
|
Das FAHRTIPPS-Forum
Fahrschule, Ausbildung, Prüfung
 Vespadream
18.10.2012, 08:45 Uhr
Wird klasse M (Roller) auf klasse B (auto) angerechnet ? Darf man mit 17j Autofü
Hallo,
ich bin 15 und werde im Januar 16 und würde gerne den Führerschein der Klasse M machen ( Roller bis 50ccm und 45kmh ). Dieser kostet so um die 300-500 Euro.
Ich habe gehört, dass die Klasse M automatisch bei dem Führerschein mit 17 dabei ist. Kann ich dann eigentlich den Führerschein klasse B mit 16 1/2 beginnen und darf dann mit 17 Roller fahren ?
Ich fände es nämlich blöd, wenn ich jetzt den Führerschein Kl. M mache und somit ca 400 euro zahle und dann 1 Jahr später den Autoführerschein wo die Klasse M im Preis drinnen ist.
Meine Fragen:
1) Wird irgendetwas, wenn ich jetzt den Führerschein der Klasse M mache auf den Autoführerschein mit 17 angerechnet ? ( zb. Rettungsmaßnahme, Theorie etc ? )
2) Muss ich wenn ich den Führerschein der Klasse M gemacht habe den gleichen Betrag an Euro zahlen für den Führerschein mit 17 wie Leute die Klasse M nicht gemacht haben ? bzw. wird der Autoführerschein durch den kl M Führerschein billiger ?
3) Muss man wenn man den Autoführerschein mit 17 macht und dann Roller fahren darf noch Fahrstunden für den Roller nehmen. ( wenn nicht hätte man ja gar keine Praktische Erfahrung ) ?
4) Oder soll ich besser noch solange warten bis ich den Führerschein mit 17 mache und der Roller dann eh dabei ist ?
Vielen Dank für Antworten !

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.06-001 / 3 Fehlerpunkte
Welches Fahrzeug muss warten, wenn eine Baustelle die halbe Fahrbahn blockiert?
Immer das kleinere Fahrzeug
Das Fahrzeug auf der freien Fahrbahnhälfte
Das Fahrzeug, auf dessen Seite die Baustelle ist
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-010 / 3 Fehlerpunkte
Worauf kann Warnblinklicht hinweisen?
Auf liegen gebliebene Fahrzeuge
Auf Schulbusse, bei denen Kinder ein- oder aussteigen
Auf einen Stau
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B / 3 Fehlerpunkte
Welches Verhalten ist auf Straßen mit solchen Schutzstreifen für Radfahrer richtig?

Sie dürfen den Schutzstreifen zum Parken mitbenutzen
Sie dürfen die Markierung bei Bedarf überfahren, wenn eine Gefährdung von Radfahrern ausgeschlossen ist
Sie dürfen den Schutzstreifen in keinem Fall befahren
FAHRTIPPS-Seiten, die Sie auch interessieren könnten:
|
|
 |
|