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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Petra
02.05.2005, 09:14 Uhr

Klasse A1 auch für 16jährige in den NL?

Mein 16jähriger Sohn hat seit 3 Wochen den FS A1. Durchaus verlässlichen Quellen zu folge, ist das EU-Führerscheinrecht bei Minderjährigen von den Entscheidungen der jeweiligen Staaten abhängig. So verbietet z.B. Österreich minderjährigen mit entspr. FS und gedrosselten Maschinen das Befahren der österreichischen Straße. Klartext: Ab Grenze wird geschoben.
Jetzt hörte ich, dass es die Niederländer auch so handhaben würden. Kennt sich da jemand aus?
Bitte keine liebgemeinten Tipps wie: Lass dich nicht erwischen!
Danke für eure Antwort.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern kay
10.12.2005, 14:37 Uhr

zu: Klasse A1 auch für 16jährige in den NL?

A1 Leichtkrafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125cm³ und nicht mehr als 11kw/15 PS. Wenn unter 18 Jahren: Drosselung des Fahrzeugs auf 80 km/h notwendig.

In Belgien, Niederlande und Österreich erst ab 18 Jahren anerkannt, auch bei Transitfahrten.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-122 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung hat dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-122

Der Seitenstreifen ist nicht genügend befestigt

Es zeigt an, wie geparkt werden muss

Es empfiehlt das Parken auf dem Seitenstreifen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.8.01-001 / 3 Fehlerpunkte

Was wird in das Verkehrszentralregister eingetragen?

Verkehrsordnungswidrigkeiten mit Bußgeld

Straftaten im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr

Verkehrsordnungswidrigkeiten mit Verwarnungsgeld

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.23-005 / 3 Fehlerpunkte

Unter welchen Bedingungen ist Telefonieren für den Fahrer während der Fahrt unzulässig?

Wenn die sichere Führung des Fahrzeugs nicht mehr gewährleistet ist

Wenn das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons in der Hand gehalten werden muss

Wenn das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen werden muss