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Führerschein (D)


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Marcel87
14.04.2005, 19:41 Uhr

zu: Klasse L mit14

also ich glaube das das geht.. hat nen ehem. freund von mir auch gemacht. aber warte mal noch auf fundiertere antowrten.. oder frag mal im landratsamt nach!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
14.04.2005, 20:46 Uhr

zu: Klasse L mit14

Das Mindestalter ist 16. In Ausnahmefällen (z.B. Mitarbeit im Landwirtschaftsbetrieb der Eltern nötig) ist es möglich ihn schon mit 15 zu machen.
Mit 14 Jahren wirst du eine Ausnahmegenehmigung wohl eher nicht bekommen.
Ansprechpartner ist hierzu die Führerscheinstelle.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Duff
20.04.2005, 15:55 Uhr

zu: Klasse L mit14

Hallo

Ich konnte damals mit 14 auch meinen L Schein machen. Die mit uns verwandten Nachbarn waren allerdings dringend auf Hilfe angewiesen (2 Frauen mit sehr viel Grund). Ich musste einen Antrag an das Landratsamt schicken und eine Begründung liefern, warum ich eine vorgezogene Fahrerlaubnis brauche. Dannach musste ich beim TÜV einen Test machen, ob ich schon reif genug zum Fahren bin (hat damals vor 3 3/4 Jahren so an die 150€ gekostet).

Dann ging alles ganz normal => Fahrschule Schein usw.

Duff

PS:
Nur zu blöd das ich dachte, dass man mit dem L Schein auch Traktoren mit 40km/h fahren darf....bin somit die ganze Zeit eigentlich doch schwarz gefahren, ohne es zu wissen. Zum Glück wurde ich nie aufgehalten.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-001 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen, wenn vor Ihnen ein Lastzug in eine enge Straße nach rechts einbiegen will?

Er wird

- seine Geschwindigkeit stark vermindern

- vor dem Abbiegen nach links ausscheren

- sich besonders weit rechts einordnen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h