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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

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16.11.2006, 18:05 Uhr

Geschwindigkeitsbegrenzung nur in der Kurve?

Hallo,

vor zwei Kurven einer Landstraße steht ein 50km/h-Schild, jeweils darüber befindet sich folgendes Schild:
http://verkehrszeichen.kfz-auskunft.de/bilder/kurv
e_rechts.gif


Gelten diese 50km/h jetzt nur für die beiden besagten (in der Tat sehr engen) Kurven oder für die komplette Landstraße?

Komisch ist allerdings auch, dass diese 50km/h-Schilder nur in einer Richtung angebracht sind?!

Gruß
denis

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
16.11.2006, 18:38 Uhr

zu: Geschwindigkeitsbegrenzung nur in der Kurve?

Wenn eine Streckenverbot zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist, gilt das Verbot solange, bis die Gefahr zweifelsfrei nicht mehr besteht.

D.h. du darfst nach der Kurve wieder 100 fahren.

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16.11.2006, 21:40 Uhr

zu: Geschwindigkeitsbegrenzung nur in der Kurve?

Ah...schön das zu hören.

Nur verstehe ich nicht, warum um alles in der Welt stehen die Schilder nur ein einer Fahrtrichtung.
Geld ausgegangen? :D

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17.11.2006, 00:23 Uhr

zu: Geschwindigkeitsbegrenzung nur in der Kurve?

Vielleicht sind bis jetzt nur Leute die aus deiner Richtung kamen abgeflogen.

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17.11.2006, 00:40 Uhr

zu: Geschwindigkeitsbegrenzung nur in der Kurve?

Tja, laut der Behörden kann ja ein Auto in ner Linkskurve nur nach rechts abfliegen. Somit kreuzt es den Gegenverkehr nicht und stellt keinerlei Gefahr da. ;-)

Andere Variante ist (die mehr Sinn macht), dass das ne Hundekurve ist, die in dieser Fahrtrichtung zumacht. In der entgegengesetzten Richtung fährst du dann erst den scharfen Knick und kannst dann gefahrlos rausbeschleunigen...

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17.11.2006, 09:35 Uhr

zu: Geschwindigkeitsbegrenzung nur in der Kurve?

@Lizzard
lol...witzige Sache.

Wobei es eine Linkskurve und eine Rechtskurve ist.

Kann eigentlich einseitig geblitzt werden?
Weil in die eine Richtung gilt ja theoretisch 100km/h und in die andere 50km/h?


Ich glaub ich muss mal Bilder von den zwei ominösen Stellen machen, falls es jemand interessiert?

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17.11.2006, 11:19 Uhr

zu: Geschwindigkeitsbegrenzung nur in der Kurve?

gerne, mach mal!
Natürlich kann einseitig geblitzt werden, wüsste nicht, was dagegen spricht.
mfG
Durban

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17.11.2006, 12:01 Uhr

zu: Geschwindigkeitsbegrenzung nur in der Kurve?

Stimmt eigentlich.
Nur ich finde die Vorstellung etwas mekrwürdig.
Jemand fährt in die Kurve mit 60km/h und wird geblitzt, während in der Gegenrichtung einer mit 100km/h vorbei rauscht. :D

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17.11.2006, 17:45 Uhr

zu: Geschwindigkeitsbegrenzung nur in der Kurve?

Man sollte meinen, eine Kurve hin und zurück zu fahren macht keinen Unterschied. Soweit die Theorie. In der Praxis spielen aber auch Faktoren wie Kuppen (Auto wird "leicht") und Senken (Auto wird auf die Straße "gepresst") eine Rolle. Nicht zu vergessen Schlaglöcher und ausgebesserte Fahrbahnbereiche. Diese Faktoren reichen im Extremfall schon, ein Auto zum Ausbrechen zu bringen.

Manche Fahrer haben auch Ihre Probleme mit Linkskurven und schneiden diese eher als Rechtskurven. Aufgrund des links vorgesehenen Fahrerplatzes sind Rechtskurven wunderbar einzusehen. Bei Linkskurven stört irgendwie immer die A-Säule, die den Blick in die Kurve verdeckt.

Aimee

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17.11.2006, 19:02 Uhr

zu: Geschwindigkeitsbegrenzung nur in der Kurve?

Strecken mit unterschiedlichen Geschwindigkeitsbegrenzungen sind doch sehr häufig; immer dann nämlich, wenn ein Streckenverbot in Zusammenhang mit einem Gefahrenzeichen angebracht ist.
Nehmen wir eine Kurve, von beiden Seiten mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung +Gefahrenzeichen gesichert.
Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt ab dem Schild bis hinter die Kurve. Von dort an darf man wieder Gas geben, während für den Gegenverkehr die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt.
Das Ausgangsbeispiel ist halt nur sehr extrem.

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20.11.2006, 23:02 Uhr

zu: Geschwindigkeitsbegrenzung nur in der Kurve?

