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Führerschein (D)

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16.06.2008, 15:46 Uhr

Klasse t

Wir sind ein Land.-und Forstwirtschaftliches Lohnunternehmen und setzen einen Fendt Vario 412 in der Kommunalarbeit ein. Der Schlepper hat eine Bauartbedingte Höchstgeschwindikeit von 50 km/h.
Der Fahrer ist im Besitz der KLasse T und 25 Jahre alt (also über 16 Jahre).
Frage: Gilt die Aussage das Gewerbetreibende die Klasse CE für dieses Fahrzeug brauchen oder sind wir als Land.- und Forstwirtschaftlicher Betrieb mit der KLasse T ausreichend versorgt?

Also nochmal: Wir sind Land.-und forstwirtschaftlicher Lohnbetrieb mit Gewerbeschein und arbeiten nur für Kommunen,Landwirte, Maschinenring, Wasser.-und Schifffahrtsamt usw. Nicht für Baubetriebe ö.ä
mfg Andreas

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
16.06.2008, 17:23 Uhr

zu: Klasse t

§ 6 Abs. 5 FeV erläutert genauer, was unter land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bei der Klasse T fällt. Du musst dann im Einzelfall entscheiden, ob einer der nachfolgenden Punkte auf die jeweilige Tätigkeit zutrifft:

"1. Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau, Baumschulen, Tierzucht, Tierhaltung, Fischzucht, Teichwirtschaft, Fischerei, Imkerei sowie den Zielen des Natur- und Umweltschutzes dienende Landschaftspflege,

2. Park-, Garten-, Böschungs- und Friedhofspflege,

3. landwirtschaftliche Nebenerwerbstätigkeit und Nachbarschaftshilfe von Landwirten,

4. Betrieb von land- und forstwirtschaftlichen Lohnunternehmen und andere überbetriebliche Maschinenverwendung,

5. Betrieb von Unternehmen, die unmittelbar der Sicherung, Überwachung und Förderung der Landwirtschaft überwiegend dienen,

6. Betrieb von Werkstätten zur Reparatur, Wartung und Prüfung von Fahrzeugen sowie Probefahrten der Hersteller von Fahrzeugen, die jeweils im Rahmen der Nummern 1 bis 5 eingesetzt werden und

7. Winterdienst."

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-122 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-122

Sie dürfen hier nicht wenden

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Sie dürfen hier nicht links abbiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen einen Radfahrer überholen. Reichen dabei 50 cm Seitenabstand aus?

Ja, wenn Sie vorher Warnzeichen gegeben haben

Ja, solange Sie nicht schneller als 40 km/h fahren

Nein, weil der Radfahrer plötzlich ausschwenken könnte

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.23-001 / 3 Fehlerpunkte

Wer ist für den verkehrssicheren Zustand eines zugelassenen Fahrzeugs verantwortlich?

Die Haftpflichtversicherung

Der Fahrer

Der Halter