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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung
Vespadream
18.10.2012, 08:45 Uhr
Wird klasse M (Roller) auf klasse B (auto) angerechnet ? Darf man mit 17j Autofü
Hallo,
ich bin 15 und werde im Januar 16 und würde gerne den Führerschein der Klasse M machen ( Roller bis 50ccm und 45kmh ). Dieser kostet so um die 300-500 Euro.
Ich habe gehört, dass die Klasse M automatisch bei dem Führerschein mit 17 dabei ist. Kann ich dann eigentlich den Führerschein klasse B mit 16 1/2 beginnen und darf dann mit 17 Roller fahren ?
Ich fände es nämlich blöd, wenn ich jetzt den Führerschein Kl. M mache und somit ca 400 euro zahle und dann 1 Jahr später den Autoführerschein wo die Klasse M im Preis drinnen ist.
Meine Fragen:
1) Wird irgendetwas, wenn ich jetzt den Führerschein der Klasse M mache auf den Autoführerschein mit 17 angerechnet ? ( zb. Rettungsmaßnahme, Theorie etc ? )
2) Muss ich wenn ich den Führerschein der Klasse M gemacht habe den gleichen Betrag an Euro zahlen für den Führerschein mit 17 wie Leute die Klasse M nicht gemacht haben ? bzw. wird der Autoführerschein durch den kl M Führerschein billiger ?
3) Muss man wenn man den Autoführerschein mit 17 macht und dann Roller fahren darf noch Fahrstunden für den Roller nehmen. ( wenn nicht hätte man ja gar keine Praktische Erfahrung ) ?
4) Oder soll ich besser noch solange warten bis ich den Führerschein mit 17 mache und der Roller dann eh dabei ist ?
Vielen Dank für Antworten !
#146772
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-005-B / 3 Fehlerpunkte
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Diese FAHRTIPPS-Seite (Nr. 262) wurde zuletzt aktualisiert am 14.05.2018
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