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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Volltreffer
09.08.2007, 22:26 Uhr

zu: Rechtsfahrgebot!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Und was faselt das arme "Opfer" da von Rechtsfahrverbot?


Sicher auch wieder so einer der im Theorieunterricht aus dem Fenster gesehen hat.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
09.08.2007, 22:36 Uhr

zu: Rechtsfahrverbot

»Hallo,mir wir zur Last gelegt ich wäre 1 km zu lange auf der linken Spur gewesen«

Die linke Spur ist ja auch nicht zum Nebeneinanderherfahren, sondern zum Überholen gedacht.
Wer überholen will muss schon deutlich schneller fahren können als der Überholte.


Nur aus Bequemlichkeit die linke Spur zu blockieren, ist ein klarer Verstoss gegen das Rechtsfahrgebot, der eigentlich viel zu selten geahndet wird.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern diezge
09.08.2007, 22:49 Uhr

zu: Rechtsfahrverbot

Also wenn 100 km/h erlaubt sind und die LKWs 80 fahren, ist das eine Geschwindigkeitsdifferenz von 20 km/h. Ich würde das als deutlich schneller bezeichnen. Somit ist die Aktion als Überholvorgang zu werten.

Übrigens: Wenn 100 km/h erlaubt sind und er 100 km/h fährt und die rechte Spur mit LKWs voll ist, wo wird dann bitte die linke Spur blockiert? Der hintere darf ja auch nicht schneller fahren.

Es ist traurig genug, daß die Polizei den Raser fahren läßt und jemand, der sich brav an die Verkehrsregeln hält, bestraft.


Gruß,

diezge

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lothar
10.08.2007, 08:26 Uhr

zu: Rechtsfahrverbot

»Wenn 100 km/h erlaubt sind und er 100 km/h fährt und die rechte Spur mit LKWs voll ist, wo wird dann bitte die linke Spur blockiert? Der hintere darf ja auch nicht schneller fahren.«

Wenn die rechte Spur mit Lkws voll ist, dann darf ja auch links weitergefahren werden. Wenn alle 200m ein Lkw fährt, dann ist die rechte Spur aber nicht voll!
Links darf zum Überholen gefahren werden, oder wenn unmittelbar vor einem auch einer links fährt. Davon, dass man links fahren darf, wenn man dir erlaubte Höchstgeschwindigkeit ausschöpft, steht nichts in der StVO. Auch, wenn der Hintermann nicht schneller fahren dürfte, bleibt die Spur doch blockiert. Im Übrigen gibt es auch Fahrzeuge mit Sonderrechten, die durchaus schneller fahren dürften.
Gruß
Lothar

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Efreet
10.08.2007, 08:36 Uhr

zu: Rechtsfahrverbot

Welche Fahrzeuge haben da Sonderrechte?
Ohne Blaulicht oder Fahrzeug im Einsatz wüsste ich nicht, dass ein Fahrzeug die Geschwindigkeit übertreten dürfte.

Ich kann mich irren, aber dann belehrt mich bitte :)

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10.08.2007, 10:50 Uhr

zu: Rechtsfahrverbot

@Lothar:
ypsel schrieb aber, daß er/sie 5-6 LKWs überholt hat und dann in 80 m noch ein LKW fuhr, den er/sie auch noch überholen wollte. Aufgrund dieser Aussage kann angenommen werden, daß die ersten 5-6 LKWs direkt hintereinander fuhren.


Gruß,

diezge

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern FragMaster
10.08.2007, 11:05 Uhr

zu: Rechtsfahrverbot

Ich sehe das wie diezge:

Das war ein legitimer Überholvorgang, diejenigen die schneller fahren wollen (mehr als überhaupt erlaubt, wohlgemerkt!) haben eben Pech gehabt!

Andererseits, wenn Du bemerkt hast, dass Du Jemanden behindert hast (auch wenn der schneller fahren will als eigentlich erlaubt war), warum hast Du ihn nicht vorbeigelassen? Fahr halt kurz Rechts rüber! Wo ist das Problem? Wenns ihn erwischen ists doch seine Sache!

Dann ist jeder zufrieden!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Volltreffer
10.08.2007, 22:34 Uhr

zu: Rechtsfahrverbot

»Es ist traurig genug, daß die Polizei den Raser fahren läßt und jemand, der sich brav an die Verkehrsregeln hält, bestraft.«

Da kriegt man wirklich zuviel, sag mal Geißlein, leidest du unter Wahrnehmungsstörungen oder was?

Wie schnell war denn der "Raser"? 105, 110 200 oder 250km/h ?

