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Auslandsführerschein

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27.10.2011, 12:27 Uhr

Dritt-Staaten Fuehrerschein in D. gueltig wenn vorher in EU-Staat gelebt?

Hallo,
unsere Situation ist folgende:
Mein Mann ist Mexikaner und hat einen mexikanischen Fueherschien. Wir haben die letzten Jahre in Irland gelebt, nun sind wir vor kurzem nach Deutschland umgezogen.
Aus verschiedenen Gruenden (hauptsaechlich Tueffeligkeit) hat mein Mann dort leider nie den irischen Fuehrerschien gemacht. Nun ist meine Frage, gilt sein mexikanischer Fuehrerschien jetzt in Deutschland fuer die naechsten 6 Monate oder zaehlt man da ab Eintritt in die EU Zone.
Bei welcher Behoerde koennte sonst ich mal anrufen und nachfragen? Ich kenn mich so garnicht aus.
Vielen Dank

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28.10.2011, 13:58 Uhr

zu: Dritt-Staaten Fuehrerschein in D. gueltig wenn vorher in EU-Staat gelebt?

Die 6 Monate gelten ab Einreise nach Deutschland.
Zuständig für solche Sachen ist die Fahrerlaubnisbehörde.
Diese sitzt in der Regel in der zuständigen Kreisstadt angesiedelt.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-103 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen als Erster an eine Unfallstelle mit Verletzten. Was sollten Sie in der Regel zuerst tun?

Unfallstelle absichern

Prüfen, wie schwer die Verletzungen sind

Zur nächsten Telefonzelle fahren und Rettungsdienst alarmieren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-110 / 3 Fehlerpunkte

Was haben Sie im Bereich dieses Verkehrszeichens zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-110

Sie dürfen parken

Sie müssen mit an- und abfahrenden Taxen rechnen

Sie dürfen halten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einem Bahnübergang mit Blinklichtanlage und Halbschranke. Das rote Blinklicht leuchtet auf; die Halbschranke ist noch geöffnet. Wie verhalten Sie sich?

Den Bahnübergang überqueren, wenn kein Schienenfahrzeug in Sicht ist

Vor dem Andreaskreuz warten

Weiterfahren, solange die Halbschranke noch geöffnet ist