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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern deMario
20.11.2006, 16:22 Uhr

Führerscheinfrage (interesant)

Hallo, ich habe da mal ne Frage und zwar wollt ich mal wissen,wie des bei folgender Regel abläuft.
Also wenn ich jetzt den rollerführerschein mit 16 gemacht hab, darf ich mit roller fahren. So wenn ich auch autoführerschein gemacht hab und ploizei nimmt mir den jetzt weg mit klasse b und a, darf ich dann trotzdem mit roller weiterfahren, bzw merken die polizisten das ich wenn nein schwarzfahre, ich mein immerhin hab ich ja noch den alten führerschein für roller, also kartenführerschein.

mfg demario

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
20.11.2006, 16:26 Uhr

zu: Führerscheinfrage (interesant)

Eine Entziehung der Fahrerlaubnis bezieht sich immer auf alle Fahrerlaubnisklassen. Einen zweiten Führerschein dürftest du gar nicht besitzen, weil man den alten FS beim Erhalt des neuen FS abgeben muss. Und wenn du doch noch den alten FS hättest, wäre damit keine gültige Fahrerlaubnis verbunden.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern deMario
20.11.2006, 16:59 Uhr

zu: Führerscheinfrage (interesant)

die können mir nur die prüfbescheinigung wegnehmen, die wissen gar nicht das ich noch alten hab oder doch?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jon
20.11.2006, 17:04 Uhr

zu: Führerscheinfrage (interesant)

du hast oben geschrieben, du hättest den Rollerführerschein (Klasse M).
Bei einer Mofa-Prüfbescheinigung sieht es natürlich anders aus.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-106 / 3 Fehlerpunkte

Was endet hier?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-106

Eine Vorfahrtstraße

Vorausgegangene Streckenverbote

Ein Zonenhaltverbot

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen einen Radfahrer überholen. Reichen dabei 50 cm Seitenabstand aus?

Ja, solange Sie nicht schneller als 40 km/h fahren

Nein, weil der Radfahrer plötzlich ausschwenken könnte

Ja, wenn Sie vorher Warnzeichen gegeben haben

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.01-002 / 3 Fehlerpunkte

Gegenüber welchen Verkehrsteilnehmern müssen Sie sich besonders vorsichtig verhalten?

Gegenüber Behinderten, Hilfsbedürftigen und älteren Fußgängern

Gegenüber Kindern

Gegenüber Radfahrern, die durch unsichere Fahrweise auffallen