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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
01.01.2005, 08:18 Uhr

zu: Vorfahrt genommen aus ruhendem Verkehr in Probezeit

Also normalerweise sagen es die Polizisten schon vor Ort wenn du eine Anzeige bekommst. Wurdest du darauf vielleicht hingewiesen: "Sie stehen im Verdacht eine Vekehrsordnungswidrigkeit begangen zu haben. Sie können sich jetzt dazu äußern oder auch später schriftlich, müssen aber auch nichts dazu sagen." oder so ähnlich? Oder wurdest du mündlich "verwarnt"?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Philipp
01.01.2005, 12:18 Uhr

zu: Vorfahrt genommen aus ruhendem Verkehr in Probezeit

>Wenn ich Berufsschule habe (jeden Freitag und jeden zweiten Dienstag) kriege ich aber meistens eins von den Autos meiner Eltern, <

Hauptsacher die Wagen sind auch so versichert, dass DU sie auch fahren darfst....

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern xgoedex
01.01.2005, 12:33 Uhr

zu: Vorfahrt genommen aus ruhendem Verkehr in Probezeit

So wie ich das bewerte, hat der Unfall überhaupt nix mit Vorfahrt zu tun.
Das ist ein Fehler beim Ein- u. Anfahren (in den fließenden Verkehr) mit Unfallfolge (§ 10 StVO).
Das kostet normalerweise 35 Euro und fertig.
Da die Polizei aber Fotos gemacht hat usw. vermute ich mal, dass sie wegen dem schreienden Kind vorsorglich einen Unfall mit Personenschaden aufgenommen haben. Wenn das Kind noch zu klein ist, kann es ja nicht sagen, ob es verletzt ist. Man kann daher erstmal nur vermuten, dass es vielleicht was hat, wenn es so sehr schreit.
Ich würde also an deiner Stelle mal bei dem Unfallgegner anrufen und mich nach dem Zustand des Kindes erkundigen. Das sollte dir sowieso viel wichtiger sein, als die Frage, was wohl die Freunde und Bekannten zu deinem Unfall sagen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
01.01.2005, 13:23 Uhr

zu: Vorfahrt genommen aus ruhendem Verkehr in Probezeit

Ich dachte immer dass ich bei einem selbstverschuldeten Unfall IMMER 35 EURO zahlen muss, aber nicht dass ich mal mehr zahlen muss und auch noch Punkte dafür bekommen.
Das wäre mir neu.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Philipp
01.01.2005, 22:30 Uhr

zu: Vorfahrt genommen aus ruhendem Verkehr in Probezeit

@ Jan T.
Jo, dachte nur weil du von mehreren Autos gesprochen hast und die Versicherung für die Autos dann meistens erheblich teurer werden, wenn Personen unter 25 (weiß die Grenze jetzt nicht genau) die Fahrzeuge fahren.


Gruß,
Philipp

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas A.
03.01.2005, 02:14 Uhr

zu: Vorfahrt genommen aus ruhendem Verkehr in Probezeit

Wenn du 35 Euro bezahlen musst, dann ist das sicher kein Verwarnungsgeld mehr. Das ist dann ein Bußgeld. Und sobald Bußgeld ansteht, hat das automatisch Auswirkungen auf die Probezeit, Nachschulung etc.

Eine amtliche Mitteilung erhält man aber soweit ich gelesen habe nicht. Man muss sich selber darum kümmern. Sonst fährt man ab einer gewissen Zeit ohne gültigen Führerschein.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.6.06-212 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie in dieser Situation beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 2.6.06-212

nach 200 Metern verengt sich die Breite des linken Fahrstreifens.

Mein Fahrzeug ist durch die Außenspiegel breiter, als in den Fahrzeugpapieren angegeben.

Auf einer Länge von 200 Metern verengt sich die Breite des linken Fahrstreifens.

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-001 / 3 Fehlerpunkte

Hinter einem langsam fahrenden Fahrzeug haben sich mehrere schnellere Fahrzeuge angesammelt, die nicht überholen können. Was hat der Fahrer des langsameren Fahrzeugs zu tun?

Er muss

- an geeigneter Stelle den schnelleren Fahrzeugen das Überholen ermöglichen

- seine Geschwindigkeit beibehalten

- an der nächsten Kreuzung abbiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144 / 3 Fehlerpunkte

Wie haben Sie sich bei dieser Verkehrszeichenkombination zu verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144

Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist Vorfahrt zu gewähren

Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken nach rechts angezeigt werden

Das Einfahren nach links ist vorgeschrieben