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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Timme28
08.11.2009, 19:21 Uhr

Fahren mit 17, Begleitperson eintragen

Hey Leute!

Ich möchte gerne eine zusätzliche Begleitperson eintragen lassen. Allerdings muss ich mit dieser Person schon schon am DI fahren und vorher hat das Straßenverkehrsamt nur in meiner Schulzeit geöffnet!

Jetzt ist meine Frage: Muss ich, also der Führerscheinhalter, unbedingt dabei sein um die zusätzliche Person eintragen zu lassen oder kann ich auch eine schriftliche Einwilligung und die nötigen Unterlagen der Person mitgeben die dort hin geht?

Grüsse

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
09.11.2009, 09:45 Uhr

zu: Fahren mit 17, Begleitperson eintragen

So schnell geht es gar nicht.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-129 / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrzeuge dürfen Sie bei diesem Verkehrszeichen überholen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-129

Motorrad ohne Beiwagen

Motorrad mit Beiwagen

Pkw

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-016 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesem Verkehrszeichen erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-016

Schwerbehinderte mit entsprechend nummeriertem Parkausweis dürfen hier parken

Das Halten zum Ein- oder Aussteigen für jeden

Mit einem Parkschein aus einem Parkscheinautomaten darf hier jeder unbegrenzt parken

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier zu beachten (keine Vorfahrtstraße)?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B

Fahrzeuge dürfen die Mittellinie nicht überqueren oder über ihr fahren

Die Mittellinie darf überfahren werden, wenn es der Gegenverkehr zulässt

Parken ist erlaubt, wenn zwischen einem parkenden Fahrzeug und der Mittellinie ein Fahrstreifen von mindestens 3 m bleibt