Auf meiner Hausstrecke hat es elf derart beschilderte Kurven.
Interessant ist dabei die erste: Sie ist von A kommend in Richtung B auf 40 km/h beschraenkt. In der Gegenrichtung ist sie garnicht beschildert, lediglich mit einem Pfeil, keine Geschwindigkeitsbeschraenkung.

Demnach muesste ich also von A nach B fahrend die Kurve mit 40 nehmen, von B nach A fahrend muesste ich 100 fahren.

Tatsaechlich ist es aber so, dass man von A nach B die Kurve problemlos mit 90 fahren kann, ohne Einbeziehung der Gegenfahrbahn und mit Sicherheitsreserven.
Von B nach A kommend (100 erlaubt) bekommt man ab etwa 65 km/h arge Probleme, ein Kumpel von mir ist da schon mal abgeflogen mit knapp 70.

Verkehrte Welt.

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21.11.2006, 00:26 Uhr

zu: Geschwindigkeitsbegrenzung nur in der Kurve?

Wenn da mal nicht die Kommune in Regreß genommen werden könnte :)

Bei mir im Ort gibt es eine Kurve, die nur einseitig mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung (30 bei Nässe) beschildert ist.
Die Notwendigkeit dieser Beschränkung resultiert auf einem ganz witzigen Konstruktionsfehler:
Es handelt sich um eine scharfe Rechtskurve. Man hat allerdings, statt die Kurve, wie sonst bei Kurven solcher Art üblich, nicht nach innen geneigt, sondern nach außen, sprich die Straße ist auf der Außenbahn tiefer als auf der Innenbahn, was zu tollen Rutsch- und Rausfliegabenteuern, gerade bei Regen, führt.

Wer sowas gebaut hat...

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21.11.2006, 01:08 Uhr

zu: Geschwindigkeitsbegrenzung nur in der Kurve?

> Hausstrecke <

Du sollst auf öffentlichen Straßen nicht schnell fahren... :D

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern FLiszt
21.11.2006, 10:32 Uhr

zu: Geschwindigkeitsbegrenzung nur in der Kurve?

»Wenn da mal nicht die Kommune in Regreß genommen werden könnte :)«

Dass es immer wieder Leute gibt die andere fuer ihre eigenen Unzulaenglichkeiten in Regress nehmen wollen :-)

Also bei der von mir beschriebenen Kurve ist es so:
Von A nach B, also in der geschwindigkeitsbeschraenkten Richtung, kommt man ueber eine Kuppe, es geht ein kurzes Stueck bergab und im Uebergang in die Ebene beginnt die Kurve mit einem Linksknick, der in einen sanften Linksbogen muendet. Die Fahrbahn ist dabei relativ stark ueberhoeht.

Von B nach A fahrend kommt man zuerst durch besagten (diesmal Rechts-) Bogen, der dann in einem Rechtsknick muendet, und der Knick ist genau da wo es steil bergauf geht. Leider ist die Ueberhoehung nur auf der einen Fahrbahnseite (die Fahrbahn ist also konkav an der Stelle), und durch das Bergauf-im-Knick geht die Fahrbahninnenseite wesentlich steiler bergauf als die aeussere. Schwer zu beschreiben.
Faehrt man von B nach A, gibt es die Moeglichkeiten:
Zu frueh innen: Fahrbahninnenrand wirkt wie ein Sprunghuegel, leider mit Landepunkt im Gegenverkehr.
Zu spaet innen+zuwenig Gas: Vorderrad viel zu schwer, rutscht weg.
Zu weit innen + zuviel Gas: Man faehrt ploetzlich senkrecht nach oben
Zu viel Gas: im Knick geht das Hintgerrad weg.
Zu wenig Gas: im Knick geht das Vorderrad weg.

Und das alles bei unvernuenftigen, aber laut der Beschilderung voellig legalen Geschwindigkeiten.

In der 40km/h Richtung von A nach B bremst man auf dem Bergabstueck, und erfaehrt durch den Knick, die Ueberhoehung und den Uebergang in die Ebene eine Kompression, die man mit Gas ausgleicht, sodass man - bei perfekter Balance! - kurz nach links umlegt und beim Aufrichten in den Linksbogen das Gas aufzieht um die Balance zu halten.

Ein Genuss, bei vernuenftigen aber laut Beschilderung unglaublich illegalen Geschwindigkeiten.

Der einzige mir einleuchtende Grund fuer die Beschraenkung von A nach B ist uebrigens der:
Man will wohl verhindern, dass die Leute die von B nach A aus der Kurve fliegen (und auf einem Funkenstrahl durch den Gegenverkehr in den Strassengraben reiten), von den Leuten ueberfahren werden, die von A nach B fahren :-D

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21.11.2006, 19:50 Uhr

zu: Geschwindigkeitsbegrenzung nur in der Kurve?

