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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern wowa53
11.12.2008, 03:14 Uhr

Rückwärtsfahren in einer Einbahnstraße weil sie blockiert is

Ich war in einer Einbahnstraße, durch eine DEMO war die die Straße vor mir blockiert. Durch Einweisung der Polizei bin ich rückwärts gefahren. Da hat ein Motorad fahrer in die Einbahnstraße eingebogen hatte mich zu spät gesehen und hat die Kontrolle beim Bremsen verlohrer und ist zur seite gefahlen. Da ich ihn rechtzeitig gesehen habe konnte ich 5-7 meter vor ihm zum stehen kommen dann ist er erst hingefahlen.
das problem er will das ich sein Schaden bezahle.
Kann er das verlangen??????

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Drummer
11.12.2008, 08:00 Uhr

zu: Rückwärtsfahren in einer Einbahnstraße weil sie blockiert is

Spontane Antwort: Schwere Frage!

Einerseits obliegt Dir eine hohe Verantwortung, auch wenn die Polizei Dich angewiesen hat entgegen der Einbahnstraße zu fahren, daß sollte klar sein!

Andererseits muß der Motorradfahrer so schnell gefahren sein, daß er nicht mehr innerhalb der überschaubaren Strecke sicher zum Stehen kommen konnte und ist gefallen. Handelt es sich bei der Einbahnstraße um eine schmale (enge) Straße hätte er sogar innerhalb der halben überschaubaren Strecke zum Stehen kommen müssen!

Jedenfalls ist es wichtig, daß Du nachweisen kannst, daß Du die Anweisung von der Polizei bekommen hast und daß Du nachweisen kannst, daß Du entsprechend aufmerksam und vor allem extrem langsam rückwärts gefahren bist, weil natürlich kaum jemand damit rechnet, daß ihm einer in der Einbahnstraße entgegen kommt.

Ich gehe davon aus, daß die Hauptverantwortung Dir obliegen wird, denn zu allem Unglück geht von Deinem Auto auch noch eine höhere Betriebsgefahr aus, als von dem Motorrad; d.h. die besondere Sorgfaltspflicht wird wohl bei Dir gelegen haben!

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11.12.2008, 08:43 Uhr

zu: Rückwärtsfahren in einer Einbahnstraße weil sie blockiert is

nein, du hast auf anweisung der poizei so gehandelt und bist 5-7 m vorher zum stehen gekommen, hast also gestanden.
der kradfahrer fuhr mit nicht angemessener geschwindigkeit.

mfg

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11.12.2008, 12:45 Uhr

zu: Rückwärtsfahren in einer Einbahnstraße weil sie blockiert is

Die straße war auch einbischen nass weil es kurz vorher geregnet hat er hat gesgat das er eine gefahrenbremsung machen musste und deshalb die kontrolle verlohren hat aber eine gefahrenbremsung heißt doch nciht hin fahlen??

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13.12.2008, 17:39 Uhr

zu: Rückwärtsfahren in einer Einbahnstraße weil sie blockiert is

Naja, die Polizei hat ja eindeutig gesagt, dass du rückwärts aus der Strasse rausfahren darfst-irgendwie musstest du ja auch wegkommen.
Am einfachsten wäre es wohl gewesen, zu den Polizisten zu gehen und darum zu bitten, dass der Unfall aufgenommen wird. Das machen die auch, wenn sich die beteiligten dort nicht einigen können.

Gefahrenbremsung heisst natürlich nicht unbedingt hinfallen;)

Nochmal zum Versändnis:

Du bist rückwärts gefahren, hast den Motorradfahrer gesehen und bist dann schon angehalten, er fuhr aber weiter und ist dann hingefallen?

Oder fuhrst du noch rückwärts, ihr habt beide gleichzeitig gebremst und der Motorradfahrer ist hingefallen?

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14.12.2008, 20:45 Uhr

zu: Rückwärtsfahren in einer Einbahnstraße weil sie blockiert is

Also selbst wenn das Rückwärts fahren gestattet ist, wie z.B. beim Ausparken auf einem Parkplatz, muß man im Falle eines Unfalles oft zur Hälfte und mehr des Schadens haften, selbst wenn der andere unaufmerksam und zu zügig über den Parkplatz gefahren ist.
Dann hat das Auto noch eine höhere Betriebsgefahr als ein Motorrad. Auch wenn das viele hier gerne anders hätten, wird den Motarradfahrer in jeden Fall nur eine geringe Teilschuld treffen, wenn man dem Motarradfahrer nachweisen kann, dass er mit unangepasster Geschwindigkeit unterwegs war und so auch bei einem stehenden Hindernis nicht unfallfrei hätte anhalten können.

