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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern apmz
15.01.2008, 20:09 Uhr

Entzogene Fahrerlaubnis in D, Umzug in die Schweiz

In Deutschland wurde mir FS wegen Promille entzogen, die Sperrfrist ist lange abgelaufen ca 4 Jahre u. ein Erwerb nur mit MPU möglich. Ich verlasse jetzt Deutschland, werde in der Schweiz leben und arbeiten.
Nun meine Fragen:
1. Ist es richtig: der FS D ist ein EU Führerschein.
Mir wurde die Fahrerlaubnis in D entzogen, jedoch nicht in den anderen EU Ländern. Also müsste mir demnach der EU Führerschein ausgehändigt werden, allerdings mit der Kenntnis, dass ich für D keine Fahrerlaubnis besitze u. demzufolge ich auf das Fahren in D verzichte, oder?

2. Der EU Führerschein hat in der Schweiz keine Gültigkeit, mit der Verlegung meines Wohnsitztes dorthin, müsste ich doch den Schein in einen schweizerischen FS umschreiben lassen können.

3. Nun hat jedoch der schweizer Führerschein in der EU nur bedingt Gültigkeit, z.B. als Tourist in Italien. D.h. ich dürfte als Tourist z.B. in I oder A einen PKW führen, oder

Wer hat Erfahrung und kann mir aus dieser Verwirrung helfen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
15.01.2008, 20:39 Uhr

zu: Entzogene Fahrerlaubnis in D, Umzug in die Schweiz

1) Falsch

Die Mitgliedsstaaten der EU respektieren lediglich die FE der anderen Mitgliedsstaaten.
Wenn Dir also der austellende Mitgliedsstaat die FE entzieht, dann hast Du überhaupt keine FE mehr.

2) Umschreiben könnte man nur eine bestehende FE. Du musst in der Schweiz also eine neue FE erwerben.

3) Wenn Du denn eine Schweizer FE hättest, dann dürftest Du damit als Tourist z.B. in I oder A fahren, aber nicht in D . (wg. FE-Entzug)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tommi501
22.01.2008, 23:54 Uhr

zu: Entzogene Fahrerlaubnis in D, Umzug in die Schweiz

Wenn Dein FS in Deutschland entzogen wurde, hast Du das Recht nach Ablauf der Sperrfrist in einem anderen EU Land einen neuen zu erwerben. Dieser muß auch von Deutschen Behörden anerkannt werden. Die schnellste Möglichkeit ist CZ.
http://www.ifv-mpu.de

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
23.01.2008, 12:17 Uhr

zu: Entzogene Fahrerlaubnis in D, Umzug in die Schweiz

auszug aus dem o.a. link:
>> Für die Rechtssprechung in Ihrem Bundesland können wir leider keine Garantie übernehmen.<<

das sagt alles.

holger

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-122 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung hat dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-122

Es empfiehlt das Parken auf dem Seitenstreifen

Der Seitenstreifen ist nicht genügend befestigt

Es zeigt an, wie geparkt werden muss

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.03-106 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren mit 30 km/h. Dabei beträgt der Bremsweg bei einer normalen Bremsung 9 Meter nach der Faustformel. Wie lang ist der Bremsweg unter gleichen Bedingungen bei 60 km/h?

36 m

18 m

27 m

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-022-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-022-B

Ich muss die Straßenbahn vorbeilassen

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Ich darf vor der Straßenbahn abbiegen