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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
 Hägar
03.12.2005, 13:49 Uhr
Fahrradfahrer im Gegenverkehr
Moin!
Auf vielen innerstädtischen Einbahnstraßen sind Fahrradfahrer im Gegenverkehr zugelassen. Ist es richtig, dass dies nur auf Straßen zulässig ist, die im rechtlichem Sinne gar keine Einbahnstraßen sind und die Schilder nur zur Verkehrsregelung angebracht werden, in der Hoffnung, dass es kein PKW-Fahrer merkt, dass er eigentlich ohne Folgen auch in die Gegenrichtung fahren dürfte ?
Danke für die Antworten
Hägar
 xgoedex
03.12.2005, 14:06 Uhr
zu: Fahrradfahrer im Gegenverkehr
Sag mal, wer setzt dir eigentlich diese ganzen Flausen in den Kopf?
Wann soll denn eine entspr. ausgeschilderte Einbahnstraße keine solche im rechtl. Sinne sein? Wenn die Verkehrszeichen in Wirklichkeit nur aus Marzipan sind oder wie??
Bitte den Straßenverkehr nicht mit Alice im Wunderland verwechseln ;-)
 durbanZA
03.12.2005, 14:08 Uhr
zu: Fahrradfahrer im Gegenverkehr
Du meinst die sog. "unechten Einbahnstraßen". Unecht deswegen, weil Radfahrer sie in beide Richtungen benutzen dürfen, ausgeschildert mit Z 220 + 1000- 33 (Einbahnstraße)
und 267 + 1000- 33.
Zeichen 220 schreibt eindeutig die Fahrtrichtung für alle Fahrzeuge vor, in unserem Falle sind nur Radfahrer ausgenommen. (Es dürfen von dieser Regelung auch nur Radfahrer ausgenommen werden). Du darfst in einer Einbahnstraße also nur in der vorgeschriebenen Richtung fahren.
 Pascal
03.12.2005, 14:45 Uhr
zu: Fahrradfahrer im Gegenverkehr
"Du darfst in einer Einbahnstraße also nur in der vorgeschriebenen Richtung fahren. "
Wobei mir dann mal einer erklären muß, wie es dann noch eine Einbahnstraße sein kann.
Ähnliches Beispiel:
Hier in der Nähe ist eine Einbahnstraße und nur Busse dürfen durchfahren. Wenn es aber nun für lange Busse nicht gefährlich sein soll, da durchzufahren, wie soll es das dann für kurze, wendige Autos sein? Nicht einzusehen. Gibt noch mehr solche Beispiele, aber lassen wir das!
 durbanZA
03.12.2005, 15:50 Uhr
zu: Fahrradfahrer im Gegenverkehr
pascal, wie ist diese "Einbahnstraße" denn beschildert?
 Pascal
04.12.2005, 09:55 Uhr
zu: Fahrradfahrer im Gegenverkehr
@durbanZA
Mit einem Einbahnstraßenschild, und darunter steht dann in Textform, daß Busse passieren dürfen.
 Pascal
04.12.2005, 13:54 Uhr
zu: Fahrradfahrer im Gegenverkehr
Doch, genau das, warum?
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-135 / 3 Fehlerpunkte
Was ist in der hier beginnenden Zone erlaubt?

Das Halten zum Be- oder Entladen sowie zum Ein- oder Aussteigen
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Es zeigt an, wie geparkt werden muss
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Der Seitenstreifen ist nicht genügend befestigt
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-001 / 3 Fehlerpunkte
Radfahrer und Fußgänger sind auf der Fahrbahn. Was ist beim Überholen zu beachten?
Sie dürfen
- nur mit ausreichendem Seitenabstand (mindestens 1,5 m) überholen
- nicht überholen, wenn Sie einen ausreichenden Seitenabstand wegen Gegenverkehr nicht einhalten können
- mit einem Seitenabstand von weniger als 1 m überholen, wenn Sie rechtzeitig hupen
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