Interessant wäre noch die Frage, ob man eventuell den Polizisten mithaften lassen kann, wenn er wirklich die klare Anweisung gegeben hat die Einbahnstrasse entgegen der Fahrrichtung zu verlassen. Das mindeste vor einer solchen Anweisung wäre ja wohl, dass ein Polizeifahrzeug die Zufahrt zur Einbahnstrasse absichert. Aber selbst dann verbleibt noch die Frage ob die Polizei geltendes Recht (Verbot in der Einbahnstrasse Rückwärts zu fahren) überhaupt außer Kraft setzen kann. Schließlich scheint ja auch die Räumung einer Autobahn durch Wenden und zurückfahren unter polizeilicher Absicherung bis zur nächsten Ausfahrt einer gesetzlichen Grundlage zu bedürfen.

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14.12.2008, 23:49 Uhr

zu: Rückwärtsfahren in einer Einbahnstraße weil sie blockiert is

da stehst du mit deiner ansicht aber ziemlich alleine.

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
15.12.2008, 16:05 Uhr

zu: Rückwärtsfahren in einer Einbahnstraße weil sie blockiert is

der biker muss beweisen, dass du nicht falsch reagiert hast. er ist ja auf dich aufgefahren. also ist die vermutung zu deinen gunsten. was sagt den die polizei, die war ja nicht weit weg.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Alex
16.12.2008, 14:04 Uhr

zu: Rückwärtsfahren in einer Einbahnstraße weil sie blockiert is

Man muss doch generell wenn man in eine EInbahnstraße einfährt oder an einer solchen vorbeifährt (und rechts vor links gilt) aufpassen ob nicht einer rauskommt.
Es kann ja immer jemand denken, dass es keine EInbahn ist und da herausfahren. Oder es kanne in Radfahrer rauskommen ...

Also hätte der Bruchpilot ja sowieso aufpassen müssen egal ob da jetzt die Polizei rückwärtsfahren angeordnet hat oder nicht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern wowa53
18.12.2008, 19:10 Uhr

zu: Rückwärtsfahren in einer Einbahnstraße weil sie blockiert is

ich kann leider den polizisten nicht finden weil er einfach im voirbeigehen gezeigt das ich zurück fahren soll weil es blockiert wegen der DEMO außerdem hatten die alle panzerungen an das ist unmöglich den wieder zu finden
die polizei kam auch dazu weil er sie angerufen hatte die konnten aber keine ursache erkennen wieso er hingefallen ist und meinten ich ahb nix falsch gemacht aber polizei und staatsanwalt ist was ganz anderes....
außerdem meinten die das sie das hier auch nciht verstehen und sagten nur wir sollen es selber klärern und sind abgehauen so hat der typ sich an seinen anwalt gemeldet bald kommt auch alles bestimmt vor gericht weil meine versicherung das nciht gezahlt hat....

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-106 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren auf einer stark verschneiten Landstraße mit Gegenverkehr. Die Fahrbahn ist durch einen Schneepflug geräumt. Worauf müssen Sie achten?

Sie dürfen nur so schnell fahren, dass eine Gefährdung von Fußgängern in jedem Fall ausgeschlossen ist

Auf Fußgänger brauchen Sie nicht besonders zu achten, weil diese auf den fließenden Verkehr Rücksicht nehmen müssen

Fußgänger können wegen der aufgehäuften Schneemassen die Fahrbahn nicht verlassen und verengen diese zusätzlich

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-005 / 3 Fehlerpunkte

Im Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn hält ein Linienbus mit eingeschalteter Warnblinkanlage an einer Haltestelle. Wie verhalten Sie sich?

Nur dann mit Schrittgeschwindigkeit weiterfahren, wenn Fahrgäste die Fahrbahn überqueren wollen

Geschwindigkeit beibehalten, da der Bus auf der anderen Fahrbahnseite hält

Auf Schrittgeschwindigkeit abbremsen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-107 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-107

Trotz Vorrang müssen Sie sich auf ein Anhalten einstellen

Sie müssen dem Gegenverkehr Vorrang gewähren

Ihren Vorrang dürfen Sie nur dann nutzen, wenn die Engstelle frei ist