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Führerschein (D)

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12.10.2009, 20:47 Uhr

Lappen 1998/99 Anhänger ja oder nein

Hallo bin hier weil ich was wissen will und mir keiner so recht eine antwort hat! Und zwar habe ich den Führerschein 1998 angemeldet und bestanden und mein Bruder hat sich Juli 98 angemeldet und soweit ich weiss auch ende des Jahres bestanden da er Anfang 99 im April erst 18 wurde hat er den Lappen auch erst bekommen. Unser Fahrlehrer hat damals gesagt "Alle wo sich 1998 anmelden und denn Führerschein bis ende Mai 99 bestehen bekommen denn alten noch mit Anhänger. Wer hat jetzt recht?? Oder darf Er nur einen kleinen Anhänger fahren unter 750kg?? Bitte um Hilfe

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13.10.2009, 01:53 Uhr

zu: Lappen 1998/99 Anhänger ja oder nein

Voraussetzung dafür, dass man den Umfang der alten Klassen 3 bekam, war, dass man den Führerscheinantrag noch 1998 gestellt hatte und auch, dass man noch 1998 das Mindestalter von 18 Jahren erreicht hatte. Wenn beide Punkte erfüllt waren, konnte man bis zum 30.06.1999 die Prüfungen ablegen und erhielt dann einen Führerschein, der in vollem Umfang der alten Klasse 3 entsprach.

Bei deinem Bruder trifft aber einer der beiden Punkte nicht zu, da er erst im April 1999 18 Jahre alt wurde. Er durfte dann damals zwar die Ausbildung noch nach altem Recht machen (z.B. nur 10 statt 12 Sonderfahrten), bekam aber nicht den Umfang der alten Klasse 3. Wenn der Führerschein deines Bruders korrekt ausgestellt wurde, dann ist dort nur die Klasse B (einschließlich L und M) eingetragen.

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13.10.2009, 22:00 Uhr

Anhänger ja oder nein

Hallo Georg_g
danke führ die schnelle Antwort aber eines macht mich stutzig nach Ihrer antwort darf er keinen Anhänger fahren?!
Habe im Internet einen Ausdruck vom Bayerischer Behördenwegweiser zum EU Scheckkartenführerschein und da steht:
B = Kfz bis 3,5t und max 8 Sitzplätze mit Anhänger bis 750kg oderAnhänger über 750kg, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs und die zulässige Gesamtmasse von 3,5t nicht überschreitet..
BE =Kfz bis 3,5t und max 8Sitzplätze mit Anhänger über 750kg.
Irgendwie steh ich auf´m Schlauch :)

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13.10.2009, 23:58 Uhr

zu: Lappen 1998/99 Anhänger ja oder nein

»... aber eines macht mich stutzig nach Ihrer antwort darf er keinen Anhänger fahren?!«

Ich hatte nirgends geschrieben, dass er keine Anhänger mitführen darf, sondern ich schrieb, dass er nur die Klasse B hat.

Um es vereinfacht auszudrücken: Mit Klasse B darf man nur bestimmte Anhänger mitführen, mit BE darf man alle Anhänger mitführen.

Da dein Bruder nur B hat, unterliegt er bestimmten Einschränkungen beim Anhänger. Welche das sind, geht aus deinem obigen Link hervor. Ich hoffe allerdings, dass das auf der Seite des "Bayerischen Behördenwegweisers" nicht wörtlich so steht, wie du es oben geschrieben hast.

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24.10.2009, 21:45 Uhr

zu: Lappen 1998/99 Anhänger ja oder nein

Um mit Klasse B einen Anhänger fahren zu dürfen müssen einige vorraussetzungen erfüllt sein:
1. Zul. Gesamtgew. Auto Zul. Gesamtgew. < 3,5t
(Ausnahme: Einen 750kg Anhänger darf man immer Anhängen)
2. Leergewicht Auto > zul. Gesamtgew. Anhänger

eig ned mal soo kompliziert ;-)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-006 / 3 Fehlerpunkte

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Sie nähern sich einem Bahnübergang mit Blinklichtanlage und Halbschranke. Das rote Blinklicht leuchtet auf; die Halbschranke ist noch geöffnet. Wie verhalten Sie sich?

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