Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Heike.schlichting
27.01.2008, 16:31 Uhr

Was ist jetzt richtig

Hallo.

Meine Tochter geb. 25.06.85 hat 2001 den Mofaführerschein bei einer Fahrschule mit praktischer Prüfung beim TüVgemacht und etliche Jahre einen Roller mit max. 45 km/H gefahren. Was sie angeblich auch darf, weil eine Prüfbescheinung vom Tüv vorliegt. Auch bei Verkehrskontrollem keine Beanstandungen.

Jetzt hat sie einen neuen Roller ebenfalls mit max. 45 km/h.
Im August wurde sie kontrolliert und bekam jetzt 24.01.08 einen Bußgeldbescheid über 300,-- wegen Fahrens ohne Führerschein.

Bitte dringend um Hilfe, weiß jemand Rat, was jetzt wirklich richtig ist?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
27.01.2008, 16:39 Uhr

zu: Was ist jetzt richtig

Ich gehe davon aus, daß sie nicht den Rollerführerschein der Klasse M, sondern lediglich eine Mofa- Prüfbescheinigung erworben hat?

Dann dürfte sie nach § 6 Abs. 1 FeV folgende Fahrzeuge führen:

» einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor â EURO” auch ohne Tretkurbeln â EURO”, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas) «

Wenn sie dann mit einem schnelleren Roller gefahren ist, erfüllt das den Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis- § 21 StVG.
Hierbei handelt es sich nicht mehr um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet wird, sondern um eine Straftat.

Ist der Strafbefehl denn schon rechtskräftig?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Alex
27.01.2008, 16:40 Uhr

zu: Was ist jetzt richtig

Da frage ich mich doch wieso sie diese Strafe nicht schon lange vorher bekommen hat.

Ein Mofa ist ein Moafa und kein Moped.

Mofas fahren langsamer, nämlich nur 25km/h

Für Mopeds (45km/h) braucht man eine Fahrerleubnis und keine Prüfbescheinigung...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
27.01.2008, 16:43 Uhr

zu: Was ist jetzt richtig

Da sollten wir zunächst mal klären, welchen "Schein" deine Tochter denn nun hat. Bitte kram das Ding mal heraus und sage uns, wie es aussieht und was da drauf steht:

a) ein graues Dokument mit der Aufschrift "Mofa-Prüfbescheinigung"?

b) oder ein Plastikkärtchen (wie eine EC-Karte) mit der Aufschrift "Führerschein"?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
27.01.2008, 17:23 Uhr

zu: Was ist jetzt richtig

Ich vermute ja auch, dass sie nur eine Mofa-Prüfbescheinigung hat. Es gibt aber ein paar Sachen, die eher dagegen sprechen:

- Sie hat den "Schein" 2001 gemacht, als sie schon (fast) 16 Jahre alt war.

- Sie hat angeblich eine praktische Prüfung beim TÜV gemacht. Die gibt es bei der Klasse M, nicht aber beim Mofa.

- Sie hat angeblich schon mehrfache Kontrollen ohne Beanstandung hinter sich gebracht.

Denkbar wäre es daher, dass sie tatsächlich die Klasse M hat, der neue Roller aber schneller als die erlaubten 45 km/h fährt. Daher meine Nachfrage, welchen "Schein" die Tochter denn nun hat.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
27.01.2008, 19:28 Uhr

zu: Was ist jetzt richtig

Tja, da hoffe ich doch, daß sich die TE nochmal meldet :)

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.23-002 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie tun, wenn Sie unterwegs feststellen, dass Ihr Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher ist?

Erst nach Beseitigung des Schadens weiterfahren

Das Fahrzeug auf kürzestem Weg aus dem Verkehr ziehen

Bis zur nächsten Vertragswerkstatt weiterfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-102 / 3 Fehlerpunkte

Womit ist bei Dunkelheit eine Ladung zu kennzeichnen, die mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs hinausragt?

Durch Einschalten der Nebelschlussleuchte

Mit orangefarbener Warntafel

Mit roter Leuchte und rotem Rückstrahler

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-103 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Halten verboten?

Auf der Fahrbahn, wenn rechts ein geeigneter Seitenstreifen vorhanden ist

Auf markierten Fahrstreifen mit Richtungspfeilen

An Taxenständen