Fuhr der TE tatsächlich genau 100 oder doch vielleicht nur 90 oder doch 150?

Wieso weißt du es, die ja nicht dabei war, besser als die Polizisten die immerhin dabei waren?

"Brav an die Verkehrsregeln hält"....immerhin gibt das "Opfer" ja zu sich mindestens nicht an das Rechtsfahrgebot gehalten zu haben und jemanden andern oberlehrerhaft zu der seiner Meinung nach gegebenen Höchstgeschwindikeit vermittelst blockieren des Fahrsteifens gezwungen zu haben.

Selbst wenn der Tacho des TE geeicht wäre steht im diese Maßregelung nicht zu, das wäre ja schon fast Amtsanmaßung, allerdings hat er sein Rechnung für sein Verhalten ja bekommen.

Widerspruch kann er einlegen, wird aber das Ganze nur verteuern.


Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
10.08.2007, 23:59 Uhr

zu: Rechtsfahrverbot

Auch wenn es auf zunächst erstmal auf Unverständnis stossen mag:

Ich finde es absolut korrekt, wenn endlich den Dauerlinksfahrern mal auf die Finger geklopft wird.
Wieviel Unmut könnte vermieden werden, wenn sich alle VTN nach Beendigung eines Überholvorgangs an das Rechtsfahrgebot erinnern würden?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern diezge
11.08.2007, 01:22 Uhr

zu: Rechtsfahrverbot

@Volltreffer:
Wenn 6-8 LKWs hintereinander auf der rechten Spur fahren, ist der Überholvorgang von ypsel erst NACH den 6-8 LKWs beendet, weil diese direkt hintereinander Kolonne fahren. Und wenn dort 100 ist, dann darf der Überholvorgang auch nur mit 100 stattfinden. Rechts rein ist nicht, da LKWs.

Wer leidet hier nun unter Wahrnehmungsstörungen oder wie???

ypsel sagt er/sie ist 100 km/h gefahren, nicht 90, nicht 150 sondern 100 (-->Wahrnehmungsstörungen).

Einzig allein der letzte LKW mit 80 m Abstand ist strittig, da hier genügend Platz wäre, um nach rechts zu fahren.


Gruß,

diezge (NICHT Geißlein)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Volltreffer
11.08.2007, 22:41 Uhr

zu: Rechtsfahrverbot

»Hallo,mir wir zur Last gelegt ich wäre 1 km zu lange auf der linken Spur gewesen

Fuhr auf der Ab auf der linken Seite--vor mir einige Auto´s und hinter mit. Habe ca. 6-8 LKW´s üerholt, diese fahren ja "nur" 80 km/h ich also mit 100 daran vorbei denn diese waren nur erlaubt«


So Herzchen, wo steht da was von Kolonne? Hmm?
Dem Vorwurf der Polizei nach zu urteilen haben sich diese Lkw auf eine STrecke von 1km verteilt, daß das eine Kolonne war hast du dank deiner blühenden Phantasie da mal eben schnell oder vielmehr vorschnell reininterpretiert.

Hinter dem TE befanden sich außerdem noch mehrere Pkw, da machst du ganz fix einen und obendrein auch noch einen Raser draus.

Schatzilein, bovor du lospolemisieren willst lese erst den Text komplett und richtig, fasse den Inhalt auf, ggf lese nach, dann denk machen und dann erst dazu geäußert.

Die Welt ist gar nicht so schwarz-weiß, es gibt da auch noch grautöne und dnicht jeder der hier schreibt ist per se das arme Opfer dessen wir unseres Mitgefühls versichern müssen.

Auch sind nicht alle Polizisten raffgierige, ungerechte Trampel.
Laß das jetzt erst mal wirken bevor du deine Tatzen auf die Tasten loslässt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern diezge
12.08.2007, 00:42 Uhr

zu: Rechtsfahrverbot

@Volltreffer:
Du hast den Ausgangsthread noch immer nicht verstanden. Keiner schrieb davon, daß die LKWs über einen Kilometer verteilt fuhren, daß gäbe ja einen durchschnittlichen Abstand von etwa 100 m zwischen den LKWs.

Er fuhr aber 1 km auf der linken Spur mit 100 km/h.

Du kannst nicht lesen, ich dafür rechnen:

Annahmen:
Anzahl der LKWs: 6
Länge eines LKW: ca. 18 m
Abstand zwischen den LKWs: 20 m

6 * 18 m + 5 Abstände * 20 m = 208 m

ypsel fährt 20 km/h schneller als die LKWs, fährt also mit ca. 5,5 m pro Sekunde an den LKWs vorbei (20 km/h / 3,6 = 5,5 m/s).

