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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern cleo087
05.07.2014, 15:07 Uhr

Unterschied zw. Prüfungprotokoll und Aufzeichnungen des Prüfers?

Hallo zusammen,

kann mir jmd. sagen, ob sich die Aufzeichnungen, die sich der Prüfer während der Prüfungsfahrt, macht von dem mir ausgehändigten Prüfungprotokoll unterscheiden?

Ich habe am Mittwoch meine Erweiterung der Fahrerlaubnis Klasse BE nicht bestanden und auf meinem Prüfungsprotokoll ist Punkt 3 "Mangelnde Verkehrsbeobachtung" und Punkt 14 "Fehlerhaftes Abbiegen" angekreuzt. Die Belehrung besagte, dass ich beim mehrspurigen Links-Abbiegen von der linken auf die rechte Fahrspur (während des Abbiegevorgangs) fahren wollte, obwohl dort eine durchgezogene Linie war.
Ich bin als einzige links abgebogen.

Ich bin heute nochmals die Strecke abgefahren, um meinen Fehler nachzuvollziehen. Dabei ist mir aufgefallen, dass an besagter Stelle KEINE durchgezogene Linie ist.

Jetzt würde ich mir gerne die Aufzeichnungen des Prüfers ansehen, die m.E. ja bei der Fahrerlaubnisbehörde liegen. Kann ich das ohne weiteres machen oder wird mir das nicht viel bringen da in den Aufzeichnungen das gleiche steht, wie auf meinem Prüfungsprotokoll (genauer, muss der Prüfer die Belehrung in seine Aufzeichnungen schreiben?)

Da das Überfahren, der durchgezogenen Linie (die de facto nicht vorhanden ist) zum Abbruch der Prüfungsfahrt geführt hat, würde ich daher gerne näher nachforschen, ob es vielleicht noch andere Dinge gab, die zum Abbruch führten, die mir nur nicht genannt wurden (?!?!)

Ich danke schonmal für eure Hilfe
Liebe Grüße
Cleo

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kathyli
07.07.2014, 22:10 Uhr

zu: Unterschied zw. Prüfungprotokoll und Aufzeichnungen des Prüfers?

das kannst du vergessen..alleine schon für das nachforschen würdest du dir feinde schaffen, (und neue gründe findet man immer) und bringen tut es nichts weil die aufzeichnungen nicht so genau sind und nicht die genaue stelle mit grund bescheinigen. ich kann deine situation aber verstehen. bei mir war es nämlich ein "rechts vor links" allerdings war die mir (mündlich) genannte stelle eine große hotel ein-und ausfahrt und keine straße. auf dem Protokoll steht halt nur "rechts vor links missachtet" aber somit hätte derjenige (der mit faust und brüllen im auto geschimpft hat) warten müssen, und nicht ich. bin danach extra mit meinen eltern dort hingefahren weil ich dachte vielleicht ist es ja wirklich eine straße und ich hab mich absolut vertan aufgrund nervosität usw..wäre ja nicht so abwägig..aber es ist nur eine hotel ein- und ausfahrt. solange du die prüfung nicht in bild und ton gefilmt hast (was du ja schlecht machen kannst) xD da kannst du nur hoffen dass es das nächste mal klappt. viel glück

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-101 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Überholen verboten?

Wo die Verkehrslage unklar ist

Wo der Gegenverkehr behindert werden könnte

In allen Einbahnstraßen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-127 / 3 Fehlerpunkte

Darf hier schneller als 60 km/h gefahren werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-127

Ja, wenn die Fahrbahn nass ist

Ja, wenn die Fahrbahn trocken ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-002 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-002

Sie bleiben auf der Vorfahrtstraße, wenn Sie nach links abbiegen

Sie müssen die Vorfahrt der von rechts kommenden Fahrzeuge beachten, wenn Sie geradeaus weiterfahren

Sie dürfen nicht rechts abbiegen oder geradeaus fahren