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Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ritti555
18.04.2009, 14:43 Uhr

Führerschein überschreibung

hallo,
ich bin im moment in djibouti am horn von afrika. ich bin 23 jahre alt und habe noch keinen führerschein. hier wird französisch gesprochen und ich habe schon einige franzosen gesehen die hier ihre führerscheine machen, da das französische militär hier stark vertreten ist.
meine frage lautet ob ich hier den führerschein machen kann bzw. ob es mir was bringen würde bzw. ob der mir in deutschland dann überhaupt anerkannt werden würde.
ich bin für ca. 110 tage hier.
vielen dank für die antworten, ihr würdet mir sehr weiter helfen!

MfG ritti

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern madabaya
18.04.2009, 15:35 Uhr

zu: Führerschein überschreibung

Hallo, auch wenn Sie ihre Führerschein in Afrika machen, bringt eh nichts, ein Freund von mir hat Führerschein aus Angola(Afrika), und hier darf er nicht fahren.

Führerschein wurde entzogen, und der hat nur bekommen an dem tag das er nach Angola zurück war. oder so!

LG Bento

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
18.04.2009, 23:52 Uhr

zu: Führerschein überschreibung

Hallo.
Eine in Djibouti (und übrigens auch Angola) gemachte Fahrerlaubnis ist 6 Monate lang in Deutschland gültig, wenn sich der Fahrerlaubnisbewerber mind. 185 Tage im betreffenden Land aufgehalten hat.

Danach muss die ausländische FE in eine deutsche umgeschrieben. Die Anforderungen an der Umschreibung sind von Land zu Land unterschiedlich (s. Anlage 11 FeV).
Zur Umschreibung einer FE aus Djibouti ist Ablegung der theoretischen und praktischen Prüfung erforderlich.

Sollte aber, wie gesagt, der Aufenthalt weniger als 185 Tage betragen haben, so ist die FE von vorneherein in Deutschland ungülgtig und wird auch nicht umgeschrieben.

mfG
Durban

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-006 / 3 Fehlerpunkte

Bei Annäherung an einen Bahnübergang beginnt sich die Schranke zu senken. Wie verhalten Sie sich?

In jedem Fall beschleunigt weiterfahren

Vor dem Andreaskreuz warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-001 / 3 Fehlerpunkte

Radfahrer und Fußgänger sind auf der Fahrbahn. Was ist beim Überholen zu beachten?

Sie dürfen

- nur mit ausreichendem Seitenabstand (mindestens 1,5 m) überholen

- mit einem Seitenabstand von weniger als 1 m überholen, wenn Sie rechtzeitig hupen

- nicht überholen, wenn Sie einen ausreichenden Seitenabstand wegen Gegenverkehr nicht einhalten können

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-105 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch kann eine Gefährdung entstehen?

Durch liegen gebliebene Fahrzeuge, die nicht vorschriftsmäßig abgesichert sind

Durch zu hohe Geschwindigkeit

Durch Einschalten der Beleuchtung am Tage