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Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern sunnytinchen
10.06.2011, 12:21 Uhr

Problem bei der Anerkennung eines bestandenen US /Texas Führerscheins

Hallo, ich hoffe, daß mir jemand einen Tipp geben kann wie meine Tochter ihren US Führerschein umschreiben lassen kann.

Meine 17 jährige Tochter hat vor einem halben Jahr in Texas ihren Führerschein auf Probe bestanden.
Nach 6 Monaten hat Sie die entgültige Prüfung jetzt im Juni bestanden und auch eine entsprechende Prüfbescheinigung erhalten. Auf der steht, daß die US Führerscheinbehörde ihr die Führerscheinkarte in dennachsten 30-45 Tagen zugestellt wird.
Soweit ich weis, wird bei Ausländern aber auf dem Führerschein ein Ablaufdatum, so lang das Visum gilt, eingetragen. Das Visum läuft am 30.6.11 aus. Also wird die Karte wahrscheinlich erst dann zugestellt,wenn die Gültigkeit abgelaufen ist.
Meine Tochter ist noch bis zum 16.6 in den USA, gibt es einen Tipp, wie wir den Führerschein, wenn Sie wieder in Deutschland ist, umschreiben lassen können.
Ich war gestern auf unserer deutschen Führerscheinstelle und habe denen eine Kopie des Führerscheins auf Probe vom Dezember, die Bescheinigung der Fahrschule und die Bescheinigung der bestandenen entgültigen Prüfung, nur mit der Einschränkung, das sie nicht zwschen 24 und 5 Uhr morgens fahren darf, vorgelegt. Sie erklärten mir, daß die Bescheinigung kein endgültiger Führerschein wär und sie dies nicht anerkennen werden.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern conti69
11.06.2011, 00:56 Uhr

zu: Problem bei der Anerkennung eines bestandenen US /Texas Führerscheins

hallo sunnytinchen ich würde mich auch mal in einer fahrschule nachfragen mit dem führerschein aus der usa. Sie können auch helfen wie man den Führerschein umschreiben läßt. wir hatten auch so einen fall in der fahrschule und wir haben denjenigen geholfen beim umschreiben seines führerscheins aus der usa. ein guter tip von mir.fahrschulen können in diesen fall auch helfen. liebe grüße conti69

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
13.06.2011, 17:38 Uhr

zu: Problem bei der Anerkennung eines bestandenen US /Texas Führerscheins

Da du wohl mehr Leute von einer Führerscheinstelle, als von einer Fahrschule für die Beantwortung deiner Frage benötigst und die Zeit drängt, mein Tipp:
Wende dich an das Partnerforum http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?act=i
dx

Da springen EINIGE rum, die sich auch beruflich mit der Problematik auseinander setzen (müssen). Sie werden dir schnell, kompetent und kostenfrei weiter helfen.
Nur registrieren musst du dich (wie hier auch).

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
16.06.2011, 00:01 Uhr

zu: Problem bei der Anerkennung eines bestandenen US /Texas Führerscheins

Wie heißt denn die FE- Klasse?
Und in welchem Bundesland in D soll die FE umgeschrieben werden?

An sich handelt es sich dann um eine vollwertige FE, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
- Keine weitere Prüfung erforderlich
- berechtigt zum alleine- Fahren.

Eine Tageszeiteinschränkung ist grundsätzlich unschädlich.
Nach (ganz) neuer Rechtslage kann die FE jedoch erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres umgeschrieben werden.

MfG
Durban

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern sunnytinchen
16.06.2011, 10:34 Uhr

zu: Problem bei der Anerkennung eines bestandenen US /Texas Führerscheins

Danke für die Antwort.
Meine Tochter hat C und M erworben, also C für Car und M für Motorcycle.
Wir wohnen in Hessen. Wieso, ist das unter den verschiedenen Bundeslänbdern nicht einheitlich.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
16.06.2011, 14:24 Uhr

zu: Problem bei der Anerkennung eines bestandenen US /Texas Führerscheins

An sich ist Fahrerlaubnisrecht in der Tat Bundesrecht und in allen Ländern einheitlich.
Ausgeführt wird das Fahrerlaubnisrecht jedoch durch die Fahrerlaubnisbehörden, welche Landesbehörden sind (Klingt kompliziert, ist es aber nicht. Es ist normal, dass Bundesrecht durch Landesrecht ausgeführt wird). Die haben als vorgesetzte Stelle eine oberste Landsbehörde bzw. ein Landesministerium.
Daher kann sich in Einzelfragen die Anwendungspraxis in den Ländern unterscheiden.

