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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kiwiblüte
23.05.2007, 10:31 Uhr

Teilschuld oder nicht?

Hallo,

letzte Woche kollidierte ich mit einer Vespa.
Das ganze passierte auf einem Betriebsgelände, deshalb kam leider keine Polizei
Der Roller kam in einer Sackgasse von links, ich von rechts aus einem abgegrenzten Parkbereich (abgesenkter Bordstein). Da die Sackgasse rechts und links auf dem Gehweg Parkbuchten aufweist, standen überall Autos und meine Ausfahrt war sichtbehindert. Ich tastete mich verkehrsgerecht (schauen, 5 cm fahren, schauen 5 cm fahren etc.) in die Einmündung hinein, da rumpste auch schon die Vespa, die hinter einem Van vorkam, von links in mich hinein.
Der Fahrer behält sich das Recht vor, da der Parkbereich durch einen kleinen Bordstein abgegrenzt ist. Allerdings sagte der Vespafahrer später, er hätte mich gesehen, konnte sogar rechtzeitig auf der Vespa stehen um sich nicht zu verletzen, konnte aber wegen regennasser Straße nicht rechtzeitig bremsen.
Ich frage mich, ob er nicht zu schnell war (ca. 30 m weiter hört die Sackgasse auf) und er deshalb nicht richtig bremsen konnte, ob er vielleicht vorsätzlich in mich reingefahren sit und ob er nicht ausweichen konnte, wenn er mich doch rechtzeitig gesehen hat?

Besteht hier eine Teilschuld für den Vespafahrer (vorsätzlicher Vorfahrtvorteil)?


Danke für Unterstützung!
Grüße, Jasmin

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lambo-Benni
23.05.2007, 13:43 Uhr

zu: Teilschuld oder nicht?

Privatgrundstück, da gelten evtl. andere Regeln, kann ich schlecht beurteilen...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kiwiblüte
25.05.2007, 08:10 Uhr

zu: Teilschuld oder nicht?

Ich habe keine anders geltenden Regeln gefunden. Ich denke dort gilt dann auch StVO

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Drummer
25.05.2007, 08:29 Uhr

zu: Teilschuld oder nicht?

Auf Privatgrundstücken gelten die Regeln, die der Eigentümer aufstellt!
Selbst wenn dort ein Schild steht : Hier gilt die StVO!, hat dies nicht unbedingt zur Folge daß sich alle daran halten!
Du solltest mit der Sache mal ´nen Anwalt aufsuchen, der die Verkehrssituation dort kennt, weil sonst steht, wie man so schön sagt: Aussage gegen Aussage und zwar so, daß sich daß Ganze ins Unendliche aufschaukelt.

Ich geh davon aus, daß jeder seinen eigenen Schaden trägt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Volltreffer
29.05.2007, 17:11 Uhr

zu: Teilschuld oder nicht?

Der Rollerfahrer hat Schuld, wäre der da nicht lang gefahren wär auch nix passiert!

Was denen aber auch immer einfällt einfach so vor Autos aufzutauchen!

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-124 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-124

Hier beginnt eine Zone mit einer

- Richtgeschwindigkeit von 30 km/h

- zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h

- vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit von 30 km/h

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B

Man darf mit Schrittgeschwindigkeit rechts vorbeifahren, wenn Fahrgäste nicht behindert werden und eine Gefährdung ausgeschlossen ist

Wenn niemand behindert oder gefährdet wird, darf man rechts auch schneller als mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren

Die Fahrgäste müssen vor dem Einsteigen den fließenden Verkehr durchlassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-106-B / 3 Fehlerpunkte

Wer muss die Fahrtrichtungsänderung anzeigen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-106-B

Ich selbst

Der rote Pkw

Der blaue Pkw