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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Petra
02.05.2005, 09:14 Uhr

Klasse A1 auch für 16jährige in den NL?

Mein 16jähriger Sohn hat seit 3 Wochen den FS A1. Durchaus verlässlichen Quellen zu folge, ist das EU-Führerscheinrecht bei Minderjährigen von den Entscheidungen der jeweiligen Staaten abhängig. So verbietet z.B. Österreich minderjährigen mit entspr. FS und gedrosselten Maschinen das Befahren der österreichischen Straße. Klartext: Ab Grenze wird geschoben.
Jetzt hörte ich, dass es die Niederländer auch so handhaben würden. Kennt sich da jemand aus?
Bitte keine liebgemeinten Tipps wie: Lass dich nicht erwischen!
Danke für eure Antwort.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern kay
10.12.2005, 14:37 Uhr

zu: Klasse A1 auch für 16jährige in den NL?

A1 Leichtkrafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125cm³ und nicht mehr als 11kw/15 PS. Wenn unter 18 Jahren: Drosselung des Fahrzeugs auf 80 km/h notwendig.

In Belgien, Niederlande und Österreich erst ab 18 Jahren anerkannt, auch bei Transitfahrten.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-006-B / 3 Fehlerpunkte

Warum müssen Sie hier besonders vorsichtig fahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-006-B

Weil beim Bremsen erhöhte Rutschgefahr besteht

Weil ein Fahrzeug von rechts kommen könnte

Weil das von links kommende Auto Vorfahrt hat

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-116 / 3 Fehlerpunkte

Wer darf in eine so beschilderte Straße einfahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-116

Bewohner

Besucher der Bewohner

Fahrzeuge im Durchgangsverkehr

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-014 / 3 Fehlerpunkte

Wann ist ein Drogenabhängiger zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder geeignet?

Wenn er seit 1 Monat kein Rauschgift genommen hat

Erst wenn er mindestens 1 Jahr lang nachweisbar drogenfrei ist und zu erwarten ist, dass er nicht rückfällig wird

Wenn er seit 6 Monaten kein Rauschgift genommen hat