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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
 Samu
24.02.2007, 13:54 Uhr
Autounfall mit einem Motorroller
Hallo,
ich hatte am Donnerstag einen schweren Verkehrsunfall und würde gerne wenn möglich Tipps bzw. Ratschläge bekommen.
Die Situation hat sich folgendermaßen zugetragen
Ich als Autofahrer wollte an einer Kreuzung mit Fußgängerampel links abbiegen. Der Fahrer gegenüber von mir wollte aus seiner Sicht ebenfalls links abbiegen.
Auf meiner Fahrbahn passen zwei Auto nebeneinander somit blieb das mir gegenüberstehende Fahrzeug stehen. Ich fuhr links rum und plötzlich knallte es ein Rollerfahrer ist bei mir rein gefahren. Ich hatte ihn nicht gesehen. Die Fahrbahn gegenüber ist nicht so breit das zwei Autos neben einander fahren können. Ein Roller paßt jedoch rechts vorbei.
Der Autounfall hat mich sehr geschockt, da es auch der erste war.
Meine Frage ist es eigentlich ist es wirklich so erlaubt rechts vorbei zu fahren. muß sich nicht auch der Rollerfahrer von einer freien Straßen überzeugen. Nach meinem Schaden am Auto zu urteilen ist er Rollerfahrer ca. 50 km/h gefahren.
Für jede Meinung bin ich sehr dankbar.
Gruß
Samu

 durbanZA
24.02.2007, 17:11 Uhr
zu: Autounfall mit einem Motorroller
Sehe ich das so richtig: Du willst an einer Kreuzung links abbiegen, und Dir knallt ein entgegenkommender Rollerfahrer rein, der an einem wartenden, dir entgegenstehendem PKW- Fahrer vorbeigefahren ist?
In diesem Fall hättest Du meiner Meinung nach zweifelsfrei den Vorrang des Rollerfahrers mißachtet. Du darfst erst fahren, wenn Du entgegenkommende Geradeausfahrer durchfahren lässt.
Gab es denn Personenschaden? Bis Du noch in der Probezeit? Wurde der Unfall polizeilich aufgenommen?
 to
24.02.2007, 17:34 Uhr
zu: Autounfall mit einem Motorroller
Dass hier ein Verschulden des TE vorliegt, geht aus der Schilderung recht deutlich hervor. Was mich erschreckt hat, war folgender Satz:
»Nach meinem Schaden am Auto zu urteilen ist er Rollerfahrer ca. 50 km/h gefahren«
Kein Wort über das Ergehen des Rollerfahrers, stattdessen jedoch grosse Bestürzung über den Umfang des eigenen Blechschadens.
 durbanZA
24.02.2007, 18:20 Uhr
zu: Autounfall mit einem Motorroller
Samu, was ist denn nun?
Rollerfahrer verletzt?
Polizei dagewesen?
Situation so, wie beschrieben?
 Samu
24.02.2007, 18:56 Uhr
zu: Autounfall mit einem Motorroller
Also zunächst einmal bin ich nicht, so das ich nur an mich selber denke. Dem Unfallopfer geht es entsprechend gut, angeblich hat er mich ebenfalls nicht gesehen. Verletzt ist er Rippenbrüche und Prellungen, was mir natürlich schrecklich leid tut , deshalb habe Ihn auch persönlich angerufen. Aber leider kann ich an dieser Situation nichts mehr ändern.
Der Blechschaden ist selbstverständlich zweitranig, ich bin froh das es dem Rollerfahrer nicht noch schlechter geht.
Die Polizei war vor Ort und es ist mir bewußt das ich unbedeutet ob ich ihn sah ihm die Vorfahrt in erster Linie genommen habe.
Der Rollerfahrer hat mich mittig getroffen und es ist daher auch nur eine Vermutung das er so gefahren ist wissen tue ich es nicht.
Ich möchte mich in keinster Weise von meiner Schuld freisprechen.
 durbanZA
24.02.2007, 21:02 Uhr
zu: Autounfall mit einem Motorroller
Tja, es wird wohl auf einen Vorrangverstoß Deinerseits hinauslaufen. Bist Du noch in der Probezeit?
 Samu
24.02.2007, 22:55 Uhr
zu: Autounfall mit einem Motorroller
nein hab seit 97 den Führerschein
 durbanZA
25.02.2007, 00:47 Uhr
zu: Autounfall mit einem Motorroller
Dann wird das wohl auf 40 Euro, 2 Punkte und Gebühren hinauslaufen, dazu mußt Du mit einem Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung rechnen.
Zur zivilrechtlichen Seite kann ich wenig sagen, ob man dem Rollerfahrer da eventuell noch eine Mitschuld geben kann... ich wage es fast zu bezweifeln.
Wenn Du im Rechtsschutz bist, ist ein Gang zum Anwalt sicher nicht das Verkehrteste.
 tolu
25.02.2007, 01:58 Uhr
zu: Autounfall mit einem Motorroller
tust mir leid. da verstehen einige nicht, dass dein problem der unfall ansich ist. und nicht das wohlergehen. des rollerfahrers. es dürfte klar sein das er dich nicht gesehen hat (er wird kaum mit absicht in dein auto fahren). logisch das du ihn auch nicht gesehen hast. sonst wärst du kaum gefahren.
was fährt der auch achtlos in die kreuzung, wenn vor ihm einer links abbiegt.
"als motorradfahrer hat man keine vorfahrt", hat mein ehemaliger fl immer gesagt. bevor hier das einer falsch versteht, d.h. man sollte an jeder kreuzung sich so verhalten wie wenn man vorfahrt gewähren müsste.
das dich dein auto interessiert kann ich übrigens auch verstehen. bei den heutigen kosten eines kleinen schadens. auch diese können in den ruin führen. abgesehen von den umtrieben.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-121 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Auf eine Zollstelle in 100 m Entfernung
Auf das Verbot der Einfahrt in 100 m Entfernung
Auf eine Einbahnstraße von 100 m Länge
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-125 / 3 Fehlerpunkte
Was ist bei diesem Verkehrszeichen zu beachten?

Fahrzeuge dürfen hier ohne Beleuchtung die ganze Nacht geparkt werden
Die Straßenbeleuchtung brennt nicht die ganze Nacht
Fahrzeuge dürfen hier nicht geparkt werden
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-005 / 3 Fehlerpunkte
Sie kommen aus einer Straße mit abgesenktem Bordstein und wollen in eine andere Straße einbiegen. Von links kommt ein Pkw. Was gilt hier?
Wer über einen abgesenkten Bordstein in eine Straße einfährt, ist wartepflichtig
Die Regel "rechts vor links"
Der abgesenkte Bordstein ist für die Wartepflicht ohne Bedeutung
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