Ãœbrigends, der gefürchtete "Elchtest" wird auch nur mit etwa 80 km/h gefahren. Ein plötzliches Ausweichmanöver: links â EURO“ Stabilisierungsgerade â EURO“rechts. Hört sich simpel an aber was kommt dabei heraus?

Eine ziemliche Schur fürs Auto. Scharf links lenken: das Auto untersteuert und schiebt erst mal weiter über die Vorderräder gerade aus. Scharf gegenlenken: das Auto droht zu übersteuern und das Heck kann kommen.

Ein reichlich abstrakter Test. Zugegeben. Aber scharfe Links-Rechts-Kombinationen gibt es häufig. Einfachstes Beispiel: S-Kurven. Und mancher wundert sich, warum die Spaßbremsen dort auch noch Geschwindigkeitsbeschränkungen aufstellen ;-)

Aimee

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05.02.2007, 23:24 Uhr

zu: Geschwindigkeitsbegrenzung nur in der Kurve?

Kurz nochmal ne andere Frage diesbezüglich.

Vor der besagten Kurve mit 50er Schild gilt 70km/h.
Gilt dann nach der Kurve auch wieder 70km/h oder 100km/h, weil kein neues 70er Schild dran steht?

Ich würde auf 70km/h tippen, oder?

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05.02.2007, 23:31 Uhr

zu: Geschwindigkeitsbegrenzung nur in der Kurve?

falsch getippt :)
Das Streckenverbot 70 km/h endet mit der Anordnung des neuen Streckenverbots (50 km/h), welches wiederum nach der Kurve endet. Danach gilt also wieder 100 km/h.

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06.02.2007, 23:28 Uhr

zu: Geschwindigkeitsbegrenzung nur in der Kurve?

Ja wunderbar...  

Und das soll mal einer kapieren...:D

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06.02.2007, 23:31 Uhr

zu: Geschwindigkeitsbegrenzung nur in der Kurve?

Es wäre doch viel komplizierter, wenn der Autofahrer sich dauernd an irgendwelche vergangenen ineinanderverschachtelten Geschwindigkeitsbegrenzungen erinnern müsste :)

Es ist einfach so: Endet eine Geschwindigkeitsbegrenzung in irgendeiner Weise (Schild, Ende der Gefahrenstelle o.ä.), dann gilt wieder 100 (bzw. innerorts 50). Vorher angezeigte Höchstheschwindigkeiten sind grundsätzlich ohne belang.
Ich finde, einfacher geht es nicht, oder?

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07.02.2007, 14:26 Uhr

zu: Geschwindigkeitsbegrenzung nur in der Kurve?

Naja, ich weiß nicht...

Allein das mit den 50km/h die, wegen dem Kurvenschild, nur im Kurvenbereich gelten.

Ich mein, warum stellen nicht einfach noch ein Aufhebungsschild danach hin? Klar, man hat schon wieder Geld gespart.

Aber ich z.B. dachte bisher immer, dass die 50km/h dann auch weiter hinter der Kurve gelten.
Speziell in der Probezeit. Nachher fahre ich da 100km/h und es gelten dann doch die 50km/h und ich werd geblitzt. ;)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern globalplayer
08.02.2007, 00:21 Uhr

zu: Geschwindigkeitsbegrenzung nur in der Kurve?

Weil so ein Aufhebungsschild wäre schon irgendwie nicht schlecht, oder woher weiß ich nun im Einzelnen, wann die angeblliche Kurve genau zu Ende ist?

In meinem speziellen Fall hier z.B. steht das Schild, dann kommt eine scharfe Linkskurve, eigentlich müsste hier ja wieder unbegrenzt sein.
Aber nach einer kurzen gerade Strecke kommt nochmal eine scharfe Rechtskurve.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern pooh
08.04.2007, 11:00 Uhr

zu: Geschwindigkeitsbegrenzung nur in der Kurve?

Das kommt immer drauf an wie die Richterin das sieht. Habe jetzt ein interessantes Urteil dazu verpasst bekommen. Ein Streckenverbot stand zusammen mit einem Gefahrenzeichen. Richterin stellt fest worin die Gefahr bestand, das dieses Streckenverbot mit dem Ende der Gefahr aufgehoben ist und das die Messung, wenn auch nur kurz, hinter der Gefahrenstelle stattgefunden hat. Man sollte ja eigentlich denken Freispruch. Aber von wegen...
Ihr Argument: Aufgrund meiner einschlägigen Vorstrafen galt das Streckenverbot noch hinter der Gefahrenstelle...
In der STVO steht zwar nirgendwo diese Einschränkung bei der Aufhebung aber das ist nun ein rechtskräftiges Urteil.
Scheint jawohl eine gute Zusammenarbeit mit Amtsgericht und dem "Amt für Wegelagerei" zu geben...

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-113 / 3 Fehlerpunkte

Wie muss sich ein Kraftfahrer in dieser Straße verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-113

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-007 / 3 Fehlerpunkte

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-007

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-116-B

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