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Führerschein (D)


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
30.11.2009, 10:21 Uhr

zu: Führerschein verloren

Bußgeldkatalog
168a = 10 €

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern deMario
28.12.2009, 14:27 Uhr

zu: Führerschein verloren

also ganz ehrlich,

wenn ich 2 Jahre lang meinen Führerschein verloren habe, dann erwähne ich das nicht bei der Stadt, sondern ich sag einfach hab ihn heut verloren und gut is.

Wenn ich von der Polizei angehalten werde, dann erwähne ich das ich ihn einfach vergessen habe zuhause und zahle halt 10 euro strafe und gut is.

Warum sollte ich bitte Fußgänger sein ,blos weil ich Führerschein verloren habe? ich hab ihn gemacht , fertig .

Ok aber hättest aber schon damals gleich beantragen sollen.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-134 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-134

Auf ein Haltverbot,

- das auf der Fahrbahn und auch auf dem Seitenstreifen gilt

- das nur auf dem Seitenstreifen gilt

- das nur für Lkw gilt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-005 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen nach rechts in eine Vorfahrtstraße einbiegen. Auf welche Verkehrsteilnehmer müssen Sie achten?

Auf Fußgänger und Radfahrer, die rechts neben oder noch hinter Ihnen sind

Auf von links und von rechts kommende Fahrzeuge

Nur auf von links kommende Fahrzeuge

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-102 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-102

Sie dürfen nicht abbiegen

Sie müssen dem Gegenverkehr Vorrang gewähren

Sie haben Vorrang vor dem Gegenverkehr