Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hahnhofer
13.12.2005, 22:50 Uhr

Vorgezogener B-Führerschein (kein begleitetes Fahren)

Hallo!
Ich habe mir nun die Ausnahmegenehmigung geholt, um mit 17 den FS machen zu dürfen um damit zum Bahnhof zu fahren, damit ich zur Arbeit komme.
Nächste Woche habe ich einen Termin beim TÜV, dort soll eine "Fahreignungsbegutachtung" durchgeführt werden (der Spaß kostet 130 EUR..)
So, nun zu meiner eigendlichen Frage: Ich wollte dies jetzt auch gleich noch mit dem begleitenden Fahren kombinieren, würde sich ja anbieten.
Jetzt habe ich jedoch erfahren, dass dies gar nicht erforderlich ist,
da ich ja einen Führerschein der Klasse B erhalte, mit der Auflage, nur zum Bahnhof "sowiso" und zurück zu fahren. Und ein Verstoßen gegen auflagen kostet angeblich 25 EUR und häte keine weitere Folgen?
Wie schauts da aus? Ich glab dass ja eigendlich nich so wirklich, aber der Typ der das meinte fährt mit seiner "Ausnahme-Fahrerlaubnis" auch so rum und hatte noch nie Probleme.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hahnhofer
13.12.2005, 22:58 Uhr

zu: Vorgezogener B-Führerschein (kein begleitetes Fahren)

Ja, ich würde eigendlich schon gerne wissen gegen welche Gesetzte man nun genau verstößt und wie diese Verstöße dann bestraft werden!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
13.12.2005, 23:04 Uhr

zu: Vorgezogener B-Führerschein (kein begleitetes Fahren)

Es ist so, wie du schon geschrieben hast, nämlich eine Ordnungswidrigkeit, die mit 25 Euro geahndet wird (nicht etwa Fahren ohne Fahrerlaubnis). Die Behörde würde bei einem Verstoß gegen Auflagen und Beschränkungen aber sicher die Ausnahmegenehmigung sofort widerrufen und dann bist du eben wieder Fußgänger.

Was spricht dagegen, die Ausnahmegenehmigung mit dem begleiteten Fahren zu kombinieren? Es entstehen ja bei der Ausbildung keine zusätzlichen Kosten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hahnhofer
13.12.2005, 23:14 Uhr

zu: Vorgezogener B-Führerschein (kein begleitetes Fahren)

Mhm, dass würde wieder Gebühren kosten.
Und so sinnvoll ist dies bei mir eigendlich auch nicht da beide Elternteile arbeiten....
Mir gehts eher darum wenn ich die S Bahn verpasse (bzw. diese ausfällt) und dann gleich in Arbeit/Berufsschule fahre, ich noch kurz zur Post/Tankstelle muss oder nur schnell was einkaufen, wie dass dann ausschaut...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Heuschnecke
14.12.2005, 11:32 Uhr

zu: Vorgezogener B-Führerschein (kein begleitetes Fahren)

Mal wieder eine völlig überzogene Antwort! Nach "dürfte" u.s.w. wurde nicht gefragt. Warum immer nur Halbwahrheiten liefern? Nicht vermuten, sondern wissen!!!!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Heuschnecke
14.12.2005, 11:58 Uhr

zu: Vorgezogener B-Führerschein (kein begleitetes Fahren)

Glaubst Du ernsthaft, ich mache mir die Mühe, diese grottenschlechte Forensoftware zu durchsuchen? Es gibt immer wieder Leute, die nach einer flappsigen Antwort von Dir nie wieder aufgetaucht sind. Wenn Leute hier ein Vergehen XY begangen haben, hälst Du es für nötig, sie runterzuziehen und den Zeigefinger zu heben, was meines Erachtens vollkommen unnötig ist! Über die Sachlage sind sich die Autoren selbst bewusst. Sie wünschen sich einzig und allein eine kompetente, kurze knappe Antwort mit den FAKTEN! Verstehst Du? FAKTEN FAKTEN FAKTEN! Und nicht rummeckern, schimpfen, und den ach so sauberen Autofahrer, der aufgrund seiner Forenaktivität sowieso keine Zeit zum Autofahren hat, spielen. Das wäre wirklich wünschenswert! Vielleicht klappt's ja im neuen Jahr!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Heuschnecke
14.12.2005, 12:05 Uhr

zu: Vorgezogener B-Führerschein (kein begleitetes Fahren)

georg_g hat die fakten geliefert. kurz und knapp.

25€ und widerruf der ausnahmegenehmigung bis zum 18.lebensjahr!
mit 18 kriegt er dann seinen lappen - ohne wenn und aber (... mit faber!)

alles andere ist reine spekulation und verwirrt den threadersteller meines erachtens ungemein!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Heuschnecke
14.12.2005, 12:14 Uhr

zu: Vorgezogener B-Führerschein (kein begleitetes Fahren)

Diese drastischen Folgen sind aber in diesem Fall REINE SPEKULATION und AUS DER LUFT GEGRIFFEN!


So, bin weg! CIAO CIAO

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-102 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen ist das Überholen immer verboten?

An Fußgängerüberwegen

Wenn Busse auf einer Busspur fahren

An unübersichtlichen Straßenstellen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-103 / 3 Fehlerpunkte

Wie soll man schalten, um besonders umweltbewusst und sparsam zu fahren?

Gänge bis in den oberen Drehzahlbereich ausfahren und dann schalten

So früh wie möglich hochschalten

So spät wie möglich zurückschalten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-004 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch kann die Fahrtüchtigkeit herabgesetzt werden?

Durch Alkohol und andere berauschende Mittel

Durch Übermüdung

Durch bestimmte Medikamente