne Blinken der Vorfahrtsstraße folgt!!! So herum mußt Du das sehen.


Und was würde solche Probleme lösen?

Alle Führerscheinbesitzer sind ja irgendwo erfaßt. Also müßte es auch möglich sein, daß per Rundschreiben oder auf neue Verkehrsregeln aufmerksam gemacht wird.

Früher war es tatsächlich so, daß man beim Folgen der Vorfahrtstraße nicht blinkte. Aber woher sollen die Verkehrsteilnehmer die Änderung mitbekommen, wenn sie irgendwann in den 60er Jahren den Führerschein gemacht haben?

Es soll ja Leute geben, die im Kreisverkehr immer noch links blinken.
Ich kenne auch persönlich jemanden, der felsenfest behauptet, daß in 30-Zonen kein rechts vor links, sondern die Vorfahrtsregelung gilt, wie sie vor der Einführung der 30-Zone war! Oder die Straße hat Vorfahrt, die mehr nach Hauptstraße aussieht. Es ist echt erschreckend.

Des Weiteren sollte das Wissen über die neuesten Verkehrsregeln oder auch über das Anwenden von Gewohnheiten in Wiederholungsprüfungen (Theorie und Praxis) alle 5 Jahre überprüft werden. Wer nicht besteht, Nachhilfe nehmen oder Pappe abgeben. Genauso beim Erste Hilfe Kurs.


Gruß,

diezge

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
02.10.2007, 18:25 Uhr

zu: Abknickende Vorfahrtsstraße verlassen

Aha, und deshalb zahle ich es dem anderen heim...am besten gleich nochmal in den Kindergarten...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
02.10.2007, 18:43 Uhr

zu: Abknickende Vorfahrtsstraße verlassen

»wenn ich nicht blink, fahr ich gradeaus und verlass die Vorfahrstraße. Blinke ich links, folge ich dieser.«

Ja, ist ja alles richtig. Nun weiß aber jeder Autofahrer (oder sollte es wissen), dass eben nicht jeder links blinkt, der einer nach links abknickenden Vorfahrtstraße folgt - sei es aus Unkenntnis oder aus Gedankenlosigkeit. Also kann es durchaus sinnvoll sein, das Verlassen der Vorfahrtstraße anzuzeigen, indem ich rechts blinke. Der Blinker heißt dann für den Wartepflichtigen: "Ich fahre nicht links, unsere Wege kreuzen sich nicht, du kannst rausfahren".


»... mittels Zeugen und Gutem Anwalt ...«

»... durch Hupe und wilde Gesten.«

Aha - beim Blinken bist du päpstlicher als der Papst, aber irgendwie läuft es offenbar doch nicht so reibungslos. Ich brauche an abknickenden Vorfahrtstraßen jedenfalls keine Zeugen, keinen Anwalt, keine Hupe und keine wilden Gesten. Vielleicht liegt's ja daran, dass ich auch mal blinke, wenn ich geradeaus fahre. ;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
02.10.2007, 18:53 Uhr

zu: Abknickende Vorfahrtsstraße verlassen

»Ich kenne auch persönlich jemanden, der felsenfest behauptet, daß in 30-Zonen kein rechts vor links, sondern die Vorfahrtsregelung gilt, wie sie vor der Einführung der 30-Zone war!«

Dann hat dein Bekannter (im Prinzip) ja auch Recht. Die Zone 30 hat nichts mit der Vorfahrtsregelung zu tun. Natürlich sind die allermeisten 30er Zonen ohne vorfahrtsregelnde Schilder, weil es sich meist um Wohngebiete mit geringerem Verkehrsaufkommen handelt, sodass eben "rechts vor links" ausreicht und keine Schilder notwendig sind. Ich kenne aber durchaus auch Gegenbeispiele für beide anderen Möglichkeiten, also r.v.l. bei erlaubten 50 km/h und 30er Zone mit vorfahrtsregelnden Zeichen.

