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Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern apulanto
01.09.2007, 15:26 Uhr

Mit tschechischem FS Roller gefahren, nur Klasse B eingetr.

Hallo!

Ich habe seit Juni letzten Jahres einen tschechischen Führerschein.
Bei der Erteilung wurde nur die Klasse "B" im Führerschein eingetragen. (Das ist die Regel in Tschechien)
Bisher hatte ich nie Probleme damit und der FS wurde auch anerkannt von den deutschen Behörden.
Bin mehrmals kontrolliert worden und habe keine Probleme gehabt.
Da ich aus finanziellen Gründen momentan nur noch Roller fahren kann bin ich davon ausgegangen dass dies mit dem FS ebenfalls kein Problem darstellen sollte.
Ich wurde jedoch nun kontrolliert und die Polizisten haben eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubniss geschrieben.
Was greift da nun für eine Regelung?
Normalerweise darf man ja mit Klasse B auch Fahrzeuge der Klasse M fahren.
Macht es da etwas aus wenn das in meinem EU FS nicht extra eingetragen ist?
Ich habe nun einen Anhörungsbogen erhalten, der Wortlaut:

"Straftat: Fahren ohne Fahrerlaubniss

Bemerkungen:

Sie befuhren mit dem Kleinkraftrad Suzuki die Dorstener Str. Bei einer Überprüfung wurde festgestellt, dass Ihnen die deutsche Fahrerlaubniss Der Klasse B, M und L entzogen wurden. Sie konnten nur einen tschechischen FS der Klasse B vorzeigen. Für diese Fahrt benötigten sie einen FS mindestens der Klasse M."

Danach noch die üblichen Sachen, zurücksenden innerhalb von 2 WOchen etc...

Wie soll ich mich nun am besten Verhalten?
Was wird wohl auf mich zukommen?
Ist diese Anzeige gerechtfertigt?

MfG

Dennis

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
01.09.2007, 16:54 Uhr

zu: Mit tschechischem FS Roller gefahren, nur Klasse B eingetr.

Hallo, willkommen im Forum.

Das ist ein sehr komplexer Sachverhalt, den Du da beschreibst. Eine konkrete Rechtsberatung darf hier nicht gegeben werden, was aber natürlich nicht heißt, daß hier nicht doch einige Anregungen gegeben werden können.
Dazu sind allerdings einige Hintergrundinformationen notwendig, die entscheidend sein können:

- Wann hast Du die Cz- FE gemacht?
- Wurde die 185- Tage-Regel eingehalten?
- Liegt gegen Dich eine Sperrfrist oder MPU- Anordnung vor?
- Weshalb wurde wann die FE entzogen?

Da Dir hier eine Straftat vorgeworfen wird, wäre es ratsam, einen Anwalt aufzusuchen.

mfG
Durban

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Wodurch kann beim Fahren eine vermeidbare Lärmbelästigung entstehen?

Durch unnötig starkes Beschleunigen

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.2.17-113 / 3 Fehlerpunkte

Warum müssen Sie auch am Tage mit Abblendlicht fahren, wenn die Sicht durch Nebel, Regen oder Schneefall erheblich behindert ist?

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