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Führerschein (D)

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25.12.2004, 16:26 Uhr

Abholen vom FS #2

Tach,
also habe jetzt in Erfahrung bringen können, dass ein Polizist einen Tag vor meinem Geburtstag meinen Führerschein abholen kann. Nun ist mein Vater allerdings Zollbeamter, ergo hat er auch einen Dienstausweis wie die Polizei ihn hat. Weiß jemand, ob er berechtigt wäre, ihn zu holen, oder wäre das eine Art von Befangenheit?

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04.01.2005, 12:38 Uhr

zu: Abholen vom FS #2

Um das ganze mal für Interessenten zu aktualisieren: Mein Vater konnte am 30.12.2004 den FS abholen, da er beim Zoll arbeitet und somit ähnliche Aufgabengebiete wie die Polizei Abdeckt. Wer also jemanden kennt, der bei Vater Staat arbeitet => vorher abholen lassen.

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05.01.2005, 16:00 Uhr

zu: Abholen vom FS #2

Um nicht zu viel Freude aufkommen zu lassen, sei der Hinweis erlaubt, dass dies zwar im Einzelfall funktioniert hat, es heitß aber nicht das dies auch in einem anderen Landkreis klappt. Nach den Buchstaben des Gesetzes wäre die Aushändigung streng genommen so nicht zulässig.

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05.01.2005, 22:51 Uhr

zu: Abholen vom FS #2

Aufwand? Es war nur ein einziger Gang mehr dorthin, das Amt ist 250 Meter weg. Warum also nicht?

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-001 / 3 Fehlerpunkte

Wo müssen Sie besonders mit starker Fahrbahnverschmutzung und Rutschgefahr rechnen?

An Baustellen

An Einmündungen von Feldwegen

An innerstädtischen Kreuzungen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-106-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie hier rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-106-B

Dass Ihr Fahrzeug von anderen nicht rechtzeitig gesehen wird

Dass Sie entgegenkommende Fahrzeuge erst spät erkennen

Dass sich Ampeln von den bunten Leuchtreklamen kaum abheben

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben