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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern el-gato-negro
17.02.2005, 14:13 Uhr

Fragen zum "neuen" EU-Führerschein

Hallo Leute,
ich bin ganz neu in diesem Forum hätte ein paar Fragen bezüglich der EU-Führerscheinkarte.
Ich besitze noch den alten rosafarbenen Führerschein und muss jetzt auf die aktuelle EU-Karte wechseln. Leider kenne ich mich mit den neuen Führerscheinklassen überhaupt nicht aus!
Auf meinem momentanen Führerschein besitze ich die Klassen 1 (Motorradführerschein ohne Begrenzung, schließt die Klassen 1a und 1b ein) und 3 (Autoführerschein, schließt Hängerführerschein und Lkw bis 7,5t ein). Die daraus entstehenden untergeordneten Klassen wie Mofa und Ähnliches besitze ich ebenfalls.
Nun zu meiner Frage. Welche Klassen müssen dann auf meiner neuen Chipkarte angegeben sein!?
Bitte um kurze Antwort.

Besten Dank und schöne Grüße

El-Gato-Negro

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Marcel87
17.02.2005, 14:26 Uhr

zu: Fragen zum "neuen" EU-Führerschein

1. wieso MUSST du das wechseln?
2. ich würde sagen, das macht das strassenverkehrsamt für dich... also eintragen, welche klassen du fahren darfst..

3. aber als orientierung klasse b, be, m, l, t, c, ce ,a würde ich spontan sagen ;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dunkeltier
17.02.2005, 14:29 Uhr

zu: Fragen zum "neuen" EU-Führerschein

A1 (Leichtkraftrad)
A (Kraftrad)
B (PKW bis 3,5t)
BE (PKW bis 3,5t + Anhänger)
C1 (LKW bis 7,5t)
C1E (LKW bis 7,5t + Anhänger)
M (Roller und Mockicks bis 50ccm und max. 45 km/h)
L (Landwirts. Zugmaschinen bis 32 km/h)

Die Klassen dürften alle bei dir eingetragen sein. Ob du mit dem alten Führerschein C1E oder nur C1 hast, da bin ich gerade überfragt. Alle Angaben ohne Gewähr, kann ja sein das ich mich vertan habe.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern el-gato-negro
17.02.2005, 14:38 Uhr

zu: Fragen zum "neuen" EU-Führerschein

Hallo Jungs,
vielen Dank für die Antworten. Das geht ja superschnell hier!

@ Marcel87

zu 1.
Aus beruflichen Gründen, da ich viel im Ausland bin, und da es ja gerade auch verhandelt wird dass der Wechsel auf einheitliche EU-Führerscheine Pflicht werden könnte.

zu 2.
Ich trau dem Straßenverkehrsamt oder besser gesagt der Zulassungsstelle aber nicht wirklich! ;) Nicht dass da noch Klassen unterschlagen werden!

zu 3.
Besten Dank. das ist ja schon mal ein Anhaltspunkt. Was ist Klasse T?

@ Dunkeltier

Danke für die präzise Antwort.
Damit kann ich schon was anfangen!

Schöne Grüße

El-Gato-Negro

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern kyrasao
17.02.2005, 15:28 Uhr

zu: Fragen zum "neuen" EU-Führerschein

hi! ich sag dir mal, was bei mir alles draufsteht, das sollte dann auch bei dir draufstehen:

a,be,c1e,ce,mlt ( vorne ) und hinten bei CE die Kennziffer 79 ( ist ne Einschränkung ).. hast ja nicht den vollen CE ( was ja dem 2er entsprechen würde ):)... die 79 erweitert den C1E dahingehend, dass er auch wirklich dem alten 3er entspricht. Ich hoffe ein bisschen geholfen zu haben.

Gruss

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Didi
17.02.2005, 15:58 Uhr

zu: Fragen zum "neuen" EU-Führerschein

@kyraso
Wie hast du denn die Klasse T gekriegt?
Die kriegt man meines Wissens nur auf Antrag und nur für in der Landwirtschaft tätige Personen. War das bei dir der Fall?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern kyrasao
17.02.2005, 16:30 Uhr

zu: Fragen zum "neuen" EU-Führerschein

@didi
hi, die Klasse T steht einem genauso zu wie die Klasse CE79 ( alter 3er.. Zitat: "was man hat, hat man" ). Nur viele Landratsämter sagen einem das nicht. Ich habe darauf bestanden, und dann wurde er eingetragen ( hat mich sogar nochmal was extra gekostet.. der war zuerst nicht eingetragen....und so musste ich nochmal zahlen :) )

Viele Grüße

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-005 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen nach rechts in eine Vorfahrtstraße einbiegen. Auf welche Verkehrsteilnehmer müssen Sie achten?

Auf Fußgänger und Radfahrer, die rechts neben oder noch hinter Ihnen sind

Nur auf von links kommende Fahrzeuge

Auf von links und von rechts kommende Fahrzeuge

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist auf Straßen mit solchen Schutzstreifen für Radfahrer richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B

Sie dürfen die Markierung bei Bedarf überfahren, wenn eine Gefährdung von Radfahrern ausgeschlossen ist

Sie dürfen den Schutzstreifen in keinem Fall befahren

Sie dürfen den Schutzstreifen zum Parken mitbenutzen