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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern into2000
27.10.2009, 15:19 Uhr

Ein Jahr zwischen Theoretischer und praktischer Prüfung

Hallo
Mein Sohn hat am 24.10.2008 seine theoretische Prüfung bestanden und ist am 22.10.2009 durch die praktisch Prüfung gefallen .
der nächste Prüfungtermin (in 14 Tagen) liegt dann über 12 Monate . Die Fahrschule sagt er muss nun die Theoretische Prüfung erneut ablegen.

§ 18 Gemeinsame Vorschriften für die theoretische und die praktische Prüfung
(2) Die praktische Prüfung muss innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden. Andernfalls verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit. Der Zeitraum zwischen Abschluss der praktischen Prüfung oder â EURO” wenn keine praktische Prüfung erforderlich ist â EURO” zwischen Abschluss der theoretischen Prüfung und der Aushändigung des Führerscheins darf zwei Jahre nicht überschreiten. Andernfalls verliert die gesamte Prüfung ihre Gültigkeit.

Für mich stellt sich nun die Fragen
1. er hat die praktische Prüfung ja abgelegt , nur nicht bestanden zumal der Führerschein körperlich bereits vorliegt.

muss er nun die theoretische Prüfung neu machen ????
Vielen Dank im Voraus
Thomas

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
27.10.2009, 18:40 Uhr

zu: Ein Jahr zwischen Theoretischer und praktischer Prüfung

Kahleberger, du laberst.....

7. Rückgabe von Prüfaufträgen
Die Technische Prüfstelle gibt den Prüfauftrag an die Fahrerlaubnisbehörde zurück, wenn

die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags bestanden ist,
die praktische Prüfung nicht innerhalb 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden ist oder ....

Sieh dir die Prf-RiLi genau an.

mfg

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27.10.2009, 20:57 Uhr

zu: Ein Jahr zwischen Theoretischer und praktischer Prüfung

<<Die Frage ist doch aber, was zählt als nicht bestandene PP?>>

die frage meinst du doch nicht im ernst ?????
aber trotzdem eine antwort. nicht bestanden ist dann, wenn der aap dem prüfling das prüfungsprotokoll überreicht.

alle prüfungs"versuche" müssen in den 12 monaten erfolgen.

mfg

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27.10.2009, 22:39 Uhr

zu: Ein Jahr zwischen Theoretischer und praktischer Prüfung

Um´s mal auf den Punkt zu bringen:

Sohnemann muß die Theoretische und Praktische Prüfung erneut ablegen!

Soweit mir bekannt gibt es keine Ausnahmen davon.

Der Gesetzgeber ist m.E. der Ansicht, daß es eigentlich nicht länger als ein Jahr dauern sollte
das Führen eines Kfz zu erlernen.

Mal ganz davon abgesehen ist im Normalfall der abgeschlossene Ausbildungsvertrag mit der Fahrschule auch beendet und zu allem Übel darf diese nun die volle Grundgebühr (ugs. Anmeldegebühr) verlangen.

Aber tröste Dich, into2000, wie Dir geht es inzwischen einigen hunderten Eltern.
Gerade letzten Monat hat einer unserer Fahrschüler seine Praktische Prüfung abgelegt, nachdem er gerade mal 3 Jahre gebraucht hatte die Theoretische Prüfung zu schaffen! In der gleichen Zeit war aber genug Zeit, Energie und Geld da um die Handynummer fünf mal zu wechseln und täglich vor der Fahrschule spazieren zu gehen!
So ist das heute eben...
Viele denken wohl, daß es sich bei der Führerscheinausbildung, um eine Berufsausbildung handelt! ;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
28.10.2009, 00:00 Uhr

ohne Bezug zum Thema

»Viele denken wohl, daß es sich bei der Führerscheinausbildung, um eine Berufsausbildung handelt!«

...für die man doch eigentlich nur die Zeit absitzen muss und für die man ungerechterweise sogar noch bezahlen muss."

Wer hier die derzeitige Jugend um die Wahrheiten des Lebens betrügt, will ich gar nicht ergründen.
Die Fahrschulen sind es aber mit Sicherheit nicht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
28.10.2009, 07:45 Uhr

zu: Ein Jahr zwischen Theoretischer und praktischer Prüfung

dann sind wir schon zu dritt
<<Wer hier die derzeitige Jugend um die Wahrheiten des Lebens betrügt, will ich gar nicht ergründen.
Die Fahrschulen sind es aber mit Sicherheit nicht. <<

Im gegenteil, die fahrschulen sind die ersten die den blagen das "real life" (neben der fahrausbildung) nahe bringen müssen. in den schulen werden sie nur noch durchgeschleift, die eltern nehmen ihnen alle schwierigkeiten ab (fängt mit taxi mama an) und dann stehen sie da, einzelausbildung, selbstständiges bewältigen von problemen, lösungen finden und auch noch eine ernsthafte prüfung.
kein wunder das immer mehr 40 bis 50 fahrstunden brauchen und , weil man sich ja auch kontinuierlich anstrengen müsste, es eben sehr lange dauert bis das ziel erreicht ist.
vielleicht brauch das buch "generation doof" eine fortsetzung, titel "generation SUPER doof".

mfg

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-004 / 3 Fehlerpunkte

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Durch Alkohol und andere berauschende Mittel

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Wenn keine Haltlinie vorhanden ist, vor der Kreuzung oder Einmündung

Es muss nicht angehalten werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus einem verkehrsberuhigten Bereich in eine Straße einfahren. Wie müssen Sie sich verhalten?

Fahrzeugen Vorrang gewähren

Fußgänger auf dem Gehweg vorbeigehen lassen

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