Somit benötigt ypsel 208 m / 5,5 m/s = ca. 38 Sekunden dafür.

Bei 100 km/h legt ypsel 100 km/h / 3,6 = ca. 28 m/s zurück.

38 Sekunden * 28 m = 1064 m

Das sind die 1000 m von denen ypsel sprach!

Dabei hat ypsel den 80 m entfernten LKW noch gar nicht überholt, ypsel sprach von WOLLTE, denn die Polizei ist im zuvorgekommen.

Und nochmals: Bei 20 m Abstand zwischen den LKWs sehe ich das Rechtsfahrgebot nicht verletzt, bei 80 m jedoch schon.

Jetzt meine Fragen an Volltreffer:
1.: Fährst Du in eine 20 m - Lücke zwischen zwei 40-Tonner rein? Ich nicht, bin ja nicht lebensmüde.
2.: Nehmen wir an, Du fährst hinter mir und regst Dich auf, weil Du schneller als erlaubt fahren willst. Ich sehe das und möchte Dir Platz machen. Dabei muß ich mich aber auf der LINKEN Spur der Geschwindigkeit der LKWs anpassen und auf 80 km/h runterbremsen um gefahrlos einscheren zu können. Wie verhältst Du Dich dann? Kommst Du Dir dann ausgebremst vor? Würdest Du Hupen oder blenden? Wohl besser nicht!

Übrigens:
Was wir bisher noch gar nicht bedacht haben ist, daß vor ypsel auch noch Autos fuhren.

Jetzt ergeben sich mir 3 Fragen:
1.: Wenn ypsel Platz gemacht hätte, wo will der hintere dann hinfahren? Eine Autolänge weiter? Super Zeitvorteil.
2.: ypsel konnte nicht schneller fahren, weil ja vor ihm/ihr Autos fuhren.
3.: Warum stoppt die Polizei ypsel und nicht das vorderste Auto? Bei einer Autoschlange ist der Schleicher meines Wissens immer noch vorne.


Gruß,

diezge

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Volltreffer
12.08.2007, 18:07 Uhr

zu: Rechtsfahrverbot

Ich schrieb doch du solltest erst denken dann schreiben, der ganze Quatsch den du da kalligrphisch erstellt hast fußt doch einzig und allein auf deinen wilden Hypothesen.

Daß er 6-8 Lkw überholt hat sagt doch noch lange nicht aus daß diese alle dicht hintereinander gefahren sind, der Vorwurf er wäre 1km auf der linken Spur gefahren impliziert doch nachgerade eben nicht, daß er genau dann diese Menge an Lkw überholt hat.

Vielleicht hat er sich bei den letzten zwei solange links aufgehalten.

Letztlich, warst du dabei oder die Polizsten, oder unterstellst du den nachgenannten schlichtweg eine Abzockermentalität und notorischen Pkw-Fahrer-Hass oder was?

Deine letzgenannten Fragen entbehren einer jeden Grundlage und sind für den TE völlig unerheblich.

Sachlich ist dein Vortrag jedenfalls nicht, er basiert auf einseitigen Annahmen und versucht durch Hypothesen ein genaues Ergebnis zu suggerieren, das ist Blöd-Zeitungsstil, mehr nicht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern diezge
12.08.2007, 20:34 Uhr

zu: Rechtsfahrverbot

Volltreffer schrieb:
»der Vorwurf er wäre 1km auf der linken Spur gefahren impliziert doch nachgerade eben nicht, daß er genau dann diese Menge an Lkw überholt hat.

Vielleicht hat er sich bei den letzten zwei solange links aufgehalten.«


ypsel schrieb:
»Hallo,mir wir zur Last gelegt ich wäre 1 km zu lange auf der linken Spur gewesen

Habe ca. 6-8 LKW´s üerholt

Nachdem ich diese überholt habe... ...da kam die Polizei«


Ich würde sagen, daß das, was Du schreibst, nicht wirklich mit den Aussagen von ypsel deckt.

Der Rest sind keine einseitige Hypothesen, sondern reine Logik. Einfach die Situation von allen Seiten betrachten und dann die Lösung herauslesen. Wie bei einer Gleichung mit mehreren Unbekannten.

Und natürlich darf ich auch noch bemerken, daß sich meine Art zu schreiben nicht gerade verbessert, wenn ich grundlos angepisst werde (war im letzten Beitrag ja nicht mehr der Fall ;-) ).


