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Auslandsführerschein

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02.12.2005, 23:50 Uhr

neue regelung...

seit dem 1. november gilt im staate oklahoma ein neues gesetz das sagt das man nach der 6 monatigen permet eine licence bekommt aber mit restriction, das heisst das man nur in zeiten zwischen 6.30 und 10.30 alleine als 16 jaehriger fahren kann...in der restlichen zeit kann man mit einer person ueber 21 fahren die ebnfalls eine gueltige licence hat.....ich bin austauschueler und wollte mit meiner licence eigentlich die vollen 6 monate in deutschland fahren....meine frage ist also: gilt die restricted licence ebenso wie eine licence die vor dem 1 november ausgestellt wurde oder ist die am ende ueberhaupt nichts wert, also kann ich die 6 monate vergessen und die ganze fahrschule in deutschland noch mal machen ???

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03.12.2005, 00:21 Uhr

zu: neue regelung...

ok ich hab noch was gefunden:"Vom Vorliegen eines vollwertigen Führerscheins ist danach auszugehen, wenn a) der Betroffene berechtigt ist, weitgehend ohne Begleiter zu fahren und b) eine weitere Prüfung nicht mehr zwingend erforderlich ist. Für die Berechtigung, weitgehend ohne Begleiter fahren zu dürfen, ist es unschädlich, wenn Auflagen wie z.B. ein Nachtfahrverbot ohne Begleiter von 21.00 Uhr bis 6.00 Uhr oder die Begrenzung einer Zahl von Mitfahrern festgelegt sind."....gilt dieses gesetz von 2004 weiterhin??? ist es also doch ein im deutschen sinne vollwaertiger fuehrerschein??? oder hat sich da auch schon wieder was geaendert??? danke im voraus...

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