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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern joschua
03.11.2009, 13:29 Uhr

Untschied zwischen Ausstellungsdatum und Erteilungsdatum

Hallo,

ich würde gerne den Unterschied zwischen den eben genannten Begriffen erklärt bekommen.
Zudem verstehe ich nicht, was die kleinen Sternchen auf der Rückseite des Führerscheins zu bdeuten haben.

Vielen Dank
Joschua

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chica
03.11.2009, 20:10 Uhr

zu: Untschied zwischen Ausstellungsdatum und Erteilungsdatum

also ich meine das ausstellungsdatum sagt die wann das Kärtchen ausgestellt wurde..joa und das erteilungsdatum gibt auskunft dadrüber wann du deine PP abgelegt hast,,also bestanden hast..
die Sterne bedeuteten welche klasse du fahren darfst,,wenn ich das richtig s im kopf hab...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern joschua
03.11.2009, 20:25 Uhr

zu: Untschied zwischen Ausstellungsdatum und Erteilungsdatum

Ja und wieso ist da ein Sternchen und kein Datum eingetragen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bs01
03.11.2009, 21:45 Uhr

zu: Untschied zwischen Ausstellungsdatum und Erteilungsdatum

Das Sternchen auf der Rückseite des Führerscheins (Spalte 10) bezieht sich auf die linke obere Ecke. Dort ist ein Datum eingetragen (entweder mit Stempel oder handschriftlich). Dieses Datum ist das Erteilungsdatum, d.h. der Tag, an dem dir die Fahrerlaubnis erteilt (ausgehändigt) wurde.
Da der Führerschein in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird, kann der Mensch am Drucker natürlich nicht wissen, wann du die Fahrerlaubnis erteilt bekommst. Deshalb kommt an Stelle des Datum zur beantragten Klasse ein Sternchen.
Wenn du einen neuen Führerschein kriegst (z.B. bei Erweiterung), dann wird das Datum natürlich gleich in der Spalte 10 eingetragen und das Sternchen kommt an die Stelle der neuen Klasse.

http://login.mattern.cc/fs-witt/fs/24a6bc968a01ec4
10/index1_data/eu-fe-4.jpg


Gruß
bs01

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern joschua
03.11.2009, 22:52 Uhr

zu: Untschied zwischen Ausstellungsdatum und Erteilungsdatum

Ehrrlich gesagt, hab ich nur Bahnhof verstanden...........

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bs01
04.11.2009, 08:10 Uhr

zu: Untschied zwischen Ausstellungsdatum und Erteilungsdatum

@ joschua:
Wenn du nur Bahnhof verstehst, dann mach ich dir folgenden Lösungsvorschlag:
- Geh zu deiner Fahrschule (irgendwo wirst du die Ausbildung ja gemacht haben), nimm deinen Kartenführerschein mit und laß dir vom Fahrlehrer von Angesicht zu Angesicht das erklären...
Gruß
bs01

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-131 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-131

Auf eine Überholverbotstrecke von 200 m Länge

Auf ein Überholverbot, das in 200 m Entfernung beginnt

Auf ein Überholverbot, das nach 200 m endet

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier zu beachten (keine Vorfahrtstraße)?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B

Die Mittellinie darf überfahren werden, wenn es der Gegenverkehr zulässt

Fahrzeuge dürfen die Mittellinie nicht überqueren oder über ihr fahren

Parken ist erlaubt, wenn zwischen einem parkenden Fahrzeug und der Mittellinie ein Fahrstreifen von mindestens 3 m bleibt