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Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bigal858
29.03.2008, 12:06 Uhr

Ausländischen LKW Führerschein umschreiben

Hi Leute,

Ich weis ja dass das Thema ausländischen Führerschein umschreiben garantiert schon oft genug durchgekaut wurde, aber ich habe eine spezielle Frage bezüglich des LKW Führerscheins.

Zuerst ein paar Basis Fakten:
-ich habe den deutschen Klasse B Führerschein seit mehreren Jahren
-habe hier in Indien schon den Motorradführerschein gemacht (will diesen auch in DE umschreiben, dass ich die Prüfungen machen muss ist bekannt)
-habe die Möglichkeit, den LKW Führerschein hier zu machen
-bin hier in Indien und auch in DE gemeldet, habe aber meinen Lebensmittelpunkt in Indien, da ich hier ein Vollzeitpraktikum mache
-werde mehr als 185 Tage hier bleiben

nun die Frage: gibt es irgendwelche besondere Regelungen bezüglich des LKW Führerscheins beim umschreiben, ist das überhaupt möglich?

Vielen Dank für eure Hilfe

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
29.03.2008, 19:16 Uhr

zu: Ausländischen LKW Führerschein umschreiben

Der Lkw-Führerschein wird genau so umgeschrieben wie der Motorrad-Führerschein, d.h. eine Mindestausbildung in Theorie und Praxis ist nicht vorgeschrieben, aber eine theoretische und praktische Prüfung, und zwar jeweils für die Klasse C und die Klasse CE.

Ohne ein paar Fahrstunden wird das Bestehen der prakt. Prüfung in der Regel aber nicht klappen. Ich weiß nicht, welche Voraussetzungen in Indien zu erfüllen sind, aber in D ist die Ausbildung bei den Klassen C und CE schon recht umfangreich.

Testbögen kannst du zuhause lernen, wobei auch hier der Besuch des Theorieunterrichtes nicht schaden kann.

Außerdem musst du noch eine ärztliche Untersuchung und ein augenärztliches Gutachten machen.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-015 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesem Verkehrszeichen erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-015

Das Halten zum Be- oder Entladen sowie zum Ein- oder Aussteigen

Das Halten bis zu 3 Minuten

Das Parken, wenn eine Parkscheibe benutzt wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-026-B / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie in dieser Situation beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-026-B

Sie dürfen

- den Bus überholen, solange er noch fährt

- den Bus so lange nicht überholen, wie er noch fährt

- an dem haltenden Bus mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren, wenn eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist