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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Manni83
15.07.2009, 17:43 Uhr

Antrag auf Neuerteilung - Erste Hilfe Kurs

Hallo,
vor 3,5 Jahren habe ich meinen Führerschein (Klasse B) gemacht. Vor knapp zwei Jahren wurde er mir innerhalb der Probezeit aufgrund einer Tempoüberschreitung entzogen. Ich wurde aufgefordert an einem Aufbauseminar teilzunehmen welches ich jetzt besuchen möchte da ich in den letzten zwei Jahren keinen Führerschein gebraucht habe, jetzt aber schon. Natürlich habe ich damals auch den Sehtest sowie den Kurs für Sofortmaßnahmen am Unfallort besucht, die Unterlagen habe ich jedoch nicht mehr. Auf meinem Antragsformular für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis steht, dass diese Nachweise benötigt werden. Muss ich das jetzt alles nochmal machen?

Vielen Dank im Voraus für die Hilfe

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
15.07.2009, 19:02 Uhr

zu: Antrag auf Neuerteilung - Erste Hilfe Kurs

Den Sehtest musst du neu machen, die Bescheinigung, selbst wenn du sie noch hättest, ist nur für 2 Jahre gültig.

Der LSM-Kurs gilt unbegrenzt. Die Bescheinigung ist in deiner Führerscheinakte bei der Behörde, den brauchst du also nicht nochmal zu machen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Drummer
16.07.2009, 08:14 Uhr

zu: Antrag auf Neuerteilung - Erste Hilfe Kurs

§19 der FeV schreibt nur vor, daß die Teilnahme als Voraussetzung für den Erwerb eines Führerscheins gegeben ist. HIer findet sich keine Frist oder Gültigkeit.

Wenn die Unterlagen also noch beim SVA sind, oder Du die Bescheinigung über den Kurs-LSM noch zu Hause hast reicht das aus.

FeV § 19:
http://www.fahrtipps.de/verkehrsrecht/fev.php?par=
18

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