Gruß,

diezge

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
12.08.2007, 20:58 Uhr

zu: Rechtsfahrverbot

nur soviel dazu: lkw fahren mehr wie 80. die begrenzer regeln meist bei 85 ab, einige bringen es auch auf 89 kmh. die differenz wird von der polizei meist toleriert.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lothar
13.08.2007, 12:24 Uhr

zu: Rechtsfahrverbot

Mal abgesehen von allen Spekulationen, wie es denn nun wirklich gewesen sein mag:
Angesichts der vielen Spurwechselverweigerer und Linksfahrer die die deutsche Autobahn so hergibt, und die meist unbehelligt ihrer Wege ziehen, kann ich mir wirklich nicht vorstellen, dass die Polizei ausgerechnet jemanden herauswinkt, der sich in dieser Hinsicht absolut korrekt verhalten hat.
just my 2 Cent

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Brainstorm
09.10.2007, 21:55 Uhr

zu: Rechtsfahrverbot

Zum Einen:

§4 (3), StVO
Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t und Kraftomnibusse müssen auf Autobahnen, wenn ihre Geschwindigkeit mehr als 50 km/h beträgt, von vorausfahrenden Fahrzeugen einen Mindestabstand von 50 m einhalten.

Soviel von wegen 20m Abstand.

Desweiteren hat es ENDLICH mal wieder nen LSB erwischt, der es nicht einsieht, wegen so einer Lappalie rausgezogen zu werden. Von solchen Experten gibt es leider zu viel auf unseren Straßen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
09.10.2007, 22:29 Uhr

zu: Rechtsfahrverbot

Naja, also Brainstorm, das Argument geht nun wirklich nicht...

Die sollen zwar einen Mindestabstand von 50m einhalten, aber jeder der ab und zu mal genau auf ner dicht befahrenen Autobahn unterwegs ist, weiß ganz genau, dass sich fast niemand daran hält. Fahren wesentlich dichter auf zum Teil.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
10.10.2007, 01:03 Uhr

zu: Rechtsfahrverbot

»aber jeder der ab und zu mal genau auf ner dicht befahrenen Autobahn unterwegs ist, weiß ganz genau, dass sich fast niemand daran hält. Fahren wesentlich dichter auf zum Teil.«

Der permanente Verstoss gegen die Abstandsregeln macht es aber auch nicht richtiger.

Dass das Regelwerk an sich ja gar nicht so schlecht ist, bestätigen ja viele, nur die Überwachung der Einhaltung dieser Regeln lässt oft genug zu wünschen übrig.

Und wo nicht gut genug überwacht wird, da wird -der deutschen Gründlichkeit entsprechend- munter gegen verstossen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
10.10.2007, 17:40 Uhr

zu: Rechtsfahrverbot

"Der permanente Verstoss gegen die Abstandsregeln macht es aber auch nicht richtiger."
Das meinte ich auch gar nicht, wollte damit nur sagen, dass man damit schlecht argumentieren kann, also praktisch den Mindestabstand als selbstverständlich ansehen und daraus Berechnungen machen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Brainstorm
10.10.2007, 21:14 Uhr

zu: Rechtsfahrverbot

Nur sollte man sich dann auch vor Augen führen, dass nicht jeder LKW 18m lang ist, wie in der hübschen Berechnung angenommen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
10.10.2007, 23:21 Uhr

zu: RechtsfahrGEBOT

Stimmt auch wieder...pauschal kann mans wohl schlecht berechnen.
Auf jeden Fall hätte er aus Rücksicht den anderen reinlassen können...auch wenn er es evtl nicht gemüsst hätte.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Volltreffer
11.10.2007, 00:14 Uhr

zu: RechtsfahrGEBOT

Wie schön, ich wies auf den ganzen Umstand bereits vor rund 8 Wochen hin, besonders auf die irrwitzig genauen Berechnungen einer Ziege, welche auf baren Annahmen fußten.


Auch auf das R-fahrgebot..........

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern linda1986
11.10.2007, 19:39 Uhr

zu: Rechtsfahrverbot

also ich muss erstmal sagen das ich DIEZGE recht geben mit all dem was er schreibt!!!
und bloss weil ypsel am überholen war und es irgendso ein drängler mal wieder gas geben musste würd ich mich auch nicht zwischen 2 riesen tonner einordnen das war so ziemlich das erste was ich bei meiner fahrstunde auf der autobahn gelernt habe. ich hätte wie ypsel gehandelt und würde dieses auch anfechten!!!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Volltreffer
11.10.2007, 21:59 Uhr

zu: Rechtsfahrverbot

Jo, und wenn die Geiß schreibt, daß das Wasser den Berg raufläuft gibst du ihm auch Recht.

