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Führerschein (D)


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
30.11.2009, 10:21 Uhr

zu: Führerschein verloren

Bußgeldkatalog
168a = 10 €

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern deMario
28.12.2009, 14:27 Uhr

zu: Führerschein verloren

also ganz ehrlich,

wenn ich 2 Jahre lang meinen Führerschein verloren habe, dann erwähne ich das nicht bei der Stadt, sondern ich sag einfach hab ihn heut verloren und gut is.

Wenn ich von der Polizei angehalten werde, dann erwähne ich das ich ihn einfach vergessen habe zuhause und zahle halt 10 euro strafe und gut is.

Warum sollte ich bitte Fußgänger sein ,blos weil ich Führerschein verloren habe? ich hab ihn gemacht , fertig .

Ok aber hättest aber schon damals gleich beantragen sollen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.03-103 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei der Wahl Ihrer Geschwindigkeit berücksichtigen?

Persönliche Fähigkeiten

Fahrbahnzustand und Verkehrsverhältnisse

Sicht- und Wetterverhältnisse

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-109-B / 3 Fehlerpunkte

Worauf stellen Sie sich ein?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-109-B

Dass der

- Bremsweg länger wird

- Busfahrer Sie vorbeifahren lässt

- Bus sofort anfährt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-009 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einer Schule. Kinder verlassen das Schulgelände. Womit müssen Sie rechnen?

Dass Kinder

- ausgelassen auf die Fahrbahn stürmen

- mit ihren Fahrrädern unvorsichtig auf die Fahrbahn fahren

- sich immer verkehrsgerecht verhalten