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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kiwiblüte
23.05.2007, 10:31 Uhr

Teilschuld oder nicht?

Hallo,

letzte Woche kollidierte ich mit einer Vespa.
Das ganze passierte auf einem Betriebsgelände, deshalb kam leider keine Polizei
Der Roller kam in einer Sackgasse von links, ich von rechts aus einem abgegrenzten Parkbereich (abgesenkter Bordstein). Da die Sackgasse rechts und links auf dem Gehweg Parkbuchten aufweist, standen überall Autos und meine Ausfahrt war sichtbehindert. Ich tastete mich verkehrsgerecht (schauen, 5 cm fahren, schauen 5 cm fahren etc.) in die Einmündung hinein, da rumpste auch schon die Vespa, die hinter einem Van vorkam, von links in mich hinein.
Der Fahrer behält sich das Recht vor, da der Parkbereich durch einen kleinen Bordstein abgegrenzt ist. Allerdings sagte der Vespafahrer später, er hätte mich gesehen, konnte sogar rechtzeitig auf der Vespa stehen um sich nicht zu verletzen, konnte aber wegen regennasser Straße nicht rechtzeitig bremsen.
Ich frage mich, ob er nicht zu schnell war (ca. 30 m weiter hört die Sackgasse auf) und er deshalb nicht richtig bremsen konnte, ob er vielleicht vorsätzlich in mich reingefahren sit und ob er nicht ausweichen konnte, wenn er mich doch rechtzeitig gesehen hat?

Besteht hier eine Teilschuld für den Vespafahrer (vorsätzlicher Vorfahrtvorteil)?


Danke für Unterstützung!
Grüße, Jasmin

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lambo-Benni
23.05.2007, 13:43 Uhr

zu: Teilschuld oder nicht?

Privatgrundstück, da gelten evtl. andere Regeln, kann ich schlecht beurteilen...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kiwiblüte
25.05.2007, 08:10 Uhr

zu: Teilschuld oder nicht?

Ich habe keine anders geltenden Regeln gefunden. Ich denke dort gilt dann auch StVO

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Drummer
25.05.2007, 08:29 Uhr

zu: Teilschuld oder nicht?

Auf Privatgrundstücken gelten die Regeln, die der Eigentümer aufstellt!
Selbst wenn dort ein Schild steht : Hier gilt die StVO!, hat dies nicht unbedingt zur Folge daß sich alle daran halten!
Du solltest mit der Sache mal ´nen Anwalt aufsuchen, der die Verkehrssituation dort kennt, weil sonst steht, wie man so schön sagt: Aussage gegen Aussage und zwar so, daß sich daß Ganze ins Unendliche aufschaukelt.

Ich geh davon aus, daß jeder seinen eigenen Schaden trägt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Volltreffer
29.05.2007, 17:11 Uhr

zu: Teilschuld oder nicht?

Der Rollerfahrer hat Schuld, wäre der da nicht lang gefahren wär auch nix passiert!

Was denen aber auch immer einfällt einfach so vor Autos aufzutauchen!

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-007 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-007

Mit Radfahrern, welche die Fahrbahn kreuzen

Mit einer Unterführung für Radfahrer

Mit einem Verkehrsverbot für Radfahrer

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-101-B / 3 Fehlerpunkte

Warum sollen Sie hier besonders vorsichtig fahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-101-B

Weil der Straßenverlauf unübersichtlich ist

Weil der Gegenverkehr die Kurve schneiden könnte

Weil die Fahrbahnoberfläche ungleichmäßig ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-107 / 3 Fehlerpunkte

Wer parkt?

Wer sein Fahrzeug verlässt

Wer vor einer geschlossenen Bahnschranke länger als drei Minuten wartet

Wer länger als drei Minuten hält