Hälst du dein vorgeblich Gelerntes tatsächlich für einen Beweis?

Warst du bei Ypsel dabei, weil du meinst es so gut beurteilen zu können?

Glaubst du wirklich das was du da unterstellst, nämlich das die Polizei dem nur mal so aus Spaß an der Freud eins verbretzeln?

Sicher hat das Ypselchen schon sein Bußgeld überwiesen und einen Flenspunkt kassiert, während du dich hier in lächerlichen, haltlosen Solidaritätsbekundungen ergehst.

Träum weiter, vielleicht bist du als potentielle Linksspurblockiererin nächstens selbst dran, kannst ja dein Sprüchlein von dem zuerst gelernten dann gerne aufsagen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern diezge
11.10.2007, 22:58 Uhr

zu: Rechtsfahrverbot

Oje oje oje, jetzt geht das schon wieder los...

Und ich dachte, der Volltreffer hat endlich kapiert, daß mein Nickname "diezge" NICHTS mit einer Ziege zu tun hat...

Dichtet einfach ein paar Buchstaben rein und unterstellt mir dann, daß ich unter Wahrnehmungsstörungen leide. Tja lieber Volltreffer, wer lesen kann ist klar im Vorteil...

Aber nun klinke ich mich endgültig aus diesem Thread aus, denn offensichtlich hat die Diskussion so keinen Sinn mehr. Bin nämlich leider gerade dabei, persönlich zu werden und das sollte in einem Forum dringenst vermieden werden.


Gruß,

diezge (ohne ie zwischen z ung g)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Volltreffer
12.10.2007, 00:13 Uhr

zu: Rechtsfahrverbot

Meine Antwort !

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Michael (Wien)
12.10.2007, 12:54 Uhr

zu: Rechtsfahrverbot

»und bloss weil ypsel am überholen war und es irgendso ein drängler mal wieder gas geben musste würd ich mich auch nicht zwischen 2 riesen tonner einordnen das war so ziemlich das erste was ich bei meiner fahrstunde auf der autobahn gelernt habe. ich hätte wie ypsel gehandelt und würde dieses auch anfechten!!!«

Was ist wahrscheinlicher? Dass der Polizist dem "Drängler" Schützenhilfe leisten wollte und deshalb den TE rausgezogen hat, weil der sich nicht selbstmörderisch zwischen zwei LKWs gequetscht hat, oder dass der TE unnötig die linke Spur besetzt und den nachfolgenden Verkehr aufgehalten hat, obwohl genug Platz zum Einordnen gewesen wäre?

Vielleicht waren ja irgendwo doch mehr als 80 Meter Platz zwischen den LKWs, oder der TE fuhr keine echten 100 km/h, sondern z.B. knapp unter 100 auf einem Tacho mit sattem Vorlauf, lieferte sich also ein "Elefantenbabyrennen" mit den LKWs.

Ich bezweifle stark, dass ein Polizist jemanden bestraft, der mit der erlaubten Höchstgeschwindigkeit zügig eine LKW-Kolonne überholt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hinniwilli
17.12.2008, 09:14 Uhr

zu: Rechtsfahrverbot

"§ 7 StVO: Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge
(1) Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung dürfen Kraftfahrzeuge von dem Gebot, möglichst weit rechts zu fahren abweichen, wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt."


Wenn zwischen 2 LKWs 80 m Platz ist, dann reicht dieser Platz noch nicht einmal aus, dass ein Einscherender vor und hinter sich den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand gewährleisten kann.
In so einem Fall gilt also das Rechtsfahrgebot nicht.


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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.23-001 / 3 Fehlerpunkte

Wer ist für den verkehrssicheren Zustand eines zugelassenen Fahrzeugs verantwortlich?

Der Halter

Der Fahrer

Die Haftpflichtversicherung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-103 / 3 Fehlerpunkte

Was haben Sie zu beachten, wenn Sie eine Ladung transportieren wollen?

Oberhalb einer Höhe von 2,5 m darf die Ladung bis zu 50 cm nach vorn über den Fahrzeugumriss hinausragen

Die Ladung darf den Fahrer nicht behindern

Maß- und Gewichtsgrenzen dürfen nicht überschritten werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-007 / 3 Fehlerpunkte

Was soll man beim Tanken beachten?

Nicht nachtanken, wenn der Tank voll ist und die Zapfpistole abgeschaltet hat

Keine Kraftstoffdämpfe einatmen

Möglichst randvoll tanken