Ein Beispiel für genau Deinen Fall:

Im Bundesrecht (FeV) steht, dass nur vollwertige Fahrerlaubnisse umgeschrieben werden können. Was das ist, steht dort leider nicht. Deshalb muss dieses Gesetz von den Behörden ausgelegt werden.

Das bayrische Staatsministerium des Innern vertritt ausdrücklich Auffassung, dass es unschädlich ist, wenn eine Fahrerlaubnis auf bestimmte Tageszeiten beschränkt ist.
Würdest Du jetzt in Bayern wohnen, könntest Du direkt zu Deiner Fahrerlaubnisbehörde gehen und ihnen den Wisch des Staatsministeriums unter die Nase halten.
Die Fahrerlaubnisbehörden sind dem Ministerium weisungsgebunden und wären direkt deren Rechtsauffassung unterworfen.

Die Behörden in Hessen sind diesem Erlass nicht direkt unterworfen. An sich kann es nur eine Auslegung geben. Daher ist die Stellungnahme des bayrischen Ministeriums auch für die hessischen Behörden ein Argument; direkt gebunden sind sie jedoch nicht.

Wenn die Hessen bei ihrer (meiner Rechtsmeinung nach unzutreffenden) Auffassung bleiben, müsste ein Gereicht entscheiden, welche Auffassung richtig ist, um die Einheitlichkeit der Bundesrechtsordnung herzustellen.

An Deiner Stelle sollte Deine Tochter, wenn es soweit ist, einen Termin mit dem Sachbearbeiter vereinbaren, und ausdrücklich darauf hinweisen, dass es sich bei der Klasse C (und M) um eine vollwertige FE im Sinne des § 29 Abs. 3 Nr. 1 FeV handelt, da
- keine Prüfungen mehr absolviert werden müssen,
- ohne Begleitung gefahren werden darf und
- eine Tageszeitbeschränkung unschädlich ist.
Zur Not auch mit dem vorgesetzten Sachbearbeiter sprechen.

Wenn dass nichts hilft, und die Behörde einen Antrag tatsächlich versagt, muss man überlegen, ob man den Klageweg beschreiten möchte.

MfG
Durban

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
17.06.2011, 10:53 Uhr

zu: Problem bei der Anerkennung eines bestandenen US /Texas Führerscheins

hm, ist das immer noch so eine formalprüfung in den usa? ich kenn die fälle mit dem einmal um den block fahren und bestanden.
hoffentlich nicht. ich habe da mühe mit der anerkennung, falls dem so ist.
hier in D darf nicht rechts überholt werden (abgesehen wenige ausnahmen wie strassenbahn etc.) und auch fahren wir hier in der regel mehr wie knappe 100 kmh. :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
18.06.2011, 14:39 Uhr

zu: Problem bei der Anerkennung eines bestandenen US /Texas Führerscheins

Da der deutesche Verordnungsgeber in seiner unendlichen Weisheit erkannt hat, dass das Niveau der Fahrerlaubnisprüfungen in den einzelnen US- Bundesstaaten recht unterschiedlich ist, differenziert er nach den verschiedenen Staaten. So gibt es Staaten, deren Fahrerlaubnise prüfungsfrei umgeschrieben werden, andere erst nach Ablegung der theoretischen und/oder praktischen Prüfung.

Die Übersicht findet sich in Anlage 11 FeV; bei Staaten, die dort nicht genannt sind, müssen beide Prüfungen abgelegt werden.

MfG
Durban :)

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