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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bl4nk
10.07.2007, 21:04 Uhr

Fahrrad zone

Hat irgend jemand schon mal was von einer Fahrrad Zone gehört?
Habe das Schild heute das erste mahl gesehen weiß einer erstens was es bedeutet und zweitens wie schnell darf ich da fahren?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
10.07.2007, 21:28 Uhr

zu: Fahrrad zone

meinst Du das

Fahrradstrasse

hier?

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10.07.2007, 21:40 Uhr

zu: Fahrrad zone

ok danke hat sich dadurch erledigt habe das schild auf der seite gefunden danke

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
10.07.2007, 21:40 Uhr

zu: Fahrrad zone

0 km/h

weil du da mit dem auto gar nicht rein darfst.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
10.07.2007, 22:23 Uhr

zu: Fahrrad zone

Eine Fahrradstraße, die für PKW freigegeben ist , darf laut aktueller Rechtsprechung mit einer Geschwindigkeit von maximal 25 km/h befahren werden.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-110 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie tun, wenn vor Ihnen ein Nebelfeld die Sicht stark behindert?

Geschwindigkeit rechtzeitig den Sichtverhältnissen anpassen

Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug vergrößern

Dicht aufschließen, um sich an den Schlussleuchten des vorausfahrenden Fahrzeugs zu orientieren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-118 / 3 Fehlerpunkte

Mit welchen Gefahren müssen Sie vor allem in ländlichen Gebieten rechnen?

Mit überbreiten landwirtschaftlichen Fahrzeugen

Mit Fahrbahnverschmutzungen

Mit langsamen landwirtschaftlichen Fahrzeugen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen