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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
13.03.2007, 16:23 Uhr

Sonnenbrille

Hallo,

habe gehört, dass man im Strassenverkehr als Fahrer nur Sonnenbrillen bis zu einem bestimmten Tönungsgrad tragen darf. Stimmt das? Darf die Brille nachts getragen werden?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
13.03.2007, 16:45 Uhr

zu: Sonnenbrille

Zum Glück ist in Deutschland nicht alles geregelt, und so gibt es auch keine gesetzlichen Vorschriften zu Sonnenbrillen. Du bist aber natürlich verantwortlich für gute Sicht, und daher ist das Tragen einer Sonnenbrille bei Nacht nach § 1 des Vernunftgesetzes verboten.

PS: Darf ich eigentlich mit verbundenen Augen von München nach Hamburg fahren? Ich habe kein Gesetz gefunden, das dies verbietet, also müsste es doch eigentlich erlaubt sein, oder?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
13.03.2007, 16:58 Uhr

zu: Sonnenbrille

Nur, wenn es gestern kälter war als draußen!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern wayne
13.03.2007, 17:44 Uhr

zu: Sonnenbrille

folgendes, ich habe mir damals eine normale brille geholt und dann im sommer noch eine sonnenbrille mit schliff. der optiker hat gemeint ich solle einfach die mit 80 % tönungsgrad nehmen (das ist die größte erlaubte tönung zum autofahren) und ich habe die dann genommen. als ich dann meine motorradprüfung machen wollte hatte ich ( da schönes wetter war) die sonnenbrille mit schliff an, und der prüfer hat gesagt ich darf diese brille nicht im strassenverkerh benutzen. er hat mir dann seine gezeigt die hatte 30 oder 40 % tönung.

ich meine seine argumente waren schon nicht verkehrt von wegen wenn ich in n tunnel reinfahre sehe ich die ersten selkunden nichts etc aber ich habe mich auch gefragt, wieviele leute fahren bitteschön mit ner normalen sonnebrille rum und keinen interessierts   

also n witz fand ichs schon weil der optiker eben meinte ich solle einfach 80 % nehmen und hatte keine ahnung dass an sich nur 30 oder 40 erlaubt sind.

also wie gesagt, dies hat mir damals der prüfer gesagt ich gebe keine garantie darauf dass es stimmt meiner ansicht nach ist es verboten (sofern man eine brille trägt die man tragen MUSS, nur darauf beziehe ich mich!) aber ich habe die brille auch nie umgetauscht und bin trotzdem damit gefahren.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
13.03.2007, 18:10 Uhr

zu: Sonnenbrille

Man muss schon etwas unterscheiden, ob man von einer reinen Sonnenbrille oder von getönten Korrekturgläsern spricht. Eine reine Sonnenbrille darf so dunkel sein, wie man Lust hat, weil man sie ja jederzeit einfach abnehmen kann.

Eine Korrekturbrille mit getönten Gläsern kann ich ja bei der Tunneleinfahrt oder bei Nacht nicht einfach so absetzen, es sei denn, man hätte noch eine zweite, ungetönte Brille dabei. Getönte Korrekturgläser dunkeln bei starker Lichteinstrahlung ab und hellen bei Dunkelheit auf, aber sie erreichen wohl bei völliger Dunkelheit nicht ganz die Lichtdurchlässigkeit von ungetönten Gläsern.

"Verboten" ist das dennoch nicht, insofern hat der Prüfer da auch nicht recht gehabt. Vielleicht gibt es aber eine Art Richtlinie (im Sinne einer Empfehlung) von Optikern, welchen Tönungsgrad man wann verwenden darf. Das sollte ein Optiker wissen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ute
25.07.2007, 21:40 Uhr

zu: Sonnenbrille

Warum soll man eine Sonnenbrille nachts nicht tragen? Nur aufsetzen sollte man sie zu diesem Zeitpunkt beim Fahren nicht, könnte das Sehen einschränken.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
13.03.2007, 22:20 Uhr

zu: Sonnenbrille

du hast einfach eine zum fahren ausreichende sehkraft zu haben.
ich habe eine rayban sonnebrille und bin damit zufrieden. die hat glaub 40% tönung. reicht meiner meinung nach. du willst ja nicht genau in die sonne glotzen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-102-B / 3 Fehlerpunkte

Sie haben sich versehentlich rechts eingeordnet, obwohl sie nach links abbiegen möchten. Wie dürfen Sie weiterfahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-102-B

Nach links, sobald die Ampel dafür "Grün" zeigt

Geradeaus

Nach rechts

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-022-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-022-B

Ich darf vor der Straßenbahn abbiegen

Ich muss die Straßenbahn vorbeilassen

Ich muss den Traktor vorbeilassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-006 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen nach links abbiegen. Wann haben Sie auf den nachfolgenden Verkehr zu achten?

Vor dem Einordnen und noch einmal unmittelbar vor dem Abbiegen

Lediglich einmal vor dem Abbiegen