Welche Vorfahrtsregelung soll denn deiner Meinung nach vor der Einführung der 30er Zonen gegolten haben? Da galt auch damals schon r.v.l.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern diezge
02.10.2007, 19:32 Uhr

zu: Abknickende Vorfahrtsstraße verlassen

@jules17:
Drum schrieb ich ja zu Security_neu, daß man auf keinen Fall einen Unfall provozieren darf, weil das ins Auge gehen kann. ;-)

@Georg_g:
Bei der 30-Zone um die es sich handelt, sind keine vorfahrtsregelnden Schilder aufgestellt.
Vor der "Ernennung" zur 30-Zone war die Straße, die heute auf Grund der Breite wie Vorfahrtsstraße aussieht als Vorfahrsstraße beschildert und hatte sogar Mittelstriche, die in diesem Zug entfernt wurden. Gleichzeitig wurde auch der Gehweg um etwa 80 cm verbreitert. Sie ist also nicht mehr ganz so breit wie früher aber immer noch wesentlich breiter als die Seitenstraßen. Aber mein Bekannter behauptet, er hätte dort Vorfahrt.


Gruß,

diezge

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lambo-Benni
03.10.2007, 07:06 Uhr

zu: Abknickende Vorfahrtsstraße verlassen

Man braucht keine zusätzlichen Informationen, um zu begreifen, dass man da blinken muss! 3 Seukunden drüber nachgedacht, dann ist alles klar! Aber auch hier gibt es eine große Anzahl an Leuten, die meiunen nicht blinken zu müssen... gerade da wo's für den Verkehrsfluss wichtig ist!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
03.10.2007, 20:11 Uhr

zu: Abknickende Vorfahrtsstraße verlassen

@ Lambo-Benni:

Worauf bezieht sich denn jetzt deine Aussage, "dass man da blinken muss"? Auf jene, die dem Verlauf der abknickenden Vorfahrtstraße folgen? Ja, die müssen blinken, was ja auch niemand hier im Forum bestritten hat.

Die Frage, um die es hier ging, war aber, ob man auch blinken darf/soll, wenn man die Vorfahrtstraße in Geradeausrichtung verlässt. Und da gilt deine Aussage, wonach man blinken muss, nicht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern corsa-ultrablau
04.10.2007, 12:35 Uhr

zu: Abknickende Vorfahrtsstraße verlassen

Peg: "Die Nichtblinker sind´s, die die Situation erschweren."

Habe ich Dich jetzt richtig verstanden? Wenn ich nicht blinke (weil ich die Vorfahrtstraße geradeaus verlasse und ich mich somit gesetzesmäßig korrekt verhalte), dann bin ich also der "böse" Autofahrer, weil ich die Situation erschwere?
Wie wäre es, wenn die nichtswissenden Autofahrer einfach mal wieder ihr nichtvorhandenes Wissen aufpolierten?
Grundsätzlich bin ich jedoch auch der Meinung, dass (aus Freundlichkeit untereinander und nur dann, wenn es nicht missverständlich ist) es nicht schaden kann, wenn man beim Verlassen der Vorfahrtstraße kurz blinkt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
04.10.2007, 15:01 Uhr

zu: Abknickende Vorfahrtsstraße verlassen

»@Georg_g
Ich glaube, dass sich @Lambo-Bennis letzte Aussage auf den vorstehenden Beitrag von @Kahleberger bezog.«


Jau, dat wird wohl so sein. Klingt zumindest plausibel. ;-)

(Dieser Beitrag richtete sich an Peg, bezugnehmend auf Beitrag Nr. 26 in hiesigem Thread.)

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-104 / 3 Fehlerpunkte

Wann dürfen Sie einen unbeschrankten Bahnübergang mit Blinklichtanlage überqueren, nachdem ein Zug durchgefahren ist?

Wenn das rote Blinklicht erloschen ist

Sofort nach dem Durchfahren des Zuges, auch wenn das rote Blinklicht noch leuchtet

Sobald der Gegenverkehr anfährt, auch wenn das rote Blinklicht noch leuchtet

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.16-101 / 3 Fehlerpunkte

Zu welchem Zweck darf die Hupe außerorts benutzt werden?

Als Überholsignal

Als Rufzeichen

Als Warnsignal

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.03-001 / 3 Fehlerpunkte

Was verlängert den Bremsweg?

Nasse oder glatte Fahrbahnen

Mitführen eines ungebremsten Anhängers

Fahren auf Gefällstrecken