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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Coralie
17.11.2006, 11:07 Uhr

Brauche ich einen neuen Führerschein???

Hallo liebe Leut!

Ich habe vor wenigen Wochen geheiratet und bin jetzt am Ummelden und Ändern all meiner Karten (wg. neuem Nachnamen). Bin ich verpflichtet auch einen neuen Führerschein zu beantragen? Den habe ich erst seit Juli diesen Jahres und da ich neben meinem Führerschein und den Fahrzeugpapieren auch immer meinen Perso bei mir führe, kann ich ja beweisen, dass ich das auf dem Plastikkärtchen bin.
Bevor ich mich jetzt in die Warteschleife des Landkreises werfe, wollte ich Euch mal fragen :o)

Danke Euch schon jetzt für Eure Antworten!

Liebe Grüße
Coralie

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MuE
17.11.2006, 11:29 Uhr

zu: Brauche ich einen neuen Führerschein???

Normal nicht, da du den Personalausweis ja ändern lässt, auf dem dann steht "Geborene ..."

Aber da es heut zu tage ja für alles möglich blödsinnige Strafen gibt, warte lieber die Meinung der Experten ab. Ich würd sagen nein. Evtl. könntest du nachfragen ob du auch so ein Siegel wie beim Perso brauchst, wo die den Namen ändern. Kostet immerhin ne Menge Geld der Behördenkram.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bs01
17.11.2006, 20:37 Uhr

zu: Brauche ich einen neuen Führerschein???

Du mußt deinen Führerschein NICHT ändern lassen.

Gruß
bs01

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05.107 / 3 Fehlerpunkte

Auf welcher Seite ist eine Straßenbahn zu überholen, die in der Mitte der Fahrbahn fährt (keine Einbahnstraße)?

Rechts

Links

Links nur dann, wenn rechts andere Fahrzeuge die Fahrbahn versperren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-107-B / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie sich einstellen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-107-B

Auf eine unebene und verschmutzte Fahrbahn

Auf einen durch die Polizei geregelten Verkehrsablauf

Auf Arbeiter und Baugeräte auf der Fahrbahn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren