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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern zinkkessel
03.07.2006, 08:24 Uhr

Gilt das Schild nach einer Ampel ?

Unentschieden: zwei Polizisten und zwei Fahrlehrer gefragt => Berufsgruppen sind unterschiedlicher Meinung.

Wenn man mit dem PKW kommend auf eine Kreuzung zu fährt und rechts in die kreuzende Straße einbiegen will, muss man sich in die Rechtsabbiegerspuren einordnen. Diese Abbiegerspuren sind schon leicht nach rechts gekrümmt und es entsteht zwischen der Abbiegerspur, der gerade aus führenden Straße sowie der kreuzenden Straße eine kleine Verkehrinsel (Dreieck). Desweiteren ist die Abbiegerspur gleich am Anfang mit einer eigenen Ampel versehen. Genau an der Ecke (Verkehrinsel) wo die 'Abbiegerstraße' auf die kreuzende (einzubiegende) Straße trifft steht ein 'Vorfahrt achten'-Schild (einige Meter hinter der Ampel).

Jetzt die Frage: Wenn man als Abbieger grün bekommt kann man fahren und das Schild (Vorfahrt achten) gilt nur wenn die Ampel aus ist oder gilt das Schild in jedem Falle, da es nicht in gleicher Höhe mit der Ampel steht sondern erst einige Meter danach kommt.

Vielen Dank im Voraus.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
03.07.2006, 11:18 Uhr

zu: Gilt das Schild nach einer Ampel ?

Wofür ist die Ampel, wenn sie die Kreuzung nicht schützt?
Verfügt die Ampel über ein Grünlicht, oder ist sie auf gelb-rot reduziert?
Hat Der Querverkehr grün, wenn der Abbiegende auch grün hat?

Das sind so die Fragen, die sich mir noch stellen, um mir die Situation vorzustellen :) Kannst Du ein Photo von der Kreuzung machen?

Im Allgemeinen ist es so: Das Vorfahrtsregelnde Schild muß nicht am selben Mast wie die Ampel hängen. Das Vorfahrtszeichen verliert seine Wirkung, wenn der Verkehr auf der Kreuzung abweichend durch ein Lichtzeichen geregelt ist.
Ob die Ampel am gleichen Mast hängt, ist daher- wie gesgt- egal.
Wie ist es denn hier, regelt besagtes Lichtzeichen den Verkehr auf der Kreuzung, oder ist sie davon unabhängig? Das wäre zB der Fall, wenn die Ampel lediglich eine Fußgängerampel zum Schutze des querenden Fußgänger- und Radverkehrs ist. Dann sollte allerdings das Grünlicht deaktiviert werden. Das vorhandene Grünlicht wäre ein Hinweis darauf, dass konfliktfreies Abbiegen möglich ist und das VZ daher außer Kraft gesetzt ist.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Bool
03.07.2006, 12:33 Uhr

zu: Gilt das Schild nach einer Ampel ?

Also ich verstehe das so, dass das Vorfahrt gewähren Schild immer gilt, auch wenn man grün hat muss man den Querverkehr durchlassen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
03.07.2006, 13:43 Uhr

zu: Gilt das Schild nach einer Ampel ?

Normalerweise bedeutet das "grün" aber, daß es keinen Querverkehr gibt, den man durchlassen sollte. Ist das doch so, sollte das Grünlicht deaktiviert werden.

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