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Auslandsführerschein


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
01.04.2008, 21:56 Uhr

zu: Mit EU Führerschein geblitzt was jetzt

Ich nehme an, der Verstoß ist in Deutschland passiert. Wohnst du in Deutschland?

Wenn ja, nimm die Strafe hin wie ein Mann. Sollten die Punkte ein Problem darstellen, schau mal auf radarforum.de
Die sind auf sowas spezialisiert. (Alberto-Methode, etc)

Hast du denn überhaupt schon Post bekommen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Volltreffer
01.04.2008, 23:28 Uhr

zu: Mit EU Führerschein geblitzt was jetzt

Wieso hast du EU-FS?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
02.04.2008, 00:02 Uhr

zu: Mit EU Führerschein geblitzt was jetzt

Hast Du in Deutschland eine Sperrfrist?

Wenn an dem EU-FS nichts auszusetzen ist und Du in Deutschland eine Fahrtberechtigung hast, dann wird die Tat ganz normal nach dem Bußgeldkatalog geahndet, auch die Punkte, die nicht an eine deutsche FE gebunden sind, werden ganz normal eingetragen.

mfG
Durban :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
02.04.2008, 19:12 Uhr

zu: Mit EU Führerschein geblitzt was jetzt

Dann gibt es für den Verstoß eine regelmäßige Ahndung.

Es ist allerdings auch im Bereich des Denkbaren, daß anschließend eine Nutzungsuntersagung für die CZ-FE ausgesprochen wird, bis Du die MPU abgelegt hast. Die Rechtsprechung ist sich da bisher nicht einig.

mfG
Durban

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-025-B / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrzeuge dürfen hier nur mit Schrittgeschwindigkeit und unter Ausschluss jeglicher Gefährdung der Fahrgäste vorbeifahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-025-B

Alle Fahrzeuge, die

- entgegenkommen

- in gleicher Richtung fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen an eine Kreuzung, an der Sie die Vorfahrtlage nicht gleich überblicken. Wie verhalten Sie sich?

Warten, beobachten und sich gegebenenfalls mit den anderen verständigen

Als Geradeausfahrer immer durchfahren

Nach der Regel "rechts vor links" fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen