Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Line
08.10.2006, 18:33 Uhr

EU-Führerschein in NRW

Hallo Forum,

wer kann mir sagen, ob die in einem anderen EU-Land gemachten Führerschein in NRW nicht mehr anerkannt werden. Und wenn ja, ab welchem Ausstellungsdatum.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Warnecke
08.10.2006, 18:58 Uhr

zu: EU-Führerschein in NRW

Begründet der Inhaber einer EU Fahrerlaubnis einen ordentlichen Wohnsitz im Inland, richtet sich seine weitere Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen nach dem § 28 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Führerscheine aus EU Mitgliedsstaaten werden in Deutschland unbeschränkt anerkannt und brauchen, auch bei Wohnsitzbegründung in Deutschland, nicht umgeschrieben werden.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Warnecke
08.10.2006, 19:02 Uhr

zu: EU-Führerschein in NRW

Hast Du noch keine 2 Jahre Deine Fahrerlaubnis, so mußt Du dich jedoch registrieren lassen. (Wegen Fahrerlaubnis auf Probe)

Gruß

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Warnecke
08.10.2006, 20:34 Uhr

zu: EU-Führerschein in NRW

Hast Du z.B. in Polen den Führerschein gemacht, warst aber in Deutschland gemeldet, wird es Probleme geben.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Line
10.10.2006, 09:21 Uhr

zu: EU-Führerschein in NRW

Hallo Warnecke,
habe den Führerschein in Spanien gemacht, gemeldet war ich in Deutschland und Spanien. Gibt das Probleme?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Warnecke
10.10.2006, 14:58 Uhr

zu: EU-Führerschein in NRW

wenn nachgewiesen werden kann, das Du 185 Tage in Spanien gemeldet warst, sollte es keine Probleme geben.

Gruß

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern pikay1985
10.10.2006, 15:35 Uhr

zu: EU-Führerschein in NRW

kleine Korrektur... Spanien hätte ihm keinen Führerschein ausstellen dürfen, wenn er nicht 185 Tage oder mehr dort war. Den deutschen Behörden hat das aber egal zu sein, die müssen den spanischen FS akzeptieren, und denen muss man auch nichts von wegen 185 Tage nachweisen.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-025-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-025-B

Ich muss warten

Der gelbe Pkw muss warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-002 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich gegenüber Fußgängern, welche die Straße überqueren, in die Sie einbiegen wollen?

Auf die Fußgänger besondere Rücksicht nehmen, nötigenfalls warten

Zügig weiterfahren, weil Fußgänger auf einbiegende Fahrzeuge Rücksicht nehmen müssen

Nur dann warten, wenn Fußgänger einen gekennzeichneten Überweg benutzen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-114-B / 3 Fehlerpunkte

Wer hält falsch?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-114-B

Der gelbe Pkw

Beide Pkw

Der rote Pkw