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Auslandsführerschein

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10.10.2006, 19:23 Uhr

Texas Fürerschein und die 6 Monate

Hallo ihr lieben,

ich hätte da mal eine dringende Frage!
Ich habe die Letzten 5 Jahre in den USA gelebt und habe einen Texanischen FS.

Meine erste Frage ist, kann man um die Prüfungen drum rum kommen, denn für mich sieht es so aus als ob es nur um Geld ging und nicht um die verschiedene Ausbildung in den jeweiligen Staaten !

Zweitens, ich habe vor wieder in Deutschland zu leben, darf aber nur 6 monate mit dem lappen fahren, meine papiere für den FS sind noch nicht da und die 6 monate sind bald um!
Werde ich eine Verlängerung bekommen, oder nicht weil ich ja in Deutschland bleiben werde.
Habe ich so auf der Website des Deutschen Konsulates gelesen und verstanden.

Ich wäre sehr froh wenn mir jemand mit erfahrung oder fachwissen weiter helfen könnte.

seba

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10.10.2006, 22:26 Uhr

zu: Texas Fürerschein und die 6 Monate

Ein texanischer Führerschein wird in Deutschland nur nach Ablegung der theoretischen und praktischen Prüfung umgeschrieben. Da gibts keinen Ausweg. (Und wenn es nur ums Geld ginge, würde man doch überhaupt keine Führerscheine prüfungsfrei umschreiben, oder...?)

Eine Verlängerung der 6-Monats-Frist wäre nur möglich, wenn du innerhalb von (insgesamt) 12 Monaten wieder ausreist. In deinem Fall ist das also nicht möglich und du darfst nach den 6 Monaten nicht mehr fahren.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte

Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?

Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist

Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird

Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen links abbiegen. In welcher Reihenfolge bereiten Sie das Abbiegen vor?

Nachfolgenden Verkehr beobachten, blinken, einordnen

Blinken, einordnen, nachfolgenden Verkehr beobachten

Einordnen, blinken, nachfolgenden Verkehr beobachten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.8.01-002 / 3 Fehlerpunkte

Wann werden im Verkehrszentralregister eingetragene Ordnungswidrigkeiten frühestens getilgt?

Nach zwei Jahren

Nach einem Jahr

Nach fünf Jahren