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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Scheichy85
07.10.2006, 14:56 Uhr

Was passiert jetzt????

Hallo Leute,

hab vor ein paar Monaten einen Unfall gebaut.
Laut Bluttest hatte ich 1.32 Promille, leider war das nicht der erste Zwischenfall. Hatte vor etwa einem Jahr meine Probezeit verlängert bekommen und ein Aufbauseminar musste ich auch machen. Mit was mein ihr muss ich jetzt rechnen??

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
07.10.2006, 17:49 Uhr

zu: Was passiert jetzt????

das wird nicht billig. davon ausgegangen das das erste vergehen nix mit alk/drogen zu tun hat, geht die strafe so gegen 35 tagessätze und der führerschein ist so für 9 bis 10 monate weg.
je nach schwere des unfalls kann natürlich auch noch mehr dabei rauskommen.
die versicherung wird dich bis zu 5000€ in regress nehmen.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Speedy
07.10.2006, 18:51 Uhr

zu: Was passiert jetzt????

Mit meiner Antwort werde ich mir warscheinlich ein paar faule Tomaten einfangen, aber das einzige was ich sagen kann:

FÜHRERSCHEIN WEG... UND ZWAR FÜR IMMER ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern minho
14.03.2007, 16:16 Uhr

zu: Was passiert jetzt????

wieso faule tomaten speedy?

so einem gehört einfach der führerschein weggenommen... ich hoffe du bekommst eine hohe geldstrafe und viiiieeeeeele sozialstunden...

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-006 / 3 Fehlerpunkte

Ein Radfahrer verhält sich falsch, indem er ohne abzusteigen die Fahrbahn auf einem Zebrastreifen überqueren will. Was ist richtig?

Weiterfahren, weil der Radfahrer warten muss

Nachgeben und den Radfahrer überqueren lassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-131 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-131

Auf eine Überholverbotstrecke von 200 m Länge

Auf ein Überholverbot, das in 200 m Entfernung beginnt

Auf ein Überholverbot, das nach 200 m endet

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.16-102 / 3 Fehlerpunkte

Zu welchem Zweck darf die Hupe innerorts benutzt werden?

Als Rufzeichen

Als Überholsignal

Als Warnsignal